Wer die Anfänge der Stadt entdecken möchte, sollte dem Bürgerhaus Spremberg/Grodk einen Besuch abstatten. Dort ist derzeit ein Faksimile der Urkunde mit der ersten Erwähnung der Stadt Spremberg/Grodk ausgestellt – es gilt derzeit als ältester bekannter schriftlicher Nachweis der Stadt.
Die Urkunde, die etwa 56 x 40 cm groß ist, trägt das Datum vom 3. August 1301 und markiert somit einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte Sprembergs. Sie erwähnt Spremberg/Grodk bereits als Stadt und bildet damit die Grundlage für das 725. Stadtjubiläum, das in diesem Jahr gefeiert wird.
Das Faksimile entstand auf Initiative des Spremberger Stadtarchivs und wurde von einer Manufaktur in Leipzig hergestellt.
Dabei erhielt die Stadt Spremberg/Grodk die freundliche Unterstützung vom „Archiv der Böhmischen Krone“, dem Tschechischen Nationalarchiv, in Prag, wo sich die Originalurkunde befindet, sowie vom Brandenburgischen Landeshauptarchiv in Potsdam.
Das Tschechische Nationalarchiv stellte der Stadt Spremberg/Grodk einen hochauflösenden Scan der Urkunde zur Verfügung; das Brandenburgische Landeshauptarchiv übermittelte einen 3D-Scan eines vergleichbaren Siegels, welches sich am Faksimile der Urkunde befindet.
Dank der beiden Scans aus Prag und Potsdam sieht das Faksimile tatsächlich so aus, wie das originale Exemplar in Prag aus dem Jahr 1301.
Solche mittelalterlichen Urkunden waren weit mehr als einfache Schriftstücke. Sie regelten Besitzverhältnisse, bestätigten Rechte und hielten wichtige Entscheidungen dauerhaft fest. Dass ein Dokument aus dem frühen 14. Jahrhundert bis heute überliefert ist, zeigt seine große historische Bedeutung. Für Historikerinnen und Historiker zählt die Urkunde zu den wichtigsten Zeugnissen der Stadtgeschichte.
Das Faksimile ermöglicht es nun, einen Blick auf dieses besondere Dokument zu werfen. Besucherinnen und Besucher können die kunstvolle Schrift, die Gestaltung und die historische Form der Urkunde aus nächster Nähe betrachten und sich vorstellen, wie Verwaltung und Kommunikation vor mehr als sieben Jahrhunderten funktionierten.
Im Jubiläumsjahr erhält die Ausstellung eine zusätzliche symbolische Bedeutung. Sie erinnert daran, dass die Geschichte Sprembergs nicht erst in jüngerer Zeit begann, sondern auf eine jahrhundertelange Entwicklung zurückblickt. Handel, Handwerk, Kultur und das Zusammenleben der Menschen haben die Stadt über Generationen hinweg geprägt und zu dem gemacht, was sie heute ist.
Übertragung des Textes der Urkunde in Deutsch (die Urkunde ist im Original in Latein gefasst):
Theodericus der Jüngere, Landgraf von Thüringen, Markgraf des Ostens und von Lusatia, hat dem Erzbischof Buchardus aus Magdeburg die Grenzmark Lusatia für 6000 Silbermark verkauft. Dahme 1301 Aug. 3.
Das Original-Pergament (Nr. 43) mit dem unverletzten Abdruck des Siegelrings trägt folgende Inschrift: S. THEODERICUS DER JÜNGERE, VON GOTTES GNADEN LANDGRAF VON THÜRINGEN UND MARKGRAF DES OSTENS UND VON LUSACIA – aufgehängt an rotem Seidengewebe
Balbin B., Miscellanea historica regni Bohemiae dec. I lib. VIII (1688) p. 259 nr. 1. - Lünig J. Chr., Des teutschen Reichsarchivs partis spec. Continuatio II (1712) Anhang p. 4 nr. 2. - Hofmann Chr. G., Seriptores rerum Lusaticarum IV (1719) p. 183 nr. 22 - Mencken J. B., Sciptores rerum Germanicarum II (1728) p. 940. – Dumont J., Corps universel diplomatique du droit des gens I 1 (1726) p. 330 nr. 577. – Jirecek H., Codex iuris bohemici II 1 (Korunni archiv ceskv, 1896), p. 9 nota. – Koss, R., Archiv koruny ceske II (1928) p. 50 nr. 55
Im Namen der heiligen und untrennbaren Dreieinigkeit, Amen.
Theodericus der Jüngere, von Gottes Gnaden Landgraf von Thüringen, Markgraf des Ostens und von Lusacia hat heute die vorliegenden Dokumente allen zum Anschauen oder zum Anhören vorgelegt.
Damit die Wahrheit nicht durch den ruhigen Verlauf der Zeiten, durch Vergessenheit und Irrtümer geschminkt wird, hat er sich daran gemacht, damit diese Taten schriftlich durch dies Zeugnis mit Brief und Siegel in den Erinnerungen der Menschen festgehalten und ihnen anvertraut werden.
Von jetzt an ist es so, dass wir uns wieder an die Gegenwart erinnern und wir wollen allen an Christus Gläubigen sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft in Erinnerung rufen, dass wir unserem erlauchten Fürsten, dem Herren Albrecht dem Älteren, Landgraf von Thüringen, unserem Vater, lieb und teuer sind und dass wir dem Erzbischof der Kirche von Magdeburg – Burchard – des Herrn Friedrich des Markgrafen von Misnensis, unseres geliebten Bruders im Namen des ehrwürdigen Vaters in Christus, im Namen seiner Kirche von Magdeburg für 6000 Mark in Silber folgendes verkauft haben: Das Land der Mark Lusacia selbst haben wir dem Erzbischof geschenkt und übergeben mit dem daselbst gegenwärtig existierenden Eigentum des Herren und wir haben es dem Erzbischof selbst und der Kirche schon übertragen, und zwar wie bereits erwähnt das Land der Markgrafschaft mit all seinen Rechten und was sich darauf bezieht mit den guten Untergebenen und denen die nicht Untergebene sind, mit den Befestigungen, Städten, Lagern wie weiter unten noch angemerkt werden wird, die im Land seiner Markgrafschaft existieren, d. h. mit allem was darum liegt und was dazu gehört, den Wegen und Straßen, Mühlen, kultivierten und nicht kultivierten Äckern, Wäldern, Waldbewohnern und Gehölzen, Wiesen, Weiden, Gewässern und Flussläufen, Fischen, Vogteien, Zollstellen und Münzstätten und den Zivilgerichtsbarkeiten aller Rechtssprechenden, Gebräuchen, allem was nützlich ist, Früchten, allem was sich auf das oben erwähnte Gebiet der Grenzmark Lusacia erstreckt: je nachdem wie es uns und unseren Stammvätern alles im Einzelnen vorhergesagt worden ist, haben wir es erhalten und in Besitz erlangt und als Taten anerkannt. Wir haben das oben erwähnte Land der Markgrafschaft übertragen bekommen mit allen bereits oben erwähnten Dingen, obendrein mit den Dienstmännern, Vasallen, Eigentumsrechten und allen Bewohnern, über welche auch immer dieser Vertrag existiert und allen, die sich auf dem Land der Grafschaft aufhalten, im Wort des Herrn Erzbischof und nicht nach dem Kirchenrecht haben wir es und unsere Vorfahren in Besitz und werden es frei und im ewigen Frieden als Eigentümer für immer besitzen.
Obendrein haben wir durch einen feierlich gegebenen Kontrakt dem Herrn Erzbischof und auch der Kirche selbst über das völlig besiegte Land der oben erwähnten Markgrafschaft versprochen, dass wir alle Vorhersagen auch im Einzelnen einhalten werden, nichts desto weniger haben wir für alles oben erwähnte eine gerechte und gültige Bürgschaft erhalten.
Auch erteilen wir eine Absage an jede Handlung, die gegen das Geschehene gerichtet ist, und an eine Einrede wegen übler Täuschung, ferner an eine Einrede wegen eines nicht oder nicht völlig bezahlten Kaufpreises und eine Begünstigung der Rückversetzung in den früheren Zustand sowie an jede andere Handlung, Einrede oder Begünstigung nach dem Zivilrecht und dem Kirchenrecht, die für uns durch das Vorausgeschickte oder einen Teil davon gegenwärtig oder in Zukunft zutreffen könnten. Die Namen der Städte, Lager, Kleinstädte, Grenzsteine und unterschiedlichen Länder also viel mehr der Grenzmark Lusacia sind diese: Das oben erwähnte Land nämlich oder vielmehr die Grenzmark Lusacia beginnt an jenem Teil des Gewässers Dahme und erstreckt sich auf das Land Sarow und wird begrenzt durch das Ende des Landes Sarow.
Ebenso hat das oben genannte Land folgende Grenzen. Von der schwarzen Elster bis zur Oder und von der Oder bis zum Fluß Slube und vom Fluß Slube bis zum Fluß Bober und genau genommen erstreckt es sich bis zum Land Sarow das sich bis zu den Grenzen Polens und bis zu den Grenzen des Landes Budesinensis ausdehnt.
Ebenso erstreckt es sich auf die Versammlung freier Männer in Prebus, und die Stadt Trebule, ebenso Burg Golsin und Stadt und Burg Lukowe, Stadt Gubyn, Stadt und Burg Lubtaz, Burg Schedelowe, Stadt und Burg Sprewenberch, Pizne Stadt und Burg, Bucholt Burg, Sunnenwalde Stadt und Burg, Dinsterwalde Stadt und Burg, Versammlung freier Männer in Semftenberch, Dannenrode Stadt, das neue Lager Kalow bei Kotebuz mit Stadt und Burg Kotebuz, Burg Lubbenowe, ebenso Burg und Stadt Vredeburch, Burg und Stadt Schenkendorp, Burg und Stadt Trebetz, Versammlung freier Männer Zcinnitz, Burg Richenwalde, Versammlung freier Männer in Reinoldeswalde mit Landhäusern, Mühlen, Wäldern und deren Bewohnern, ebenso mit allem was dazu gehört, wie es bereits weiter oben vollständig ausgedrückt ist.
Unsere Siegel haben wir auf diesem Schriftstück als offensichtliches Zeugnis angebracht.
Zeugen dieses Vorganges sind die ehrenhaften Männer Bernhardus Statthalter genannt von Welpia, Kämmerer Robertus von Mansuelt, Otto, Sprecher von Brizna, Burchardus von Schrapelo, Meister Heidenricus von Erpz, Heinricus von Grunenberch, die Domherren der Kirche aus Madgeburg und zwar die edlen Herren Conradus von Werberge, Henningus von Pole genannt Struz, Richardus aus Magdeburg, Truchseß der Versammlung freier Männer genannt von Alsleue, Heinricus, Gumpertus und Johannes von Alsleue Hermannus von Wederden genannt von Warmsdorf, Gerekus von Langbuy, Johannes von Vrekeleue, Heino von Rodense, Marshall Tilo, Burggraf Johannes von Lowburch, Soldaten und unfreie Dienstleute, die der Kirche von Magdeburg unterstehen, auch die Brüder Otto und Bodo von Ylbruch. Otto von Ylbruch der Jüngere, Fridehelmus von Kotebuz, die Brüder Fridehelmus und Bernhardus von Strel, Johannes und Cunradus von Landesberch, die Brüder Ulricus und Heinricus von Pach, die Brüder Johannes und Hermannus Burggrafen von Golsyn, die Brüder Johannes und Fredehelmus von Landesberch, Albertus, Knut, Johannes und Guntherus Brüder von Geilnowe, unsere Soldaten und unfreien Dienstleute und viele andere auch, die diesem Vertrauen würdig sind.
Geschehen und schriftlich festgehalten in Dahme im Jahre des Herrn 1301 am Tag der Auffindung des schönen Stephani des ersten Märtyrers.