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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2025
Allgemeine Informationen
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Gratulation zu Geburtstagen und Ehejubiläen

Der Bürgermeister gratuliert zu „runden Geburtstagen“ (ab 80 Jahre) und zu Ehejubiläen (ab Goldener Hochzeit), wenn dies durch die Jubilare gewünscht wird.

Der Besuch erfolgt in der Regel vormittags durch den Bürgermeister oder eine Vertretung.

Fällt das Jubiläum auf einen Sonn- oder Feiertag, erfolgt der Besuch erst am nächsten Werktag oder wird vorher mit Ihnen abgestimmt.

Durch das Einwohnermeldeamt werden Sie schriftlich angefragt, ob Sie eine Veröffentlichung Ihres Jubiläums im Amtsblatt bzw. den Besuch des Bürgermeisters möchten.

Haben Sie im Melderegister bereits eine von Ihnen gewünschte „Übermittlungssperre“ zur Weitergabe von Daten, werden Sie nicht mehr angeschrieben und es erfolgt keine Veröffentlichung bzw. keine persönliche Gratulation.

Rosner
Büro Bürgermeister