Anlage 1 Änderungsbreich des FNP
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 24.02.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Spremberg/Grodk gefasst.
Mit Beschluss vom 06.05.2026 hat die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk und der Begründung gebilligt. Die Änderung des vorbereitenden Bauleitplanes betrifft den in der Anlage 1 dargestellten Teil des Stadtgebietes Spremberg/Grodk.
Der Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für Wald dargestellt. Planungsziel ist die Darstellung als gewerbliche Baufläche sowie als Waldfläche mit Maßnahmen zur Aufwertung.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht während der Veröffentlichungsfrist
vom 17.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026
| im Internet | |
| - | auf der Homepage der Stadt Spremberg/Grodk unter https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/ |
| und | |
| - | auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://bb.beteiligung.diplanung.de |
| veröffentlicht. | |
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der
Stadtverwaltung Spremberg/Grodk
Galeriebereich im 1. Obergeschoss des Bürgerhauses
Am Markt 2
03130 Spremberg/Grodk
während der Dienstzeiten:
| Mo. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Di. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mi. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Do. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Fr. | 7.30 bis 12.00 Uhr |
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
(1) Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes 10 b.1 „Gewerbegebiet Ost Teil 1“),
(2) Stellungnahmen von Fachbehörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und aus der Öffentlichkeit.
In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben.
Schutzgebiete, Schutzobjekte bzw. sonstige Schutzgegenstände
Das Plangebiet berührt keine Schutzgebiete. Es sind allerdings geschützte Biotope (Zwergstrauchheiden, trockene Sandheiden mit Gehölzbewuchs (Gehölzdeckung 10-30%) betroffen. Es ist nur eine sehr kleine Flache betroffen.
Die Waldflächen sind teilweise als „Lokaler Klimaschutzwald“ bzw. „Immissionsschutzwald“ ausgewiesen.
Immissionssituation
Aussagen zu bestehenden BImSchG-pflichtigen Betriebe im Umfeld. Die Planänderung führt nicht zu einem Heranrücken störender Nutzungen an Wohngebiete. Bestehende Gewerbliche Bauflächen liegen näher an den maßgeblichen empfindlichen Siedlungsflächen.
Schutzgut Lebensgemeinschaften, Pflanzen und Tiere
Das Plangebiet betrifft vorwiegend Kiefernforsten. Die Waldfläche ist durch das angrenzende Industrie- und Gewerbegebiet vorbelastet. Mit der Realisierung geht der entsprechende Lebensraum nur in Teilen verloren.
Neben Fledermäusen sind aus Artenschutzsicht auch Reptilien und holzbewohnende Käfer relevant. Bei Brutvögeln handelt es sich durchweg um typische Arten der Kiefernmischwälder und Kiefernforste (wie Meisenarten, der Trauerschnäpper oder der Buntspecht).
Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 4 BNatSchG können mit Sicherheit im Rahmen der nachfolgenden Planungsebenen beherrscht werden.
Zur Vermeidung bzw. Minderung der eingriffsfolgen bleibt ein großer Teil des Waldes erhalten und wird aufgewertet.
Schutzgut Boden / Fläche
Im Naturraum herrschen Braunerden und Sandböden vor. Besonders geschützte Bodentypen sind nicht vorhanden. Bisher sind die Bodenflächen nicht versiegelt.
Wesentliche Beeinträchtigungen entstehen durch die zulässige Versieglung von bis zu 80% auf dem Baugrundstück. Die bestehenden Bodenfunktionen werden nahezu vollständig beeinträchtigt.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind außerhalb des Geltungsbereiches vorgesehen. Bestehende Bodenflächen werden aufgewertet.
Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer sind nicht betroffen. Die Flurabstände des Grundwassers betragen mehr als 10 m.
Durch die Überbauung eines Teils der Fläche kann ohne Gegenmaßnahmen die Grundwasserneubildung beeinträchtigt werden. Dadurch, dass das Niederschlagswasser auch zukünftig vor Ort schadlos versickert werden kann, sind keine erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgut zu erwarten.
Schutzgut Klima / Luft
Das Mikroklima (mit zur Umgebung niedrigeren Temperaturen und höherer Luftfeuchtigkeit) wird im Wesentlichen durch den bestehenden Wald bestimmt.
Potenziell sind Belastungen der Luft auf Grund des angrenzenden Industrie- und Gewerbegebietes zu vorhanden.
Die Klimaschutzfiunktionen eines Teils der Fläche geht durch den Waldverlust verloren. Die verbleibenden Flächen, die aufgewertet werden, können den Verlust kompensieren.
Schutzgut Landschaft
Die Landschaft ist durch die unmittelbare Benachbarung von Wald mit der Siedlungsfläche der Stadt geprägt. Eine besondere Erholungsfunktion besteht deshalb nicht.
Die Landschaft wird im Geltungsbereich völlig verändert. Die Grenze Wald-Siedlung wird nach Osten verschoben. Im Gegenzug wird die Qualität des Waldes durch Waldumbaumaßnahmen erhöht.
Schutzgut Biologische Vielfalt
Der Wald zeichnet sich im Vergleich auf Grund der relativen Strukturarmut (Bäume vorwiegend einer Art und gleichen Alters) durch eine geringe biologische Vielfalt aus. Diese wird für die verbleibenden Waldflächen verbessert.
Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung insgesamt
Die nächst gelegenen Wohngrundstücke im Stadtteil Slamen-Ziegelei sind im Minimum etwas mehr als 380 m von der neuen gewerblichen Baufläche entfernt.
Auf dessen und der Tatsache, dass Kiefernfort betroffen ist, kann die Erholungsfunktion der betroffenen Fläche vernachlässigt werden. Der verbleibende Wald wird aufgewertet.
Durch die Planung kommt es nicht zu einem Heranrücken von störenden Nutzungen an Wohngrundstücke. Das Plangebiet ist weiter entfernt als bereits ausgewiesene Gewerbegrundstücke.
Wirkungsgefüge / Wechselwirkungen
Von den vielfältigen Wechselwirkungen sind die zwischen den Schutzgütern „Boden“ – „Wasser“ – „Pflanzen / Tiere“ und „Klima“ von Bedeutung. Diese wirken sich insbesondere auf die Ausprägung der „biologischen Vielfalt“ und der „Lebensräume“ (Biotope) sowie der „Landschaft“ aus.
Diese Informationen gehen aus folgenden vorliegenden und mit der Offenlage ausliegenden Unterlagen hervor:
| 1. | Umweltbericht als Teil der Begründung | |
| 2. | Fachbeiträge, Gutachten und sonstige Untersuchungen | |
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| - | Spezielle Untersuchungen zur FNP_Änderung wurden nicht beauftragt. Es wurden allerdings die Beiträge beachtet, die im Zusammenhang mit dem parallel aufzustellenden Bebauungsplan erstellt wurden. |
| 3. | Stellungnahmen zum Vorentwurf in der Fassung November 2024: | |
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| - | Landkreis Spree-Neiße (Aussagen zu bestehenden Altlasten, Grundwasser-Messstelle) |
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| - | Landesumweltamt (Immissionssituation und Vorbelastungen, Beachtung Trennungsgrundatz gem. § 50 Satz1 BImSchG, Prüfung Störfallrelevanz) |
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| - | Forstamt (Waldfunktionen, Auswirkungen der Waldinanspruchnahme, Waldersatz nach LWaldG) |
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| - | Naturschutzverbände (Erforderlichkeit für die Inanspruchnahme des Waldes, Beeinträchtigung der Umwelt furch die Waldinanspruchnahme, Abarbeitung der Eingriffsregelung, Auswirkungen auf die Schutzgüter, Erforderlichkeit für das Erstellen von Gutachten) |
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| - | Vertreter der Öffentlichkeit (Erforderlichkeit der Waldinanspruchnahme, Veränderung der Lebensqualität und des Wohnumfeldes, Aussagen zu den Umweltwirkungen in den Unterlagen der Umweltprüfung, Immissionen, Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Alternativprüfungen). |
Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per E-Mail an bauleitplanung.online@stadt-spremberg.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich an die Stadt Spremberg/Grodk, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Auslegung nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 UmwRG im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt.