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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2023
Allgemeine Informationen
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Bericht von der Stadtratssitzung am 21.11.2022

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 26.09.2022

Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 10. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2022. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.

TOP 2

Beratung und Beschlussfassung – Abwägung der Hinweise und Anregungen zum Entwurf sowie Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Eschenallee“ im Ortsteil Helmsdorf

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.04.2022 mit Beschluss Nr. 25/2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Eschenallee“ gebilligt und seine öffentliche Auslegung beschlossen. Der Entwurf wurde den berührten Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 27.04.2022 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 16.06.2022 zugesandt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgte vom 16.05.2022 bis 16.06.2022.

Zur öffentlichen Auslegung wurden von 15 Trägern öffentlicher Belange und 6 Nachbargemeinden Stellungnahmen bzw. Hinweise abgegeben. Zusätzlich wurde der Planentwurf im Ortschaftsrat Helmsdorf besprochen. Von Bürgern wurden 2 Stellungnahmen abgegeben. 7 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und von 2 Bürger sind abwägungsrelevant, die restlichen signalisieren Zustimmung.

Durch das Planungsbüro werden die Abwägungen erläutert und dazu wird jeweils einzeln abgestimmt.

Beschluss

1. Die Abwägungen gemäß Ziffer 2.1 bis 2.10 werden bestätigt.

2. Der Bebauungsplan „Wohngebiet Eschenallee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den Textlichen Festsetzungen (Teil B) vom 19.04.2022, mit redaktionellen Ergänzungen vom 20.10.2022 wird als Satzung beschlossen.

3. Die Begründung (Teil C) vom 19.04.2022, mit redaktionellen Ergänzungen vom 20.10.2022 wird gebilligt.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge anzuzeigen.

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung – Nutzungskonzeption „Stadtbadareal Stolpen“

Die Stadt Stolpen hat das Planungsbüro Schubert aus Radeberg mit der Erstellung einer Nutzungskonzeption für das Stadtbadareal in Stolpen beauftragt. Ziel war es, Varianten für die zukünftige Nutzung zu erstellen, diese zu beurteilen und wirtschaftliche Aspekte aufzuzeigen. Hierzu fanden im Vorfeld Abstimmungen, Vorstellungsrunden und offene Diskussionen mit den Nutzern und Gremien statt. Die Nutzungskonzeption soll als Vorlage für zukünftige Entscheidungen zur Entwicklung des Areals dienen. Es wurden zwei Konzeptvarianten herausgearbeitet, wobei für die Variante 1 zwei Modifikationen entwickelt wurden.

Durch das Planungsbüro wird die Nutzungskonzeption anhand einer Präsentation vorgestellt und die unterschiedlichen Varianten erläutert.

Ziel ist es, bei allen Konzeptvarianten einen attraktiven Standort mit einer ansprechenden Aufenthaltsqualität zu schaffen. Es sollen generationsübergreifende Nutzungen angeboten werden, ohne Nutzungskonflikte zu verursachen. In verschiedenen Vorstellungsrunden wurden im Vorfeld zahlreiche Ideen entwickelt, diskutiert und geordnet. Diese Ideen finden sich in den Konzeptvarianten wieder.

Beschluss

Der Stadtrat bestätigt die Nutzungskonzeption „Stadtbadareal Stolpen“ mit dem Stand 21.10.2022.

Die Variante 2 wird nicht weiter verfolgt und ausgeschlossen.

Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.

Die Vorzugsvariante der Verwaltung finden sie im Anschluss an diesen Bericht.

TOP 4

Beratung und Beschlussfassung – Bestätigung der Termine für die Sitzungen des Stadtrates im Jahr 2023

Entsprechend § 36 Abs. 2 SächsGemO beschließt der Stadtrat über die Termine seiner regelmäßigen Sitzungen. Die Sitzungen beginnen in der Regel um 18:30 Uhr und werden im Rats- und Bürgersaal in Stolpen oder an einem anderen angemessenen Ort durchgeführt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende Termine für die Stadtratssitzungen im

Jahr 2023:

31. Januar

29. August

28. Februar

26. September

28. März

24. Oktober

25. April

21. November

30. Mai

19. Dezember.

27. Juni

Der Beschluss wird mit 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen bestätigt.

TOP 5

Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden – Soziokultur

Verschiedene Privatpersonen/Besucher von Veranstaltungen spendeten der Stadt Stolpen einen Betrag zur zweckgebundenen Verwendung für kulturelle/soziokulturelle Vorhaben.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geldspenden in Höhe von 169,50 € Euro gemäß der beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

TOP 6

Beratung und Beschlussfassung – Verkauf des Mehrfamilienhauses Pirnaer Landstraße 22e mit dem dazugehörigen Flurstück 160/5 der Gemarkung Altstadt

Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände veräußern, wenn sie sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht und Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Zur Höhe des Verkaufspreises, Wertermittlung und Ausschreibung wurden die Hinweise der Verwaltungsvorschrift kommunale Grundstücksveräußerung beachtet.

Die Stadt Stolpen hat den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beauftragt das Flurstück 160/5 der Gemarkung Altstadt sowie das darauf befindliche Gebäude zu bewerten, damit das Grundstück zum Verkauf öffentlich ausgeschrieben werden kann.

Die Stad Stolpen beabsichtigt das Mehrfamilienhaus mit dem dazugehörigen Flurstück 160/5 der Gemarkung Altstadt Anfang des Jahres 2023 öffentlich auszuschreiben. Aufgrund der anstehenden, umfangreichen Sanierungsmaßnahmen und der steigenden Energiekosten ist der Verkauf aus Sicht der Stadtverwaltung die wirtschaftlichste Alternative.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Mehrfamilienhauses Pirnaer Landstraße 22e mit dem dazugehörigen Flurstück 160/5 der Gemarkung Altstadt zu einem Mindestgebot von 250.000,00 €.

Der Beschluss wird mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen bestätigt.

TOP 7

Beratung und Beschlussfassung – Außerplanmäßige Ausgabe im Finanzhaushalt zum Bauvorhaben: „Neubau Fahrgastunterstand an der Bushaltestelle Schützenhausstraße in Stolpen“

Die Wartehalle an der Bushaltestelle „Schützenhausstraße“ (Fahrtrichtung Neustadt) in Stolpen befindet sich aktuell auf dem Grundstück Schützenhausstraße 4 in Stolpen. Im Rahmen der Umbauarbeiten am v. g. privaten Objekt wird der vorhandene Gebäudeteil mit der Wartehalle abgerissen und nicht mehr ersetzt. Auf Grund dessen ist die Aufstellung eines neuen Fahrgastunterstandes im Bereich des befestigten Gehweges vor dem Objekt Schützenhausstraße 4 in Stolpen notwendig.

Unter Berücksichtigung der Vielzahl von Medienleitungen im v. g. Gehwegbereich wurde der neue Standort für den neuen Fahrgastunterstand ermittelt. Der Standort ist mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“ aus Stolpen abgestimmt. Im Ergebnis einer Diskussion zum Modell für den Fahrgastunterstand in der Stadtratssitzung im Oktober 2022 soll der Fahrgastunterstand Modell „Köln“ mit Sitzgelegenheiten und Papierkorb aufgestellt werden. Der Termin für den Abriss der bestehenden Wartehalle steht noch nicht fest.

Das Bauamt plant den neuen Fahrgastunterstand Ende 2022/Anfang 2023 auszuschreiben. Die Tiefbauarbeiten und die Montage des neuen Fahrgastunterstandes sind somit erst nach dem Ende des Winters möglich und für den Zeitraum März/April 2023 geplant.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für das Bauvorhaben: „Neubau Fahrgastunterstand an der Bushaltestelle Schützenhausstraße in Stolpen“, Produkt: 54.10.01.00, Sachkonto: 099520, Maßnahme: TIB00047 in Höhe von 25.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch Nichtverwendung von Eigenmitteln von der Maßnahme: „barrierefreier Ausbau Bushaltestellen“, Produkt: 54.10.01.00, Sachkonto: 099520, Maßnahme: TIB00058.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

TOP 8

Beratung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens – Vorbescheid zur Errichtung einer Kleinwindanlage auf dem Flurstück 888/2 der Gemarkung Lauterbach

Das Baufeld befindet sich im Außenbereich. Entsprechend § 35 BauGB ist das Vorhaben zulässig, wenn die Elektrizität der öffentlichen Versorgung dient. Dies ist nicht gegeben, da die Energie zur Eigenversorgung genutzt werden soll. Gemäß § 84 SächsBO muss ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1.000 m vorhanden sein. Der Abstand ist geringer.

Da die notwendigen Prämissen nicht erfüllt werden, kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

BM Hirdina bekräftigt, dass sich die Stadt Stolpen grundsätzlich für erneuerbare Energien ausspricht, jedoch nicht für private Splitterlösungen. Die Planung und Umsetzung sollte durch die Kommune selbst erfolgen.

Der Stadtrat versagt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag.

TOP 9

Anfragen der Bürger

Anfragen werden nicht gestellt.

TOP 10

Anfragen der Stadträte

SR Walther fragt zum Stand „Zebrastreifen“ in Rennersdorf an.

BM Hirdina informiert, dass die Querung mit dem Bau des Radweges erfolgen soll.

SR Walther meint, dass es eine kurzfristige Lösung geben muss.

Frau Topp führt aus, dass es bei den aktuellen baulichen Gegebenheiten aufgrund der Vorschriften nicht möglich ist, laut Aussage des Landratsamtes. Es wurden Geschwindigkeitsmessungen veranlasst. Eine Zuarbeit kann gern erfolgen.

SR Walther findet diesen Zustand unbefriedigend und er wird sich dazu selbst an das Landratsamt wenden. Es soll ja nicht erst etwas passieren, deshalb muss was unternommen werden.

SR Engel fragt, warum keine Ampel errichtet wird.

BM Hirdina bemerkt, dass dies nicht genehmigungsfähig ist.

SR Friedrich spricht die Parksituation auf der Rudolf-Breitscheid-Straße/Dresdner Straße an. Immer wieder ist der Kreuzungsbereich zugeparkt, was dann auch für den Winterdienst schwierig wird. Er bittet um Prüfung bzw. Kontrollen. Wann werden die ersten Zahlen zum Haushalt vorgestellt?

BM Hirdina informiert, dass bereits Kontrollen durchgeführt werden. Jedoch können nicht alle Bereiche an allen Tagen abgedeckt werden. Zum Haushalt soll in der Dezember-Sitzung ggf. der Entwurf vorgestellt werden. Es muss besprochen werden, was wir uns perspektivisch noch leisten können (Gebäude – Kosten, Unterhaltung, Sanierung). Wir haben Pflichtaufgaben, wo Maßnahmen durchgeführt werden müssen.

SR Barowsky fragt zur Ruine bzw. den Ablagerungen am Kreisverkehr (Fischbach) an.

BM Hirdina informiert, dass es ein Gespräch mit dem Bürgermeister von Arnsdorf gegeben hat. Teilweise sind Beräumungen erfolgt und ein Bauzaun soll aufgestellt werden. Ein weiteres Beräumen ist schwierig, da es sich gegenwärtig um ein herrenloses Grundstück handelt. Die Gemeinde Arnsdorf bemüht sich derzeit um die Klärung der Eigentumsverhältnisse.

SR Ruhland meint, dass bei Gefahr auch eine Ersatzvornahme erfolgen kann.

BM Hirdina bemerkt, dass dies durch die Gemeinde Arnsdorf in Abstimmung mit dem Landkreis Bautzen geprüft wurde. Dies wäre jedoch nicht gegeben.

SR Barthel spricht die Müllablagerungen am Nullweg an. Er hat bereits im August die Verwaltung dazu informiert und auch danach mehrfach darauf hingewiesen.

BM Hirdina sichert zu, dass sich das Hauptamt darum kümmern wird.

Die Stadtratssitzung endete gegen 21:20 Uhr.

Rosner
Büro Bürgermeister