Anlage 1 Lageplan Geltungsbereich B-Plan Nr. 120
Anlage 2 Lage im Stadtgebiet
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg hat in der Sitzung am 24.06.2026 beschlossen, den Bebauungsplans Nr. 120 für das Gebiet „Färberquartier“ gemäß § 3 Brandenburgische Kommunalverfassung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 159, 161/3, 162, 178, 179/1, 180/3, 181, 183/4, 185/3, 188/46, 188/258, 188/276, 188/283, 425, 426, 437, 622, 623, 886, 964, 968, 1002, 1020 und 1094 der Flur 27 in der Gemarkung Spremberg (siehe Anlage 1: Lageplan Geltungsbereich Bebauungsplans Nr. 120 für das Gebiet „Färberquartier“). Die Lage im Stadtgebiet kann der Darstellung in Anlage 2 entnommen werden.
| Es werden folgende Planungsziele angestrebt: | |
| • | Ausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) im Sinne des § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) |
| • | Festsetzung von Verkehrsflächen/ Änderung der Verkehrsführung mit Wirkung als planfeststellungsersetzender Bebauungsplan für den Anschluss des 4. Armes am Kreisverkehr an die Bundesstraße |
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist in Anwendung des § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB nicht erforderlich.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.