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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe über die Feststellung zum Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe für das Wirtschaftsjahr 2025

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe hat gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) und § 12 Abs. 1 und § 28 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) den Wirtschaftsplan für den Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe für das Jahr 2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen.

1.

Es betragen

1.1.

im Erfolgsplan

die Erträge

die Aufwendungen

der Jahresgewinn

der Jahresverlust

1.2.

im Finanzplan

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit

2.

Es werden festgesetzt

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite auf

2.2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

2.3.

die Verbandsumlage

Der Wirtschaftsplan 2025 wurde mit seinen Anlagen gemäß § 28 GKGBbg und § 14 Abs. 3 EigV dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße als allgemeine untere Landesbehörde vorgelegt und rechtsaufsichtlich behandelt.

Ein Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 2.000.000 € erhielt die Genehmigung.

Der genehmigungspflichtige Teil des festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 27.700.000 € erhielt die Genehmigung.

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 und die Anlagen liegen in der Zeit vom 18.07. – 01.08.2025 in der ASG Spremberg GmbH, An der Heide/Straße A-Mitte in 03130 Spremberg während der Dienstzeit zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Christine Herntier
Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes
Industriepark Schwarze Pumpe