Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat am 21.11.2022 den Bebauungsplan „Wohngebiet Eschenallee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den Textlichen Festsetzungen (Teil B) vom 19.04.2022, mit redaktionellen Ergänzungen vom 20.10.2022 als Satzung beschlossen.
Die Begründung (Teil C) vom 19.04.2022, mit redaktionellen Ergänzungen vom 20.10.2022 wurde gebilligt.
Die Planung wurde aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Stolpen entwickelt.
Der Bebauungsplan wurde nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) erarbeitet.
Der Bebauungsplan „Wohngebiet Eschenallee“ tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag im Bauamt der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1, während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formschriften, sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Stolpen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Stolpen, 13.01.2023