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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Stadt Spremberg/Grodk für das Haushaltsjahr 2026

Gemäß § 70 i. V. m. § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.05.2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die bisher festgesetzten Gesamtbeträge wie folgt geändert:

Festsetzung

von bisher

erhöht (+) /

vermindert (-) um

und damit einschließlich

Nachträge festgesetzt auf

EUR

EUR

EUR

1.- im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der

 

 

 

 

 

 

 

Erträge

68.864.285

-12.251.121

56.613.164

Aufwendungen

77.662.235

3.325.920

80.988.155

 

 

 

 

davon:

 

 

 

ordentliche Erträge

68.754.285

-12.251.121

56.503.164

ordentliche Aufwendungen

77.592.235

3.325.920

80.918.155

 

 

 

 

außerordentliche Erträge

110.000

0

110.000

außerordentliche Aufwendungen

70.000

0

70.000

 

 

 

 

Gesamtergebnis

-8.797.950

-15.577.041

-24.374.991

2. im Finanzhaushalt der Gesamtbetrag der

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

104.198.301

-27.618.571

76.579.730

Auszahlungen

106.409.632

477.520

106.887.152

 

 

 

 

davon:

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

65.140.836

-12.251.121

52.889.715

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

70.790.805

3.325.920

74.116.725

 

 

 

 

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

14.717.465

-4.186.569

10.530.896

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

34.914.810

-2.848.400

32.066.410

 

 

 

 

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

24.340.000

-11.180.881

13.159.119

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

704.017

0

704.017

Veränderung des Bestandes an Finanzmitteln

-2.211.331

-28.096.091

-30.307.422

§ 2

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht aufzustellen.

§ 3

Die Steuersätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, wurden nicht geändert.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird von bisher von 0 EUR um 7.575.300 EUR erhöht und damit auf 7.575.300 EUR festgesetzt.

§ 5

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird von bisher 24.340.000 EUR um 11.180.881 EUR vermindert und damit auf 13.159.119 EUR neu festgesetzt.

§ 6

1.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden bei:

 

a)

der Erhöhung des geplanten Fehlbetrages im laufenden Haushaltsjahr um 6.000.000 EUR auf 30.414.991 EUR und

 

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 500.000 EUR

festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird nicht geändert.

3.

Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird nicht geändert.

4.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird nicht geändert.

festgesetzt.

festgestellt & aufgestellt

Spremberg/Grodk, den 08.05.2026

Christine Herntier 
Bürgermeisterin

Die Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2026 wurde mit Schreiben des Landkreises Spree Neiße vom 25.06.2026 durch die Kommunalaufsicht erteilt.

Die Haushaltssatzung liegt vom Tage der Veröffentlichung an zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 102c) aus.

Christine Herntier
Bürgermeisterin