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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Neue Gebührensätze für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie heute auf die zu erwartende Gebührenerhöhung im Wasser- und Abwasserbereich hinweisen. Als Wasser- und Abwasserzweckverband ist es uns wichtig Ihnen diese Informationen so transparent wie möglich zu präsentieren.

Der Wasser- und Abwasserzweckverband hat als oberste Zielstellung die Sicherstellung einer zuverlässigen und qualitativ hochwertigen Wasserversorgung sowie eine effiziente Abwasserentsorgung für unseren Zweckverband. Um diese Ziele zu erreichen, sind regelmäßige Investitionen in die Infrastruktur und den Betrieb der Anlagen erforderlich.

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ hat in öffentlicher Sitzung am 29. November 2023 neue Gebührensätze für die öffentlichen Einrichtungen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung beschlossen. Die Anpassung der seit 2021 geltenden Gebührensätze war aufgrund der Kostenentwicklung der zurückliegenden Jahre und der im Prognosezeitraum zu erwartenden Entwicklungen zur Sicherung der Aufgabenerfüllung des Zweckverbandes dringend geboten.

So ist im Bereich der Wasserversorgung mit einem jährlichen Gebührenmehrbedarf von rund 370.000,00 € zu rechnen, dem kein nennenswerter Zuwachs der Verbrauchsmenge gegenübersteht. Neben deutlich gestiegenen Kosten für Material und Energie sowie für Fremdleistungen und Personal sind vor allem erheblich höhere kalkulatorische Kosten für Abschreibung und Anlagekapitalverzinsung zu berücksichtigen. Letztere werden durch unabweisbare Investitionen in die Erneuerung veralteter Wasserleitungen und die Herstellung eines Ersatzbrunnens für die Wasserfassung Kuhberg Dobra bedingt.

Im Bereich der Abwasserbeseitigung beträgt der jährliche Gebührenmehrbedarf über alle Teilleistungen rund 207.000,00 €, wobei auch hier den Mehrkosten kein Verbrauchsmengenzuwachs gegenübersteht. Wesentliche Kostensteigerungen ergeben sich hier für Fremdleistungen der technischen Betriebsführung und der Fäkalschlammbeseitigung sowie für Personal, für Abschreibung und für den Ausgleich von Kostenunterdeckungen aus Vorjahren.

Die ab 1. Januar 2024 geltenden Gebührensätze können den nachfolgend abgedruckten Änderungssatzungen entnommen werden.

Eine Gebührenerhöhung stellt immer eine finanzielle Belastung dar. Daher ist es stets ein Anliegen, die Gebühren so fair und transparent wie möglich zu gestalten. Wir haben eine umfassende Kostenanalyse durchgeführt und die Anpassung auf das notwendige Mindestmaß beschränkt, um die langfristige Nachhaltigkeit unserer Wasserversorgung zu gewährleisten und sie so gering als möglich finanziell zu belasten.

Trinkwasser ist ein kostbares Gut und eine zuverlässige Abwasserentsorgung spielt eine große Rolle für die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Bevölkerung. Mit diesem Bewusstsein setzen wir uns weiterhin dafür ein, die Effizienz unserer Anlagen zu verbessern und alternative Lösungen zu eruieren, um die Kosten langfristig zu halten.

Wir hoffen, dass Sie unsere Bemühungen um eine nachhaltige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung unterstützen und die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung nachvollziehen können. Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Abschlagshöhen ab 2024 werden automatisch an die neuen Gebührensätze angepasst und können der Jahresverbrauchsabrechnung 2023 entnommen werden. Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter telefonisch unter (035973) 612 – 0 oder per E-Mail über Finanzen@wazv-mittlere-wesenitz.de gern zur Verfügung.

Maik Hirdina
Michael Steglich
Verbandsvorsitzender
stellv. Verbandsvorsitzender