G/VIII/26/0211
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk - Abwägungsbeschluss
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
| 1. | Die zum Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan vorgebrachten Anregungen, sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk mit dem nachstehenden Ergebnis geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll, welches Bestandteil dieses Beschlusses ist, aufgeführt. |
| 2. | Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Abwägungsergebnisse zu 1. mitzuteilen. |
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| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 25 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangenheit: | 0 |
| einstimmig angenommen | |
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| G/VIII/26/0212 | ||
| 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk - Feststellungsbeschluss | ||
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit einhergehende Änderung des Landschaftsplanes. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt. | |
| 2. | Die Bürgermeisterin wird beauftragt: | |
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| a) | die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Landschaftsplan gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen |
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| b) | nach Erteilung der Genehmigung den geänderten Flächennutzungsplan ortüblich bekannt zu machen. |
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| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 25 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangenheit: | 0 |
| einstimmig angenommen | |
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| G/VIII/26/0208 | |
| B-Plan Nr. 108 "Gewerbegebiet An der alten Ziegelei" - Abwägungsbeschluss | |
| Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB). | |
| 1. | Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 „Gewerbegebiet An der alten Ziegelei“ vorgebrachten Anregungen, sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk mit dem nachstehenden Ergebnis geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll, welches Bestandteil dieses Beschlusses ist, aufgeführt. |
| 2. | Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Abwägungsergebnisse zu 1. mitzuteilen. |
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| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 25 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangenheit: | 0 |
| einstimmig angenommen | |
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G/VIII/26/0210
B-Plan Nr. 108 "Gewerbegebiet An der alten Ziegelei" - Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan Nr. 108 „Gewerbegebiet An der alten Ziegelei“ wird gemäß § 10 Baugesetzbuch und § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Bebauungsplan ortüblich bekannt zu machen.
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| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 25 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangenheit: | 0 |
| einstimmig angenommen | |
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| G/VIII/26/0222 | |
| Gestaltungssatzung "Spreeinsel" - 2. Änderung - Abwägungsbeschluss | |
| Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk zur Abwägung der Stellungnahmen der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange nach § 87 Brandenburgische Bauordnung: | |
| 1. | Die zu dem Entwurf der 2. Änderung der Gestaltungssatzung „Spreeinsel“ vorgebrachten Anregungen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Bürger hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk mit dem nachstehenden Ergebnis geprüft und gerecht abgewogen. Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll, welches Bestandteil dieses Beschlusses ist, aufgeführt. |
| 2. | Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Abwägungsergebnisse zu 1. mitzuteilen. |
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| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 10 |
| Befangenheit: | 0 |
| einstimmig angenommen | |
G/VIII/26/0223
Gestaltungssatzung "Spreeinsel" - 2. Änderung - Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt die 2. Änderung der Gestaltungssatzung „Spreeinsel“ einschließlich ihrer Anlagen und Begründung gemäß § 87 Brandenburgische Bauordnung und § 3 Kommunalverfassung Brandenburg als Satzung.
Der Beschluss erfolgt auf Grundlage der zuvor beschlossenen Abwägung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 10 |
| Befangenheit: | 0 |
| einstimmig angenommen | |
G/VIII/26/0209
B-Plan Nr. 120 "Färberquartier"- Aufstellungsbeschluss
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 120 „Färberquartier“ umfasst eine Größe von ca. 1,34 ha und berührt in der Gemarkung Spremberg/Grodk Flur 027 folgende Flurstücke:
159, 161/3, 162, 178, 179/1, 180/3, 181, 183/4, 185/3, 188/46, 188/258, 188/276, 188/283, 425, 426, 437, 622, 623, 886, 964, 968, 1002, 1020 und 1094 (siehe Anlage 1: Geltungsbereich).
Es wird ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) aufgestellt. Das Verfahren wird in Anwendung des § 13a Abs. 1 (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
| Wesentliche Planungsziele: | |
| • | Festsetzung eines urbanen Gebietes (MU) im Sinne des § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) |
| • | Festsetzung von Verkehrsflächen/ Änderung der Verkehrsführung |
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| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 11 |
| Befangenheit: | 0 |
| einstimmig angenommen | |
G/VIII/26/0226
Kommunaler Wärmeplan der Stadt Spremberg/Grodk
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt den kommunalen Wärmeplan der Stadt Spremberg/Grodk (Anlage).
Die Bürgermeisterin wird gem. § 23 Abs. 3 WPG beauftragt, den Kommunalen Wärmeplan nach Beschlussfassung im Internet zu veröffentlichen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 10 |
| Befangenheit: | 0 |
| einstimmig angenommen | |
G/VIII/26/0200
Mietzinsfreie Vermietung von Räumlichkeiten im Haus der Vereine
Der Verein Se mimi e.V.“ wird von der Zahlung einer Kaltmiete bei der Anmietung von Räumlichkeiten im Erdgeschoss im Haus der Vereine befreit. Die anteiligen Betriebskosten sind vom Verein zu übernehmen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 25 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangenheit: | 0 |
| einstimmig angenommen | |
G/VIII/26/0243
1. Änderung des Beschlusses G/VIII/25/0294 - Bestätigung der Mitglieder im Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Spremberg/Grodk
Folgende Mitglieder im Kinder- und Jugendbeirat scheiden aus:
1. Leyla Altemirova
2. Vitaliy Kolysniyk
Als neues Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat wird Charlotte Maria Elisabeth Schuster bestellt.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 25 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangenheit: | 0 |
| einstimmig angenommen | |
G/VIII/26/0245
4. Änderung des Beschlusses G/VIII/24/0011 - Benennung der sachkundigen Einwohner für die Ausschüsse
Herr Sebastian Schulz scheidet als sachkundiger Einwohner aus dem Ausschuss Bildung, Kultur, Sport und Soziales (BKSS) aus.
Die Fraktion SPD/Die Linke benennt als neuen sachkundigen Einwohner im Ausschuss BKSS Herrn Christian Leidel.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 25 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangenheit: | 0 |
| einstimmig angenommen | |
G/VIII/26/0246
Vergaberechtliche Rahmenbedingungen und Prüfung von Vergaben
Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Vergaberichtlinie aus dem Jahr 2017 bis spätestens zum Jahresende 2026 grundlegend zu überarbeiten.
Bis dahin ist die Vergabekommission tabellarisch frühzeitig über beabsichtigte Vergabeverfahren ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 € netto zu informieren. Die Tabelle soll, soweit möglich und entsprechende Daten vorliegen, folgende Inhalte haben:
| 1. | Art der Vergabe |
| 2. | Kurzbezeichnung der Maßnahme |
| 3. | geschätzter Auftragswert |
| 4. | Verfahrensart |
| 5. | geplantes Datum der Veröffentlichung in Kalenderwochen |
| 6. | geplanter Ausführungszeitraum in Kalenderwochen |
| 7. | besondere Eignungskriterien |
Auch bei der Überarbeitung der Vergaberichtlinie sind diese Punkte zu berücksichtigen und in einem entsprechenden Paragrafen aufzunehmen.
Die grundlegende Beratungsfolge lautet: vorberatend Vergabekommission, vorberatend Hauptausschuss und beschließend Stadtverordnetenversammlung.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 25 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangenheit: | 0 |
| einstimmig angenommen | |