Titel Logo
Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2023
Allgemeine Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht von der Stadtratssitzung am 19.12.2022

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 24.10.2022

Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 11. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2022. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.

TOP 2

Beratung und Beschlussfassung – Feuerwehrkostensatzung der Stadt Stolpen

§ 69 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) normiert den Kostenersatz bei Einsätzen der Feuerwehr. Diese Rechtsgrundlage hat mit der letzten Gesetzesänderung vom 25. Juni 2019 weitreichende Änderungen im Hinblick auf die Berechnung des Kostenersatzes erfahren. Nach der bis dato geltenden Gesetzeslage und der dazu ergangenen Rechtsprechung waren für den Kostenersatz nur die unmittelbaren Kosten eines Einsatzes ansatzfähig; eine Kalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen war unzulässig. Insbesondere die Kosten des unbeweglichen Vermögens (also beispielsweise der Feuerwehrgerätehäuser) sowie dessen angemessene Abschreibung konnten somit nicht als Vorhaltekosten in die Kostenermittlung einfließen. Insbesondere das veraltete Kostenverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr bedurfte einer Reformierung.

Mit der Änderung des § 69 Abs. 4 SächsBRKG wird der Fokus nunmehr auf die Deckung der „nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten“ gelegt. Zudem enthält diese Norm konkrete Regelungen zu Kostenbestandteilen, zu einer angemessenen Eigenbeteiligung der Gemeinden an den Vorhaltekosten sowie zur Umlage der verbleibenden Vorhaltekosten auf Grundlage der Jahreseinsatzstunden der Feuerwehr.

Aus diesem Grund wurde die Herangehensweise zur Kalkulation des Kostenersatzes für die Feuerwehr in der Stadt Stolpen grundlegend überarbeitet und die einzelnen Positionen im Kostenverzeichnis als Anlage zur Feuerwehrkostensatzung neu ermittelt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Feuerwehrkostensatzung.

Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.

Die Satzung ist in dieser Ausgabe unter „Amtliche Bekanntmachungen“ abgedruckt.

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung – Änderung Nutzungsentgelte Gemeindezentren

Unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktlage für die Anmietung von Räumlichkeiten sowie im Hinblick auf die steigenden Energie- und Stromkosten auch im kommunalen Bereich ist die Anpassung der bisherigen Beträge aus haushalterischen Gründen erforderlich.

Zur Unterstützung des Ehrenamtes in der kommunalen Vereinslandschaft sowie zur Würdigung des Engagements der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren bleibt für diesen Personenkreis die Nutzung der kommunalen Räumlichkeiten weiterhin kostenfrei. In diesen Fällen ist lediglich eine Betriebskostenpauschale zu entrichten.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Erhöhung der Nutzungsentgelte für die Vermietung der kommunalen Gemeindezentren sowie die Erhebung einer Betriebskostenpauschale ab 1. Januar 2023 wie folgt:

private Nutzung bis zu einer Dauer von zwei Stunden:

je Stunde 40,00 EUR

private Nutzung ab zwei Stunden tageweise:

150,00 EUR

private Nutzung GMZ Rennersdorf mit Kegelbahn:

zzgl. 20,00 EUR

kommerzielle Nutzung bis zu einer Dauer von zwei Stunden:

je Stunde 50,00 EUR

kommerzielle Nutzung ab zwei Stunden tageweise:

250,00 EUR

Nutzung durch Vereine mit Sitz im Stadtgebiet Stolpen:

kostenfrei

Nutzung durch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Stolpen:

kostenfrei

Betriebskostenpauschale für alle Nutzer bis zwei Stunden:

5,00 EUR

Betriebskostenpauschale für alle Nutzer tageweise:

20,00 EUR

Betriebskostenpauschale Kegelbahn Rennersdorf:

10,00 EUR

Die Betriebskostenpauschale wird zum 1. April eines jeden Jahres entsprechend des jährlichen Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes des Vorjahres angepasst.

Der Bürgermeister ist berechtigt, in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag, geringere Nutzungsentgelte zu erheben, die Betriebskostenpauschale bleibt davon unberührt.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse 57/2010 vom 16. August 2010 sowie 48/2012 vom 12. November 2012 des Stadtrates der Stadt Stolpen aufgehoben.

Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bestätigt.

TOP 4

Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden – „Lawodo 800“

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geldspenden gemäß der beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen in Höhe von 2.400,00 Euro.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

TOP 5

Anfragen der Bürger

Anfragen werden nicht gestellt.

TOP 6

Anfragen der Stadträte

SR Lesch bedankt sich bei Bürgermeister Hirdina und bei Herrn Steglich (Bürgermeister a. D.) sowie der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2022. Er hofft, dass es weiter ein produktives Miteinander geben wird, was unsere Kommune voranbringt. Der Dank geht auch an den Bauhof. Er wünscht allen ein schönes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2023.

Die Stadtratssitzung endete gegen 19:55 Uhr.

Aus dem schriftlichen Bericht des Bürgermeisters vom 15.12.2022

Informationen aus dem Hauptamt

Umstellung Programm Meldeamt von MESO auf VOIS.online sowie weitere Mitarbeiterschulungen sind in KW 49 erfolgt (daher Schließung Meldeamt in diesem Zeitraum), weitere Digitalisierung (u. a. E-Akte, digitales Signaturpad)

Fördermittel „Aufholen nach Corona“ – Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt 19.635,00 EUR - Anschaffungen für Jugendclub, Stadtbad, Spielplätze

Flüchtlingsunterkünfte – aktuell noch keine neuen Belegungen in den gemeldeten Wohnungen

aktuell verstärkte Kontrollen des Ordnungsamtes zur Parksituation in der Innenstadt, vor allem im Hinblick auf Behinderungen des Winterdienstes (R.-Breitscheid-Straße/Markt)

Testung Notstrom Feuerwehrgerätehaus Stolpen erfolgt, Servertechnik wird separat geprüft

Erlass des SMF zum Ausgleich besonderer Belastungen der Kommunen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine – betrifft für kreisangehörige Kommunen den Landeszuschuss zur Betreuung ukrainischer Kinder in Kindertageseinrichtungen in Höhe von 330 EUR je Kind und Monat berechnet auf eine 9-stündige Betreuung

Informationen aus dem Bauamt

Information zu wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen im Gebäudemanagement

Grund- und Oberschule Stolpen

Umnutzung Hausschuhraum zum Gruppenraum:

Aufgrund von notwendigen räumlichen Erfordernissen zur Gewährleistung der Schülerbetreuung war es notwendig einen zusätzlichen Raum in der Oberschule Stolpen zur Verfügung zu stellen. Da die Kapazitäten an Räumlichkeiten ausgeschöpft sind, wurde die Umnutzung des Hausschuhraumes im Erdgeschoss neben dem Atrium in Betracht gezogen. Damit der Raum als Gruppenraum genutzt werden konnte, wurde in den Sommerferien 2022 der alte Teppichbelag gegen einen neuen strapazierfähigen, rutschfesten und wischbaren Belag ersetzt, die Wände malermäßig instandgesetzt, die Deckenbeleuchtung umgebaut, eine Tafel aus angebaut und ein Handwaschbecken installiert. Somit stand pünktlich für das neue Schuljahr 2022/2023 ein zusätzlicher Gruppenraum zur Verfügung. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 13.162,13 € brutto.

Ersatzneubau Treppengeländer und Handläufe in den Treppenhäusern:

Die alten Treppengeländer und Handläufe in den Treppenhäusern in der Grund- und Oberschule in Stolpen erfüllten nicht mehr die heutigen Anforderungen an die Normen. Der erforderliche Ersatzneubau resultiert aus den Forderungen der Gefährdungsbeurteilung im Zusammenhang mit dem Muster der „Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung in allgemeinbildenden Schulen“ der Unfallkasse Sachsen. Die neuen Treppengeländer und Handläufe erfüllen nun die Normen an die geforderte Sicherheit. Die Treppengeländer wurden farblich an die bauliche Umgebung angepasst und fügen sich somit harmonisch in die Flurbereiche ein. Die neuen Edelstahlhandläufe runden das Gesamtbild ab. Die Maßnahme wurde in den Herbstferien 2022 durch die Fa. Metallbau Göttlich aus Neustadt umgesetzt und durch das Architekturbüro Grützner aus Stolpen baufachlich begleitet. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 52.580,82 € brutto.

Erneuerung der elektroakustischen Anlage:

Die elektroakustischen Anlagen in der Grund- und Oberschule in Stolpen dienen zur Wiedergabe des Pausenklingelns, von sprachlichen Durchsagen und des Brandsignals. Die Anlagen sind aus technischer Sicht veraltet und zum Teil nicht mehr reparabel. Ein Ersatz der Anlagen ist unumgänglich. Der Auftrag dafür wurde an die Wartungsfirma Bosch im Juni 2022 erteilt. Bis dato konnte die Maßnahme aufgrund von Lieferengpässen nicht realisiert werden. Wir hoffen, die Umsetzung spätestens im Januar 2023 durchführen zu können. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 23.011,46 € brutto.

Baumaßnahmen/Planung Stadt/ZV u. a.

Grundhafter Ausbau der Heinrich-Heine-Straße in Stolpen:

Die Bauarbeiten zum v. g. Bauvorhaben wurden am 2. Dezember 2022 nach fünfmonatiger Bauzeit planmäßig abgeschlossen.

Ersatzneubau Teilortskanal Querweg Rennersdorf-Neudörfel, 1. Bauabschnitt in Rennersdorf-Neudörfel:

Die Baumaßnahme wurde im Auftrag des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ aus Stolpen im November 2022 ausgeführt. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden auch Arbeiten zur Regulierung der Straßenentwässerung im Kreuzungsbereich Querweg/Wesenitztalstraße/Mühlenweg durchgeführt. Die Kosten dafür werden von der Stadt Stolpen als Straßenbaulastträger getragen.

Instandsetzung Zufahrt Alte Berghäuser Nr. 2 und 3 in Stolpen:

Die Bauarbeiten zum v. g. Bauvorhaben wurden im Zeitraum von Mitte November bis Anfang Dezember 2022 ausgeführt. Durch die Wiedereinrichtung eines Teilabschnittes vom öffentlichen Feldweg ist die Zufahrt zu den Grundstücken Alte Berghäuser Nr. 2 und 3 in Stolpen wieder gesichert.

K 8713 – Fahrbahnerneuerung Ortsdurchfahrt Langenwolmsdorf, 1. Bauabschnitt in Langenwolmsdorf:

Die Baumaßnahme wurde im Auftrag des Landreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Zeitraum von Ende September bis Mitte November 2022 ausgeführt. Im Zuge der Straßenbauarbeiten wurde auf Höhe der Einmündung Viebigt eine Entwässerungsrinne und ein Straßendurchlass erneuert. Die Kosten dafür werden auf Grund der Zuständigkeit von der Stadt Stolpen getragen.

Informationen aus der Stolpen-Information

Aus touristischer Sicht hat sich das Stadtspiel Stolpen, die sogenannte Mäusesafari, zum ausgesprochenen Publikumsmagneten entwickelt. Junge und alte Menschen haben gleichermaßen ihre Freude daran und sind begeistert! Inzwischen sind auch immer wieder „Wiederholungstäter“ in Stolpen zu Gast und auf Mäusesuche.

Der Weihnachtsmarkt am 3./4. Dezember war auch im Alten Amtsgericht ein voller Erfolg und zog viele hunderte Besucher in seinen Bann. Gestaltet wurde das Treiben u. a. von mehreren Vereinen. Auch die viel gelobte weihnachtliche Ausgestaltung des Hauses wurde maßgeblich von ehrenamtlichen Helferinnen umgesetzt. Dies alles sind kleine Bausteine auf dem Weg dahin, dass das Alte Amtsgericht ein lebendiger Ort des Miteinanders für die Menschen im Stolpener Land wird.

Rosner
Büro Bürgermeister