Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 GKGBbg i.V.m. § 39 (3) BbgKVerf sowie gemäß § 33 Abs. 3 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (Eigenbetriebsverordnung – EigV)
Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe - öffentlicher Teil vom 30.04.2024:
Beschluss Nr. ZV/III/24/185 zum Gegenstand: Abwahl des Verbandsvorstehers
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe beschließt gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 GKGBbg die Abwahl des Verbandsvorstehers, Manfred Heine. Die Abwahl des Verbandsvorstehers wird mit Ablauf des 30.04.2024 wirksam.