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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2026
Allgemeine Informationen
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Bericht von der Stadtratssitzung am 09.12.2025

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 23.09.2025

Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 10. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2025. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.

TOP 2

Information zum Projekt „Neue Glocken“ der Evang.-luth. Kirchgemeinde Stolpener Land

Herr Pfarrer Seidel berichtet, dass es künftig wieder drei Glocken geben soll. Die Finanzierung dafür erfolgt über Spenden, einer zweckgebundenen Erbschaft und einem Zuschuss der Landeskirche. Die Fäden für das Projekt hält die gebildete „Glockengruppe“ in der Hand. Hergestellt werden die Glocken in Innsbruck. Im Frühjahr 2026 ist die Glockenweihe geplant und wenn der Zeitplan gehalten werden kann, sollen die neuen Glocken zum Stadtfest läuten.

BM Hirdina bedankt sich für die Informationen. Er bemerkt, dass mit den neuen Glocken und der Glockenweihe ein Stück Stolpener Geschichte geschrieben wird.

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung – Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2025

Kredite dürfen nur im Finanzhaushalt und nur für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde (Gesamtgenehmigung).

Mit Bescheid vom 3. Juli 2025 wurde durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 550.000 € genehmigt.

Die Höhe und der Zeitpunkt der Kreditaufnahme richten sich nach der Investitionstätigkeit (Investitionsauszahlungen für Grunderwerb, Baumaßnahmen, bewegliche Sachanlagen und Investitionsfördermaßnahmen abzüglich der Einzahlungen für Investitionstätigkeit aus Zuweisungen und ggf. Veräußerung von Anlagevermögen) und dem Haushaltsvollzug (z. B. Liquidität).

Beschluss

Der Bürgermeister wird gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 der Hauptsatzung vom Stadtrat beauftragt, bis zum Gesamtbetrag der vorgesehenen und durch die Rechtsaufsicht genehmigten Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 550.000 EUR, beim günstigsten Anbieter einen Darlehensvertrag abzuschließen.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

TOP 4

Beratung und Beschlussfassung – Aufstellung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Wesenitzstraße Helmsdorf“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Stolpen im Bereich dieses Bebauungsplanes

Die Herren Jens und Falk Hörnig haben einen Antrag auf Einleitung und Durchführung eines Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan „Mischgebiet Wesenitzstraße Helmsdorf“ (Arbeitstitel) eingereicht.

Ziel der Planung ist, die Flächen der ehemaligen landwirtschaftlichen Tierproduktion für eine Mischnutzung zu entwickeln und damit Baurecht für eine gewerbliche und eine Wohnnutzung zu schaffen. Durch die Nachnutzung einer seit vielen Jahren leerstehenden Brache kann neben der Sicherung eines im Ort gewachsenen Unternehmens auch Leerstand beseitigt und das Ortsbild aufgewertet werden.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Stolpen sind die Flächen größtenteils als Flächen für Landwirtschaft dargestellt. Da das Entwicklungsziel des Bebauungsplanes nicht mit der Darstellung im Flächennutzungsplan übereinstimmt, ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.

Beschluss

1.

Der Stadtrat der Stadt Stolpen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Wesenitzstraße Helmsdorf“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen im Bereich dieses Bebauungsplans. Der räumliche Geltungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt.

2.

Die Planaufstellungen erfolgen im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.

3.

Zur Regelung der Kostenübernahme im Zusammenhang mit den Bauleitplanverfahren wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Stolpen und den Antragstellern abgeschlossen.

4.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

TOP 5

Beratung und Beschlussfassung – Ermächtigungsbeschluss für die Vergabe der Pflegeleistungen bei den Gehölz-, Stauden-, Rosen-, Wege- und Wechselbepflanzungsflächen in Stolpen und Ortsteilen

Die Pflege der Gehölz-, Stauden-, Rosen-, Wege- und Wechselbepflanzungsflächen in Stolpen und Ortsteilen wird seit mehreren Jahren von einer ortsansässigen Firma ausgeführt. Durch die Ausführung dieser Pflegeleistungen entstand im Haushalt der Stadt Stolpen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre ein jährlicher Kostenaufwand in Höhe von ca. 53.058,73 €. Auf Grund der angespannten Haushaltssituation sollen die Kosten für die Pflegeleistungen ab dem Jahr 2026 reduziert werden.

Da eine Kostenreduzierung jedoch nur durch eine Reduzierung des Leistungsumfanges erreicht werden kann und die Stadtverwaltung nicht willkürlich Leistungen im vorliegenden Leistungsverzeichnis kürzen möchte, hat das Bauamt der Stadt Stolpen Anfang August 2025 alle Ortschaftsräte von Stolpen und den Ortsteilen gebeten, mögliche Einsparungen im Leistungsumfang zu prüfen und diese dem Bauamt mitzuteilen. Nach Ansicht des Bauamtes können mögliche Einsparungen durch den Wegfall oder die Kürzung von Leistungen erreicht werden oder wenn Leistungen durch eine ehrenamtliche Tätigkeit (unentgeltlich) von Bürgern aus Stolpen und Ortsteilen erbracht werden.

Auf Grund der umfangreichen/wesentlichen Leistungsänderungen müssen die Pflegeleistungen neu ausgeschrieben werden.

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, die Vergabe der Pflegeleistungen bei den Gehölz-, Stauden-, Rosen-, Wege- und Wechselbepflanzungsflächen in Stolpen und Ortsteilen im Haushaltsjahr 2026 vor dem Erlass der Haushaltssatzung 2026 ausführen zu lassen.

Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen bestätigt.

TOP 6

Information zur kommunalen Wärmeplanung und Förderung

SR Lesch verweist auf die Arbeitsgruppe, welche sich schon mehrere Jahre mit dem Thema beschäftigt. Er erläutert anhand einer Präsentation einzelne Aspekte, wie:

Warum Wärmewende und kommunale Wärmeplanung?

rechtlicher Rahmen – Verweis auf Gesetzgebung zur Wärmeplanung

Wärmeplanung muss durch Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern bis 30.06.2028 für das Gemeindegebiet erstellt werden und ist zu veröffentlichen

Für Gemeindegebiete mit weniger als 10.000 Einwohnern ist ein vereinfachtes Verfahren möglich.

Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete ist vorzunehmen, wobei keine Pflicht besteht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart zu nutzen oder bereitzustellen

Darstellung der Fristen für Heizen mit 65 % erneuerbarer Energien

Auswirkungen der Wärmeplanung auf die Kommune

Phasen der kommunalen Wärmeplanung

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange

TOP 7

Beratung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens – Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Flurstück 80/1 der Gemarkung Oberhelmsdorf

Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Im TOP 8/9 wurden die Anfragen der Bürger und Stadträte behandelt.

Die Stadtratssitzung endete gegen 20:10 Uhr.

Rosner
Büro Bürgermeister