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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung und die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 122 „Sondergebiet Einzelhandel Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Übersichtsplan: Lage des Bebauungsplangebietes Nr. 122 im Stadtgebiet

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in der Sitzung am 28.02.2024 beschlossen, für das Gebiet an der Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg einen Bebauungsplan Nr. 122 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.

Mit Beschluss vom 23.07.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122 „Sondergebiet Einzelhandel Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg“ der Stadt Spremberg/Grodk und der Begründung gebilligt.

Das Plangebiet befindet sich südwestlich des Innenstadtzentrums von Spremberg/Grodk im Stadt- und Wohngebiet Heinrichsfeld. Die Lage im Stadtgebiet ist im Übersichtsplan ersichtlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 122 „Sondergebiet Einzelhandel Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, während der Veröffentlichungsfrist

vom 12.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025

im Internet

-

auf der Homepage der Stadt Spremberg/Grodk unter

https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/

und

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auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

https://bb.beteiligung.diplanung.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der

Stadtverwaltung Spremberg/Grodk

Galeriebereich im 1. Obergeschoss des Bürgerhauses

Am Markt 2

03130 Spremberg/Grodk

während folgender Dienstzeiten:

Mo.

7.30 bis 13.30 Uhr

Di.

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mi.

7.30 bis 13.30 Uhr

Do.

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Fr.

7.30 bis 12.00 Uhr

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

(1)

Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplanes),

(2)

Artenschutzfachbeitrag, Schalltechnisches Gutachten,

(3)

Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.

In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:

Schutzgüter Pflanzen und Tiere:

-

finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR],

-

es werden Angaben und Aussagen gemacht zu den Biotoptypen, zu Strauch- und Baumpflanzungen, zum Artenschutz, zu Lebensraumpotenzialen insbesondere von Fledermäusen und der Avifauna, zu Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG zu artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“, zu Monitoringmaßnahmen sowie zu grünordnerischen Festsetzungen.

Schutzgüter Boden und Wasser:

-

finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landesamt für Umwelt, Landesamt f. Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Lausitz Energie Bergbau AG],

-

es werden Angaben und Aussagen gemacht zu den Grundwasserverhältnissen, einer Grundwassermessstelle der Landesmessnetze, zum Altbergbau, zur Bergbauberechtigung, zur Hydrologie/Montanhydrologie, zu Bodenarten, zur Bodennutzung, zum Baugrund/Untergrund, zur Bodenver- und -entsiegelung, zur Abfallentsorgung, zu schädlichen Bodenveränderungen, zur Niederschlagswasserversickerung, zur Wasser- und Nährstoffspeicherfähigkeit, zum Wasserhaushalt, zum Wasserchemismus, zu Lebensraumverlusten durch Überbauung und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ sowie zu grünordnerischen Festsetzungen.

Schutzgüter Klima und Luft:

-

finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landesamt für Umwelt],

-

es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Mikro- und Mesoklima, zu Lufthygiene, zu Frischluftentstehung CO2-Fixierung, zu Emissionen und Immissionen, Luftschadstoffen und Geruch, vorhabenbedingten Auswirkungen.

Schutzgüter Landschaft und Kulturgüter:

-

finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum],

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es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Bau- und Bodendenkmalen (nicht vorhanden), zu möglichen archäologischen Funden und Untersuchungen, zum Landschaftsbild sowie zu landschaftsbildprägenden Elementen und zu entsprechenden Festsetzungen,

Schutzgut Mensch:

-

finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landesamt für Umwelt, Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband, Kampfmittelbeseitigungsdienst],

-

es werden Angaben und Aussagen gemacht zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zu Emissionen und Immissionen, zum Brandschutz/Löschwasserversorgung, zur Abfallentsorgung, zu Kampfmitteln und zu Altlasten/Altlastenverdachtsflächen,

Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per E-Mail an bauleitplanung.online@stadt-spremberg.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich an die Stadt Spremberg/Grodk, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Auslegung nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 UmwRG im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Christine Herntier
Bürgermeisterin