TOP 1
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 24.09.2024
Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 4. öffentlichen Sitzung des Stadtrates in der neuen Legislaturperiode. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. SR Lesch stellt im Namen der CDU den Antrag, dass zum TOP 4 nur eine Beratung und keine Beschlussfassung erfolgt. Der Antrag wird mehrheitlich bestätigt. Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.
TOP 2
Information zum geplanten Neubau eines EDEKA-Einkaufsmarktes auf den Flurstücken 316/2 und 324/2 der Gemarkung Stolpen
Durch das Planungsbüro wird das Vorhaben vorgestellt und anhand von Bildern ein erster optischer Eindruck vermittelt. Der Markt soll ein Vollsortiment beinhalten und es wird mit einer Verkaufsfläche von 1.800 m² geplant. Im Vorfeld wurde ein Gutachten zur Marktsituation erstellt, wo der entsprechende Bedarf nachvollziehbar ist. Zur Umsetzung ist die Erstellung eines B-Planes notwendig.
Der anschließenden Diskussion ist zu entnehmen, dass der Stadtrat dem geplanten Vorhaben positiv gegenübersteht.
TOP 3
Beratung und Beschlussfassung – Bestätigung der Termine für die Sitzungen des Stadtrates im Jahr 2025
Beschluss
Der Stadtrat beschließt folgende Termine für die Stadtratssitzungen im Jahr 2025:
| 28. Januar | 26. August |
| 4. März | 23. September |
| 1. April | 4. November |
| 29. April | 9. Dezember |
27. Mai
24. Juni
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 4
Beratung – Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Träger (einschließlich Horteinrichtungen) und in der Kindertagespflege und über die Erhebung von Elternbeiträgen (Kindertageseinrichtungssatzung)
Die bisherige Regelung zur individuellen Erstattung des Elternbeitrags für das dritte betreute Kind in Kindertageseinrichtungen freier Träger und in der Kindertagespflege wurde im Jahr 2018 beschlossen. Im Durchschnitt profitieren jährlich etwa fünfzehn Familien von einer Rückerstattung in Höhe von rund 15.500 EUR. Diese Mittelbindung wurde seinerzeit eingeführt, um familienpolitische Anreize zu setzen und die Geburtenrate positiv zu beeinflussen.
Die Evaluierung der bisherigen Regelung zeigt, dass die ursprünglichen Zielsetzungen nicht wie beabsichtigt erreicht wurden. Die demografische Entwicklung im Gemeindegebiet blieb nicht nur weitgehend unverändert, sondern die Geburtenzahlen sind sogar rückläufig. Ebenfalls Einfluss auf die Entscheidung haben die kommunalen nicht verfügbaren Haushaltsmittel. Somit erweist sich die individuelle Mittelzuweisung als nicht mehr zweckmäßig. Die begrenzte Anzahl begünstigter Familien steht in keinem angemessenen Verhältnis zum finanziellen Gesamtaufwand.
Statt einer exklusiven Förderung weniger Familien erscheint es sinnvoller, die frei werdenden Mittel für Maßnahmen zu nutzen, die allen Kindern in der Gemeinde zugutekommen. Dies umfasst insbesondere:
| - | Ausbau und Modernisierung von Spielplätzen – Attraktive und sichere Spielmöglichkeiten fördern die motorische und soziale Entwicklung aller Kinder. |
| - | Verbesserung der Ausstattung in Kindertagesstätten – Hochwertige Lern- und Spielmaterialien unterstützen die frühkindliche Bildung. |
Für eine dennoch finanzielle Entlastung der Sorgeberechtigten sind die monatlichen Absenkungsbeiträge auf Grundlage der „Richtlinie zur Gewährung der Absenkungsbeiträge in Kindertageseinrichtungen“ des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 21. Dezember 2009 sowie die steuerliche Berücksichtigung nach Einkommenssteuergesetz oder auch die Übernahme des Elternbeitrages gemäß § 90 SGB VIII durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe geeignete Werkzeuge.
Bei der anschließenden Diskussion gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Regelung der zusätzlichen Betreuungszeiten und der Erstattung des Elternbeitrages.
BM Hirdina betont, dass die vorgeschlagene Neuausrichtung der Mittelverwendung zu einer gerechten und nachhaltigen Förderung aller Kinder in der Gemeinde beiträgt. Eine flächendeckende Verbesserung der Betreuungs- und Spielmöglichkeiten bietet langfristig einen höheren gesellschaftlichen Mehrwert als die bisherige, individuell begrenzte Unterstützung.
Die Verwaltung wird die Vorlage für die Beschlussfassung in der Dezember-Sitzung überarbeiten.
TOP 5
Bekanntgabe der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 28.10.2024 – Vergabe der Nachtragsleistung Nr. 2 zum Baulos 17 - nachträgliche Horizontalabdichtung im Zusammenhang mit dem Vorhaben Umbau/Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Rennersdorf-Neudörfel
Der Bürgermeister gibt folgende Eilentscheidung bekannt:
Für das Baulos 17 - nachträgliche Horizontalabdichtung im Zusammenhang mit dem Vorhaben Umbau/Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Rennersdorf-Neudörfel, HH-Stelle 57.30.01.00, HOB00001, Sachkonto 99510, erfolgt die Vergabe der Nachtragsleistung Nr. 2 an die Firma Holz- und Bautenschutz Heiko Kirschner aus 01877 Schmölln-Putzkau, mit einer Bruttonachtragssumme von 11.659,62 €.
TOP 6
Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Nachtragsleistung Nr. 02 zum Los 01 – Gerüst im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Umbau/Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Rennersdorf-Neudörfel, Alte Hauptstraße 18 in 01833 Stolpen
Beschluss
Für das Bauvorhaben Umbau/Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Rennersdorf-Neudörfel, Alte Hauptstraße 18 in 01833 Stolpen, Produkt 57.30.01.00; HOB00001, Sachkonto 99510 erfolgt die Vergabe der Nachtragsleistung Nr. 02 zum Baulos 01 – Gerüst an die Firma Sethma Gerüstbau GmbH aus Seeligstadt zur geprüften Bruttonachtragssumme von 5.199,90 Euro.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 7
Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Nachtragsleistung Nr. 01 zum Los 05 – Innenputz im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Umbau/Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Rennersdorf-Neudörfel, Alte Hauptstraße 18 in 01833 Stolpen
Beschluss
Für das Bauvorhaben Umbau/Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Rennersdorf-Neudörfel, Alte Hauptstraße 18 in 01833 Stolpen, Produkt 57.30.01.00; HOB00001, Sachkonto 99510 erfolgt die Vergabe der Nachtragsleistung Nr. 01 zum Baulos 05 – Innenputz an die Firma HFS Hoch- und Tiefbau GmbH aus Ebersbach-Neugersdorf zur geprüften Bruttonachtragssumme von 18.497,53 Euro.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 8
Beratung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
TOP 8.1
Bauantrag nach § 63 SächsBO zum zweigeschossigen Anbau an ein bestehendes Zweifamilienwohnhaus auf dem Flurstück 1270 der Gemarkung Stolpen
Der Stadtrat erteilt mit 14 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 8.2
Bauantrag nach § 63 SächsBO und Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 1 BauGB zum Neubau einer Mehrzweckhalle auf dem Flurstück 1309/35 der Gemarkung Stolpen
Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen sowie die Befreiung nach § 31 Abs. 1 BauGB.
TOP 8.3
Bauantrag nach § 63 SächsBO zum Umbau und denkmalgerechter Sanierung des Mehrfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 216/a der Gemarkung Langenwolmsdorf
Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Im TOP 9/10 wurden die Anfragen der Bürger und Stadträte behandelt.
Die Stadtratssitzung endete gegen 20:50 Uhr.
Informationen aus dem Hauptamt
| - | Am 08. Oktober 2024 fand der 10. Berufsausbildungsparcours an der Oberschule Stolpen statt. Insgesamt präsentierten sich den Schülern der Klassen 7 bis 10 64 regionale und überregionale Ausbildungsstätten aus den verschiedensten Berufsfeldern als künftige Arbeitgeber. Damit eröffnet die Schule gemeinsam mit den Praxisberatern und den Unternehmen vielfältige Wege und Perspektiven für einen Verbleib in der Region auch nach dem Schulabschluss. |
| - | Im Rahmen des Digitalpakts erfolgte im Oktober 2024 der Ausbau der WLAN-Infrastruktur in der Oberschule in Stolpen. Die Gesamtkosten für die Anschaffung der WLAN-Technik mit der Installation belaufen sich auf 8.459,61 €. |
Somit sind in der Oberschule nun nahezu alle geplanten Maßnahmen umgesetzt.
Informationen aus der Kämmerei
| - | Grundsteuerreform |
| Im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform wurden bisher 3.319 (Stand 11.11.2024; 83 %) der 3.992 Messbescheide des Finanzamtes bearbeitet. |
Informationen aus dem Bauamt
| - | Ersatz Blockheizkraftwerk (BHKW) |
| Das alte BHKW wurde in der 45. KW abgebaut und gleichzeitig das neue installiert. |
| - | Schulsporthalle Stolpen – Lüftungsanlage |
| Aufgrund von Blitzschlag wurden Teile der Lüftungsanlage der Schulsporthalle Stolpen soweit beschädigt, dass die Anlage komplett ausgefallen war. Eine zeitnahe Beschaffung der spezifischen Ersatzteile durch die Fachfirma konnte aufgrund von Produktions- und Lieferengpässen nicht gewährleistet werden, so dass über einen längeren Zeitraum die Anlage außer Betrieb gehen musste. Letztendlich konnte die Reparatur am 11.11.2024 durchgeführt und die Lüftungsanlage wieder vollumfänglich in Betrieb genommen werden. |
| - | Kindertagesstätte „Stolpner Burggeister“ – Sturmschäden |
| Aufgrund eines Sturmereignisses und dem Ausfall technischer Überwachungseinrichtungen wurden an der Kita in Stolpen zwei Markisen regelrecht von der Außenwand gerissen. Die Instandsetzung der Fassade und der Markisen wurde beauftragt und witterungsabhängig bis zum 31.12.2024 umgesetzt. |
| - | Kindertagesstätte „Stolpner Burggeister“ – Leitungswasserschäden Altbau |
| Im mittleren Flurbereich des Altbaus in der Kita in Stolpen verwirft sich der Fußbodenaufbau aufgrund von eintretender Feuchtigkeit. Defekte Grundrohrleitungen konnten bereits durch eine Fachfirma ausgeschlossen werden, so dass die Ursache auf einen Leitungsschaden oder Grund- bzw. Schichtenwasser zurückzuführen ist. Eine durchgeführte Leckageortung durch eine Fachfirma mittels einer Thermographiekamera etc. sowie Prüfung der Leitungsdruckverhältnisse zeigten kein eindeutiges Ergebnis auf. In Rücksprache mit dem Gebäudeversicherer werden als nächster Schritt in den Fußbodenaufbau zwei bis drei Revisionsöffnungen bis auf Höhe der Bodenplatte eingebracht, um den Feuchtigkeitseintritt lokalisieren zu können. Sollte auch dies nicht zum Erfolg führen, wird eine vollständige Fußbodenöffnung in dem gesamten mittleren Flurbereich notwendig sein. |