TOP 1
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 26.09.2023
Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 10. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2023. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschriften zur Kenntnis.
TOP 2
Beratung und Beschlussfassung – Erweiterung des Geltungsbereiches und Feststellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ in Stolpen
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 50/2023 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Im Rahmen der Bearbeitung des Vorentwurfs stellte sich heraus, dass die Fläche des Landwirtschaftsweges bzw. der rückwärtigen Zufahrt zum städtischen Bauhof im nördlichen Bereich nicht ausreicht. Die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wurde auf eine Breite von 5 m erweitert. Das hat zur Folge, dass vom Flurstück Nr. 481/1 ca. 40 m² in den Geltungsbereich einbezogen werden.
| Beschluss | |
| 1. | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ in Stolpen“ wird um Teile des Flurstückes Nr. 481/1 der Gemarkung Stolpen erweitert (genaue Abgrenzung siehe Planzeichnung Teil A vom 06.11.2023). |
| 2. | Der Vorentwurf der Planung, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den Textliche Festsetzungen Teil B, der Begründung Teil C und dem Umweltbericht Teil D jeweils in der Fassung vom 06.11.2023 wird bestätigt. |
| 3. | Die Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird erteilt. |
| 4. | Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu geben. |
Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.
TOP 3
Beratung und Beschlussfassung – Wahl des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeindewahlausschuss ist verantwortlich für die Vorbereitung und Leitung der Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl am 09. Juni 2024.
Beschluss
Der Stadtrat bestätigt durch Wahl (Anlage) für den Gemeindewahlausschuss folgende Personen:
| Göbel, Steffen | Vorsitzender |
| Topp, Linda | stellv. Vorsitzende |
| Rosner, Ines | Beisitzerin |
| Wehner, Monique | Beisitzerin |
| Opitz, Rita | stellv. Beisitzerin |
| Zellmer, Martina | stellv. Beisitzerin |
| Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. | |
TOP 4
Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Planungsleistungen nach § 34 (Gebäudeplanung), § 39 (Freianlagenplanung) und § 55 (technische Ausrüstung) HOAI zu den Leistungsphasen 5 bis 9 für das Bauvorhaben Umbau des Gasthofes Rennersdorf zum Dorfgemeinschaftshaus
Auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro Köhler Bauplanungen basierenden Genehmigungsplanung vom 22.12.2020 und der vorliegenden Baugenehmigung vom 18.07.2023 sowie dem Zuwendungsbescheid vom 06.10.2023 ist für die weitere Projektumsetzung die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 5 und 9 nach HOAI 2013 erforderlich.
Die mit dem Vorhaben verbundene Projektumsetzung zum geförderten 1. Bauabschnitt ist hinsichtlich der anstehenden Ausführungsplanung mit anschließender Ausschreibung im Zeitraum von 12/2023 bis 03/2024 angedacht. Mit der Realisierung des Vorhabens soll dann im Frühjahr 2024 begonnen werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die stufenweise Vergabe der Gebäudeplanung § 34 (Gebäudeplanung), § 39 (Freianlagenplanung) und § 55 (technische Ausrüstung) HOAI zu den Leistungsphasen 5 bis 9 für das Bauvorhaben Umbau des Gasthofes Rennersdorf zum Dorfgemeinschaftshaus; Produkt 57.30.01.00, HOB00001, Sachkonto 785110 an das Ingenieurbüro Köhler Bauplanungen aus Neustadt/Sachsen zu einer Bruttoangebotssumme von 113.905,46 Euro gemäß Honorarangebot vom 30.10.2023.
Der Beschluss wird mit 12 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bestätigt.
TOP 5
Informationsvorlage – Beteiligung am Planaufstellungsverfahren sachlicher Teilregionalplan Energieversorgung/Windenergienutzung für die Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Scopingverfahren zur Umweltprüfung
Der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge hat die Aufstellung eines sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung beschlossen.
Vordringliches Anliegen dieser neuen Planung ist die planerische Sicherung des durch die Bundes- und Landesgesetzgebung vorgegebenen Flächenbeitragswertes von 2 Prozent der Planungsregionsfläche für die Windenergienutzung bis 2027.
Zusätzlich werden die Bereiche Solarenergienutzung und Trassenausbau für Strom in die Planung einbezogen und bei Bedarf entsprechende Regelungen in den Plan aufgenommen.
Die Stadt Stolpen hat durch den Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit Anschreiben vom 23.10.2023 die Aufforderung erhalten, im Rahmen der Beteiligung am Planaufstellungsverfahren gemäß § 9 Absatz 1 ROG in Verbindung mit § 6 Absatz 1 SächsLPlG sowie die Scopingunterlagen zur Umweltprüfung gemäß § 8 Abs. 1 ROG bis zum 13.12.2023 eine Stellungnahme abzugeben.
TOP 6
Beratung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
TOP 6.1
Nutzungsänderung einer Scheune zu einer Schmiede mit Lager auf dem Flurstück 1690/01 der Gemarkung Langenwolmsdorf
Das Grundstück liegt im Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Die Lärmimmission muss am Standort berücksichtigt werden. Der Bauantrag wurde nachträglich gestellt. Durch den Ortschaftsrat wurde der Antrag befürwortet.
Der Stadtrat erteilt mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 6.2
Um- und Ausbau eines vorhandenen Wohnhauses auf dem Flurstück 95 der Gemarkung Neudörfel
Der Bereich ist lt. Flächennutzungsplan als Außenbereich ausgewiesen und das Grundstück befindet sich im Hochwasserüberschwemmungsgebiet der Wesenitz. Die Zustimmung des Ortschaftsrates liegt vor.
Der Stadtrat erteilt mit 15 Ja-Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.
Die Stadtratssitzung endete gegen 20:05 Uhr
Informationen aus der Kämmerei
Folgende Zuwendungsbescheide gingen der Stadtverwaltung Stolpen in den vergangenen Wochen zu:
| - | Mit Bescheid des Landratsamtes vom 6. Oktober 2023 wurden für den 1. Bauabschnitt des Dorfgemeinschaftshauses Rennersdorf Zuwendungen in Höhe von 500.000 € gewährt. |
| - | Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bewilligt mit Bescheid vom 02.11.2023 für die Ausstattung der ortsfesten Befehlsstelle Stolpen im Wege der projektbezogenen Festbetragsfinanzierung eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 1.454,78 €. |
| - | Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bewilligt mit Bescheid vom 02.11.2023 für die Härtung der ortsfesten Befehlsstelle Stolpen zur Absicherung der Dienstfähigkeit im Blackout-fall eine Zuwendung in Höhe von 4.364,32 €. |
| - | Mit Änderungsbescheid vom 24.10.2023 (Posteingang 08.11.2023) des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden (aufgrund der Erhöhung des Kinderzuschusses von 3.037 € auf 3.237 € und ab August 2023 auf 3.455 €) Landeszuschüsse zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2023 in Höhe von 1.402.681,75 € zur Bewirtschaftung zugewiesen. Dieser Wert entspricht dem veranschlagen Haushaltsansatz. |
| Informationen aus dem Bauamt | |
| - | K 8703 Fahrbahnerneuerung OD Langenwolmsdorf, 2. BA |
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| Die Bauarbeiten wurden Anfang November 2023 abgeschlossen. Die Verkehrsfreigabe erfolgte am 10.11.2023. |