Übersichtsplan: Lage des Bebauungsplangebietes Nr. 122 im Stadtgebiet
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in der Sitzung am 28.02.2024 beschlossen, für das Gebiet an der Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg einen Bebauungsplan Nr. 122 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.
Mit Beschluss vom 23.07.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122 „Sondergebiet Einzelhandel Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg“ der Stadt Spremberg/Grodk und der Begründung gebilligt.
Das Plangebiet befindet sich südwestlich des Innenstadtzentrums von Spremberg/Grodk im Stadt- und Wohngebiet Heinrichsfeld. Die Lage im Stadtgebiet ist im Übersichtsplan ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 122 „Sondergebiet Einzelhandel Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, während der Veröffentlichungsfrist
vom 12.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025
im Internet
| - | auf der Homepage der Stadt Spremberg/Grodk unter https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/ |
| und | |
| - | auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://bb.beteiligung.diplanung.de |
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der
Stadtverwaltung Spremberg/Grodk
Galeriebereich im 1. Obergeschoss des Bürgerhauses
Am Markt 2
03130 Spremberg/Grodk
während folgender Dienstzeiten:
| Mo. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Di. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mi. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Do. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Fr. | 7.30 bis 12.00 Uhr |
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
| (1) | Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplanes), |
| (2) | Artenschutzfachbeitrag, Schalltechnisches Gutachten, |
| (3) | Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB. |
In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:
|
|
|
| Schutzgüter Pflanzen und Tiere: | |
| - | finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zu den Biotoptypen, zu Strauch- und Baumpflanzungen, zum Artenschutz, zu Lebensraumpotenzialen insbesondere von Fledermäusen und der Avifauna, zu Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG zu artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“, zu Monitoringmaßnahmen sowie zu grünordnerischen Festsetzungen. |
|
|
|
| Schutzgüter Boden und Wasser: | |
| - | finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landesamt für Umwelt, Landesamt f. Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Lausitz Energie Bergbau AG], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zu den Grundwasserverhältnissen, einer Grundwassermessstelle der Landesmessnetze, zum Altbergbau, zur Bergbauberechtigung, zur Hydrologie/Montanhydrologie, zu Bodenarten, zur Bodennutzung, zum Baugrund/Untergrund, zur Bodenver- und -entsiegelung, zur Abfallentsorgung, zu schädlichen Bodenveränderungen, zur Niederschlagswasserversickerung, zur Wasser- und Nährstoffspeicherfähigkeit, zum Wasserhaushalt, zum Wasserchemismus, zu Lebensraumverlusten durch Überbauung und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ sowie zu grünordnerischen Festsetzungen. |
|
|
|
| Schutzgüter Klima und Luft: | |
| - | finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landesamt für Umwelt], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Mikro- und Mesoklima, zu Lufthygiene, zu Frischluftentstehung CO2-Fixierung, zu Emissionen und Immissionen, Luftschadstoffen und Geruch, vorhabenbedingten Auswirkungen. |
|
|
|
| Schutzgüter Landschaft und Kulturgüter: | |
| - | finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Bau- und Bodendenkmalen (nicht vorhanden), zu möglichen archäologischen Funden und Untersuchungen, zum Landschaftsbild sowie zu landschaftsbildprägenden Elementen und zu entsprechenden Festsetzungen, |
|
|
|
| Schutzgut Mensch: | |
| - | finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landesamt für Umwelt, Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband, Kampfmittelbeseitigungsdienst], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zu Emissionen und Immissionen, zum Brandschutz/Löschwasserversorgung, zur Abfallentsorgung, zu Kampfmitteln und zu Altlasten/Altlastenverdachtsflächen, |
Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per E-Mail an bauleitplanung.online@stadt-spremberg.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich an die Stadt Spremberg/Grodk, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Auslegung nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 UmwRG im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.