Gegenstand G/VIII/25/0092-1
Bestätigung des Rasenpflegekonzeptes und Freigabe des Sperrvermerkes
| Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: | |
| 1. | Das Rasenpflegekonzept für die im Rahmen des Schul- und Vereinssports aktiv betriebenen Sportplätze der Stadt Spremberg/Grodk wird bestätigt. |
| 2. | Der im Doppelhaushalt 2025/2026 eingetragene Sperrvermerk für die Umsetzung des Rasenpflegekonzepts für die im Rahmen des Schul- und Vereinssports aktiv betriebenen Sportplätze der Stadt Spremberg/Grodk wird aufgehoben. |
Gegenstand G/VIII/25/0188
Neufassung der Haushaltssatzung der Stadt Spremberg/Grodk für die Jahre 2025/2026
Die am 04.12.2024 beschlossene Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 mit Beschluss-Nr. G/VIII/24/0131 wird aufgehoben und mit der Änderung gemäß Anlage 1 neu beschlossen.
Gegenstand G/VIII/25/0194
Verzicht auf die Aufstellung von Gesamtabschlüssen
Die Stadt Spremberg/Grodk verzichtet in Anwendung des § 81 Abs. 9 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) auf die Aufstellung von Gesamtabschlüssen.
Der im Jahr 2018 gefasste Beschluss G/VI/18/0385, wonach die Stadt Spremberg/Grodk erstmals mit dem Jahresabschluss 2024 einen Gesamtabschluss aufzustellen hätte, wird aufgehoben.
Gegenstand G/VIII/25/0196
Entbehrlichkeit eines Grundstücks im Ortsteil Wadelsdorf
Die Stadt Spremberg/Grodk beabsichtigt folgendes Objekt zu veräußern:
Das Grundstück Lindenallee 9-15 im Ortsteil Wadelsdorf/Zakrjejc wird von der Stadt Spremberg/Grodk für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt und kann im Rahmen einer überregionalen öffentlichen Ausschreibung verkauft werden.
Gegenstand G/VIII/25/0209
Bebauungsplan Nr. 123 "Wohnpark am Kochsdorfer Weg" - Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet „Wohnpark am Kochsdorfer Weg“ in der Gemarkung Spremberg, Flur 25, Flurstücke 124/1; 124/2 und 133 wird ein Bebauungsplan Nr. 123 (Anlage 1) gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgK-Verf) im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Planungsziel:
| • | Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung |
| • | (BauNVO) zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses entlang des Kochsdorfer Weges und von zwei Mehrfamilienhäusern im hinteren Teil des Plangebietes |
Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Gegenstand G/VIII/25/0211
Durchführungsbeschluss Denkmalensemble Georgenberg
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf der Grundlage des Denkmalpflegerischen Gesamtkonzepts und der Prioritätenliste umzusetzender Maßnahmen die Umsetzung der Maßnahmen in folgenden Bauabschnitten:
| 1. BA | – Bastion bis einschließlich Springbrunnen und Seemannpavillon |
| 2. BA | – Springbrunnen bis Kriegsgräberstätten/ Bismarckturm |
| 3. BA | – Sanierung der Treppen und Wege entlang der Hänge in der Bahnhofstraße, Sanierung der Großen Pergola und Fläche Pilz, sowie Treppe zum Schwanenteich |
| 4. BA | – Treppenanlage Festplatz zum Stadtpark und weitere Aufwertung des Festplatzes und des Umfeldes des Mehrgenerationenspielbereiches. |
entsprechend der Gesamtplanung gemäß Anlage 1 als Handlungsrahmen.
Die Gesamtmaßnahme steht unter dem Vorbehalt der Gewährung von Fördermitteln für die Bauausführung.
Gegenstand G/VIII/25/0215
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk - Billigungs- und Offenlagebeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 28.02.2024 den Aufstellungsbeschluss G/VII/24/0046 für die 21. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Spremberg/Grodk gefasst. Planungsziel ist die Ausweisung der im wirksamen FNP dargestellten Wohnbaufläche als Sonderbauflächen „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“ (S).
| 1. | Der Entwurf der 21. Änderung des FNP der Stadt Spremberg/Grodk mit der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf der 21. Änderung des FNP der Stadt Spremberg/Grodk und seine Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. |
| 3. | Die Behörden werden nach § 4 BauGB beteiligt und um Stellungnahme gebeten. |
| 4. | Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt. |
Gegenstand G/VIII/25/0218
Bebauungsplan Nr. 122 "Sondergebiet Einzelhandel Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg" - Billigungs- und Offenlagebeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122 „Sondergebiet Einzelhandel Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg“ mit seiner Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und seine Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Offenlage ortsüblich bekannt zu machen.
Gegenstand G/VIII/25/0222
Variantenentscheidung Bergstraße - Grundhafter Ausbau
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fortführung der Planung und bauliche Umsetzung der Gestaltungsvariante 2 mit folgenden Bestandteilen:
| 1. | Der Ausbau der Bergstraße erfolgt unterhalb der Allee linksseitig mit einer Mischverkehrsfläche und rechtsseitig mit einem Gehweg. |
| 2. | Im Bereich der Allee wird die Bergstraße mit einer Fahrbahnbreite von 4,50 m ausgebaut, mit beidseitigem Gehweg. |
Gegenstand G/VIII/25/0230
Fortführung der Aufgabenwahrnehmung der Fach- und Koordinierungsstelle im Förderprogramm "Demokratie Leben!" ab 01.07.20256
Die Übertragung der Aufgabenwahrnehmung der Fach- und Koordinierungsstelle erfolgt auf die Stiftung SPI ab dem 01.07.2025.
Über die Fortführung des Bundesprogramms, deren inhaltliche Ausgestaltung sowie die Wahrnehmung der entsprechenden Aufgabenübernahme der Fach- und Koordinierungsstelle wird ab dem 01.07.2025 regelmäßig und zu ausgewählten Schwerpunkten unterrichtet und in Kenntnis gesetzt.
Gegenstand G/VIII/25/0234
Ersatzneubau Brücke über die Hammerlache, Heinrichstraße - Variantenentscheidung
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fortführung der Planung und bauliche Umsetzung der Gestaltungsvariante 3 mit folgenden Bestandteilen:
| 1. | Die Brücke wird in Massivbauweise neuerrichtet. |
| 2. | Der Hochwasserabfluss wird nicht nachteilig verändert. |
Gegenstand G/VIII/25/0237
Finanzielle Unterstützung des Euroregion Spree-Neiße-Bober e. V. für das Europe Direct Informationszentrum im Förderzeitraum 2026 - 2030
Die Stadt Spremberg/Grodk unterstützt den Euroregion Spree-Neiße-Bober e. V. für das Europe Direct Informationszentrum im Förderzeitraum 2026 – 2030 mit jährlich 3.500 €.
Gegenstand G/VIII/25/0241-1
Mietzinsfreie Vermietung der Räumlichkeiten im Haus der Vereine in Spremberg/Grodk
Der Verein „Kreissportbund e. V.“ wird von der Zahlung einer Kaltmiete bei der Anmietung von Räumlichkeiten im Keller- und 1. Obergeschoss im Haus der Vereine, Alexander-Puschkin-Platz 1b, 03130 Spremberg befreit. Die anteiligen Betriebskosten sind vom Verein zu übernehmen.
Das Mietverhältnis wird über eine Laufzeit von 5 Jahren geschlossen mit einer automatischen Verlängerung um jeweils 1 Jahr, jedoch maximal 5 Jahre nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit.
Gegenstand G/VIII/25/0242
Beanstandeter Beschluss der Stadtverordnetenversammlung G/VIII/25/0098 vom 04.06.2025 - Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den am 04.06.2025 gefassten Beschluss G/VIII/25/0098 erneut wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt, die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Terpe/Terpje, Flur 4 Nr. 234, teilweise.
Die räumliche Lage sowie der Abgrenzungsbereich sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Gemäß „Archikart“ sind auf dem gesamten Flurstück folgende Nutzungsarten eingetragen:
Gebäude- und Freifläche Wohnen, Landwirtschaftsfläche Gartenland und Waldfläche Nadelwald
Der gekennzeichnete Bereich soll als Mischgebiet/gemischte Baufläche ausgewiesen werden.
Gegenstand G/VIII/25/0243
Varianten- und Durchführungsbeschluss zur Errichtung einer Pumptrackanlage
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fortführung der Planung und die bauliche Umsetzung der Variante 2 mit folgenden Bestandteilen:
| 1. | Errichtung einer Pumptrackanlage neben der vorhandenen Skateanlage am Pfortenplatz |
| 2. | Sanierung und Beseitigung von Unfallquellen von einigen Elementen der bestehenden Skateanlage |
| 3. | Errichtung einer multifunktionalen Asphaltfläche mit einem Bolzplatztor und einem Streetballkorb |
Gegenstand G/VIII/25/0245
Teilweise Freigabe des Sperrvermerks für Personalkosten
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der im Doppelhaushalt 2025/2026 eingetragene Sperrvermerk für strukturbedingt geplante Personalmehrkosten wird teilweise - in Höhe von 21.000 € für 2025 und in Höhe von 44.000 € für 2026 - aufgehoben.
Gegenstand G/VIII/25/0247
1. Änderung des Grundsatzbeschlusses G/VII/23/0161 "Entwicklungsplan 2035 Färberquartier / Marktplatz-Jägerstraße-Mariengasse"
Die Zielvorgabe 4 im Beschluss G/VII/23/0161
„Zur weiteren Optimierung des zentrumsnahen Verkehrs soll eine neue Trasse für die Landesstraße 47 im Abschnitt zwischen der Jägerstraße und der Georgenstraße im Bereich des nördlichen Spreeufers mit dem Ziel entwickelt werden, die Pfortenstraße und alle weiteren Verkehrsanlagen im Umfeld des Marktes vom überörtlichen und zentrumsfernen Durchgangsverkehr zu entlasten.“
wird gestrichen.
Gegenstand G/VIII/25/0248
Entbehrlichkeit und Veräußerung von Flurstücken
1.
Die kommunale Entbehrlichkeit der nachfolgend genannten Grundstücke wird hiermit festgestellt:
Gemarkung Spremberg/Grodk, Flur 27,
Flurstücke 169/6 (117 m²), 169/7 (1 m²), 170/6 (190 m²), 171/4 (224 m²), 188/295 (531 m²), 188/298 (23 m²), 188/306 (57 m²), 421(231 m²), 701 (212 m²), 729 (718 m²), 1022 (461 m²), 1033 (1780 m²),
Alle Flurstücke befinden sich im Quartier Marktplatz Nordseite/Jägerstraße. Eine kartografische Darstellung ist Bestandteil der Beschlussbegründung.
2.
Die Stadt Spremberg/Grodk beabsichtigt, die unter Ziffer 1 für entbehrlich festgestellten Flurstücke auf der Grundlage des Beschlusses G/VI/19/0044 unter nachfolgend genannten Prämissen zu veräußern:
| - | die auf den Flurstücken gelegenen öffentlichen Verkehrsflächen (Mauergasse und Parkflächen) werden rechtswirksam eingezogen, |
| - | alle zum Straßenverlauf der Jägerstraße zwischen Bahnhofstraße und Georgenstraße gehörenden Straßenbestandteile sowie die Straßenbestandteile an Georgenstraße bleiben im Eigentum der Stadt Spremberg/Grodk, |
| - | die für den Einsatz von Städtebaufördermitteln festgesetzten Zweckbindungsfristen für den Straßenbau und die Nebenanlagen der Straße werden einvernehmlich mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr aufgehoben, |
| - | die Funktion des Parkdecks bleibt durch die dauerhafte Sicherung einer uneingeschränkten Zugänglichkeit/ Nutzungsmöglichkeit sowie der Flächenzu- und Ableitungen erhalten, |
| - | die derzeitige Anzahl der im Quartier befindlichen öffentlichen Parkflächen wird wiederhergestellt und steht zukünftig der Allgemeinheit ohne Einschränkung und ohne Bewirtschaftung durch Dritte dauerhaft zur Verfügung, |
| - | die Verbindung von der Bahnhofsbrücke zum westlichen Spreeweg bleibt dauerhaft erhalten, |
| - | auf der entstehenden städtebaulichen Entwicklungsfläche wird ein dauerhaftes Wege und Leitungsrecht zu Gunsten der Allgemeinheit (Stadt Spremberg/Grodk) von der Jägerstraße zum westlichen Spreeweg in Anlehnung an die Lage des Flurstücks 169/6 der Flur 27 mindestens für den Pkw-Verkehr und Betriebsdienst- sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeuge eingeräumt – darunter fällt auch die dauerhafte Sicherung der Erschließung des bebauten Flurstücks 168/1 der Flur 27, |
| - | über den westlichen Uferwegebereich hinausgehenden Wegestreifen werden bei Erfordernis Flächen für die Gewässerunterhaltung dauerhaft vorgehalten, |
| - | der Erhalt der ehemaligen Stadtmauer wird auch mit den zugehörigen Unterhaltungsleistungen dauerhaft gesichert. |
Gegenstand G/VIII/25/0249
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10a „Änderung und Erweiterung Industriegebiet Ost“ - Schlosserstraße 8
Das Vorhaben „Neubau Bürogebäude einschließlich Werkswohnung und Werkstatthalle“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10a „Änderung und Erweiterung Industriegebiet Ost“ (Auszug: Anlage 1)
wird von folgenden Festsetzungen:
| 1) | Gebäude sind mit 15 – 45°-geneigten Sattel-, Pult-, Walm- oder Zeltdächern zu errichten, |
| 2) | Gebäude ab 20 m Länge sind gestalterisch zu gliedern (Öffnungen, Stützenraster, Fassadenbegrünung, Farbgebung). Fassadenflächen ohne Öffnungen ab 40 m² müssen bei Neubauten begrünt werden. Pro angefangene 2 lfd. m Wandfläche ist eine Kletterpflanze zu pflanzen (Liste 4). |
| wie folgt befreit: | |
| 1) | die Werkhalle soll mit einem 6°-geneigten Satteldach errichtet werden (Anlage 2), |
| 2) | Die Pflanzung von Kletterpflanzen zur Fassadenbegrünung ist nicht erforderlich. (Anlage 3) |
Gegenstand G/VIII/25/0252
Präzisierung zum Beschluss G/VII/23/0345
Sofern im Beschluss G/VII/23/0345 beschlossen wurde, dass eine Summe von 1,5 Millionen Euro für die Planung und den Ausbau des 4. Kreiselarms am Kreisel Kantstraße/Muskauer Straße/Bahnhofstraße eingeplant wird und diese Kosten in Umsetzung des Beschlusses im Nachtragshaushalt 2024 aufgenommen wurden, wird der Beschlussumfang insofern erweitert, dass die Planung und der Ausbau des 4. Kreiselarms
| - | neben dem herkömmlichen Straßenbau die Planung und Errichtung der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Hochbauten der GeWoBa im Färberquartier umfasst und |
| - | die Umgestaltung der Schloßstraße/Bahnhofstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich beinhaltet. |
Der sich ergebende Mehrbedarf ist mit der nächsten Haushaltsplanung so einzuplanen, dass die Gesamtmaßnahme mittelfristig abgeschlossen werden kann und ein Beginn der Bauarbeiten im Jahr 2026 gesichert ist.