Stadt Spremberg/Grodk
Der Wahlleiter
Der gewählte Bewerber des Wahlvorschlagsträgers SPD, Herr Dirk Süßmilch hat gegenüber dem Wahlleiter der Stadt Spremberg/Grodk die Annahme der Wahl als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk abgelehnt. Die Erklärung ist wirksam.
Gemäß § 60 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) geht der Sitz auf die in der Reihenfolge nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf den der ausgeschiedene Vertreter gewählt worden ist.
Gemäß § 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz mit sofortiger Wirkung auf Lisa Marie Warmo über.
Spremberg/Grodk, den 19.07.2024