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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Schleifer Weg/ Slěpjańska droga in der Stadt Spremberg/Grodk

Nach § 8 Abs. 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg (GVBl I S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2024 (GVBl. I Nr. 6),

wird mit Wirkung zum 01.08.2025 die Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche „Schleifer Weg“/„Slěpjańska droga“ eingezogen.

Die Teilfläche befindet sich in der Gemarkung Spremberg/Grodk, Flur 28, Flurstück 251, mit einer Fläche von ca. 27 m².

Bei dieser Verkehrsfläche handelt es sich um 2 Parkflächen im Schleifer Weg/Slěpjańska droga.

Ein Lageplan der zur Einziehung vorgesehenen Fläche liegt während der Dienststunden im Sachgebiet Hoch- und Tiefbau der Stadtverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Die Widmung dieser Fläche als Verkehrsfläche erfolgte per Gesetz, durch die Art der Nutzung bereits vor dem 03.10.1990.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Spremberg/Grodk, Sachgebiet Hoch- und Tiefbau, Am Markt 2, in 03130 Spremberg/Grodk einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Monatsfrist bei der Stadt Spremberg/Grodk eingegangen ist.

Spremberg/Grodk, den 14. Juli 2025

Christine Herntier
Bürgermeisterin (Siegel)