Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat mit Beschluss Nr. 50/2023 vom 29.08.2023 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstück Nr. 480/2, 481/2 und Teilflächen des Flurstückes Nr. 481/1 der Gemarkung Stolpen (genaue Abgrenzung siehe Lageplan vom 31.07.2023).
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
| - | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet Rettungswache sowie eine kleine Gewerbefläche |
| - | Schaffung der planerischen Voraussetzungen einer Zufahrtsmöglichkeit zum Bauhof |
| - | Festlegung der bebaubaren Flächen |
| - | Regelungen der Zufahrt zum Baugebiet |
| - | Schaffung eines neuen Ortsrandes zur Einbindung in die Landschaft |
Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.