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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Übersichtsplan Bebauungsplans Nr. 121 für das Gebiet „Sondergebiet Tierhaltung und Biogasanlage OT Wadelsdorf/Zakrjejc“

Geltungsbereich mit Baugebietsfestsetzung des Bebauungsplans Nr. 121 für das Gebiet „Sondergebiet Tierhaltung und Biogasanlage OT Wadelsdorf/Zakrjejc“

Bebauungsplan Nr. 121 " Sondergebiet Tierhaltung und Biogasanlage OT Wadelsdorf/Zakrjejc“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 04.12.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 121 für das „Sondergebiet Tierhaltung und Biogasanlage OT Wadelsdorf/Zakrjejc“ (siehe Übersichtsplan) gemäß § 3 Brandenburgische Kommunalverfassung und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Alle Interessierten haben am 05.08.2025 um 17.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses (Raum 219 im 1. Obergeschoss) der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk, Am Markt 1, die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Unterlagen können zusätzlich in der Zeit vom 01.08.2025 bis 15.08.2025 auf der Internetseite der Stadt Spremberg/Grodk (URL: https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/) eingesehen werden.

Stellungnahmen zum Vorentwurf können während dieser Auslegungsfrist elektronisch (per E-Mail an bauleitplanung.online@stadt-spremberg.de) oder bei Bedarf schriftlich an die Stadt Spremberg/Grodk, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk vorgebracht werden.

Hinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Christine Herntier
Bürgermeisterin