Überhänge Äste und liegengebliebenes Obst aus dem Nachbargarten, Streit und Lärm im Haus. Es gibt viele Streitigkeiten, bei denen die Vermittlung durch eine Schiedsperson schon oft die Lösung in festgefahrenen Konfliktsituationen sein kann.
Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ besteht die Aufgabe einer Schiedsperson darin, verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten.
Die Zielvorstellung besteht darin, dass die streitenden Parteien ihren Streit beilegen und einen Vergleich schließen. Oftmals ist die Durchführung einer Schlichtungsverhandlung Voraussetzung, um den Rechtsweg zu beschreiten.
Das Schlichtungsverfahren ist durch die Schiedsperson auf Antrag durchzuführen in:
| 1. | Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wie zum Beispiel |
| • | vermögensrechtliche Ansprüche, wie Schadensersatz, Schmerzensgeld und Herausgabe von Sachen, die Beachtung der Hausordnung, sowie nachbarrechtliche Belange |
| • | nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre (außer in Presse und Rundfunk) |
| 2. | In Strafsachen wie beispielsweise |
| • | Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung (§§ 223 und 229 StGB), Bedrohung, Sachbeschädigung |
| In der Stadt Spremberg/Grodk gibt es insgesamt 3 Schiedsstellen. | ||
| Schiedsstelle I | Frau Conny Rudolph | Tel.: 0157 02202006 |
| Schiedsstelle II | Herr Markus Füller, | Tel.: 0172 3036307 |
| Schiedsstelle III | Frau Dr. Ilona Schulz, | Tel.: 03563 602223. |
Weitere Informationen zum Thema und welche Schiedsperson für Sie zuständig ist, finden Sie auf der Internetseite www.spremberg.de