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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 10/2023
Allgemeine Informationen
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Schon mal vor der eigenen Tür gekehrt?

Bunter Blätter verschönern den grauen Herbstalltag können aber auch gefährlich glatt sein. Nicht nur im Herbst sollten unfreiwillige Rutschpartien durch regelmäßige Pflege der Gehwege vermieden werden. Wem die Bäume gehören, spielt dabei keine Rolle, beseitigen müssen die Blätter die Straßenanlieger, auf deren Gehwege sie geweht werden. Die Anlieger sind außerdem ganzjährig für die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut oder in den Sichtbereich ragende Pflanzenteile verantwortlich. „Ich hab‘ da was im Auge.“, soll schließlich ausschließlich unserer schönen Stadt gelten und nicht einem dornenbesetzen Zweig der kürzlich noch blühenden Rosenhecke.

Zum pflegenden Gehweg gehört alles, was als solcher genutzt werden kann und sich vielleicht nur als Seitenstreifen tarnt und sogar das angrenzende Schnittgerinne, das nicht etwa als praktischer Mülleimer dienen soll, sondern ebenfalls regelmäßig zu reinigen ist. Der so entstandene Kehricht ist im Übrigen sofort zu beseitigen. Es sollte weder auf günstige Winde gewartet werden, noch darf er ungefragt zum Nachbarn, in die Straßenrinne oder Straßengräben entsorgt werden. Wer‘s ganz genau wissen will, findet alle Regelungen dazu auf www.stolpen.de in unserer Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege.

Und ganz ehrlich, wir wissen, wie viel Arbeit das ist, unser Bauhof kann ein Lied davon singen, aber Eigentum verpflichtet nun mal und wenn jeder Rücksicht nimmt und ganz sprichwörtlich vor der eigenen Tür kehrt, ist allen geholfen. Das eigene Auge freut sich über eine saubere, gepflegte Stadt und nebenbei leistet man einen großen Beitrag für ein sicheres Miteinander zum Schutz der Gesundheit von Groß und Klein, Jung und Alt. Einen schönen Herbst liebe Stolpener.

Ihr Ordnungsamt