TOP 1
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschriften vom 25.04.2023 und 30.05.2023
Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 7. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2023. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschriften zur Kenntnis.
TOP 2
Vorstellung der LOGO-Entwicklung für die Stadt Stolpen
Die Stadtverwaltung arbeitet gemeinsam mit der Diamonds Network GmbH an einem Logo und der Neugestaltung der Internetseite der Stadt Stolpen. Ein gutes Logo mit einem guten Image und einer großen Portion Wiedererkennung ist unumgänglich für die Markenidentität der Stadt Stolpen und um sich abzuheben.
Anhand einer Präsentation erläutert von Dr. Burk (Diamonds Network) die einzelnen Arbeitsschritte, so u. a.
| o | Darstellung des Projektplanes, Auszug Analyse Zielgruppen |
| o | Aufbau/Entwicklung einer Dachmarke |
| o | Themenanalyse zur Dachmarke für Stolpen |
| o | Logoentwicklung für Stolpen und Darstellung des geplanten Logos |
Die in der Sitzung gegebenen Hinweise im Rahmen der Diskussion werden geprüft.
TOP 3
Beratung und Beschlussfassung – Wirtschaftsplan 2024 für den Kommunalwald
Gemäß § 48 SächsWaldG sind der Bewirtschaftung von Körperschaftswald periodische Betriebspläne, die von der oberen Forstbehörde aufzustellen sind, und jährliche Wirtschaftspläne (§ 22 Abs. 2) zugrundezulegen, die sich auf alle wesentlichen Wirtschaftsmaßnahmen erstrecken und den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft entsprechen müssen.
Der jährliche Wirtschaftsplan ist von der oberen Forstbehörde unter Beachtung des periodischen Betriebsplanes aufzustellen; er soll einen Vorschlag der Einnahmen und Ausgaben erhalten.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den vom Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk und Forstrevier Neustadt, aufgestellten und als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan für das Jahr 2024.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 4
Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden – Verfügungsmittel Ortschaftsrat
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Geldspende in Höhe von 500,00 Euro gemäß der beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 5
Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden – 48-h-Aktion
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Geldspende an die Stadt Stolpen in Höhe von 284,44 EUR und die Verwendung für eine Maßnahme im Rahmen der 48-h-Aktion 2023.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 6
Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden – Musikpodium/Soziokultur
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geldspenden in Höhe von 145,00 Euro gemäß der beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 7
Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden – Kultursommer/Soziokultur
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geldspenden in Höhe von 624,50 Euro gemäß der beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 8
Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden – Filmtag/Soziokultur
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geldspenden in Höhe von 315,00 Euro gemäß der beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 9
Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Dienstleistung „Mietwohnverwaltung“ zum 01.01.2024
Die Mietwohnverwaltung der kommunalen Objekte der Stadtverwaltung Stolpen wird derzeit durch die Hausverwaltung Zschaler & Jost GbR aus Stolpen betreut. Die Hausverwaltung hat zum 31.12.2023 ihre Dienstleistung gekündigt. Aus diesem Grund wurde die Mietwohnverwaltung zum 01.01.2024 neu ausgeschrieben. Im Rahmen einer freihändigen Vergabe nach VOL/A wurden drei Unternehmen angefragt. Die Submission erfolgte am 04.08.2023. Durch das Bauamt wurde die Prüfung/Wertung der Angebote durchgeführt. Der wirtschaftlichste Bieter wurde ermittelt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Dienstleistung „Mietwohnverwaltung“ zum 01.01.2024 für zwei Jahre, Produkt 11.13.05.00, Sachkonto 445700, an den wirtschaftlichsten Bieter, die Städtische Wohnungsgesellschaft Pirna mbH, zum Bruttoangebotspreis von 27.637,74 Euro.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 10
Beratung und Beschlussfassung – Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ in Stolpen
Durch den ASB Neustadt in Sachsen e. V. wurde der Antrag zur Errichtung einer Rettungswache auf dem Flurstück Nr. 481/2 an die Stadt Stolpen gestellt.
Auf dem Flurstück Nr. 480/2 soll als Lückenschluss zu den landwirtschaftlichen Einrichtungen der Weihnachtsbaumproduktion eine kleine Gewerbefläche geschaffen werden.
Die Errichtung einer neuen Rettungswache ist dringend erforderlich, da am bestehenden Standort keine Erweiterungsperspektiven bestehen.
Der Flächennutzungsplan ist nach der Bebauungsplanbestätigung anzupassen.
Beschluss
| 1. | An der Bischofswerdaer Straße in Stolpen soll der Bebauungsplan „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 480/2, 481/2 und T. v. 481/1 der Gemarkung Stolpen (genaue Abgrenzung siehe Lageplan vom 31.07.2023). | |
| 2. | Es werden folgende Planungsziele angestrebt: | |
| - | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet Rettungswache sowie eine kleine Gewerbefläche |
| - | Schaffung der planerischen Voraussetzungen einer Zufahrtsmöglichkeit zum Bauhof |
| - | Festlegung der bebaubaren Flächen |
| - | Regelungen der Zufahrt zum Baugebiet |
| - | Schaffung eines neuen Ortsrandes zur Einbindung in die Landschaft |
| 3. | Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu geben. | |
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 11
Beratung und Beschlussfassung – Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 481/2 der Gemarkung Stolpen
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer unvermessenen Teilfläche des Flurstücks 481/2 der Gemarkung Stolpen mit einer Größe von ca. 1.982 m² an ………. zu einem Preis von 10,00 €/m².
| Abstimmung: | 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen |
TOP 12
Beratung und Beschlussfassung – Verkauf des Grund und Bodens vom Garagenkomplex Kirschallee Stolpen
Im Hinblick auf die Einführung der Umsatzsteuer für die Stadtverwaltung Stolpen sind Stellplätze für Fahrzeuge gemäß § 4 Nr. 12 UstG umsatzsteuerpflichtig. Für die Vermietung der stadteigenen Garagen wie z. B. die Stellflächen in der Großraumgarage an den Stadtscheunen wird bereits eine Miete mit entsprechender Umsatzsteuer gegenüber den Nutzern erhoben.
Um den neu geltenden Bestimmungen des Grundsteuer- und Umsatzsteuergesetzes gerecht zu werden, sollen die Eigentumsverhältnisse neu geregelt werden.
Vor einer öffentlichen Ausschreibung sollte der Garagenkomplex den jetzigen Mietern/Pächtern meistbietend zum Verkauf angeboten werden. Die jetzigen Verträge sollten vorerst bestehen bleiben.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Grund und Bodens, auf dem sich der Garagenkomplex Kirschallee in Stolpen (Flurstück: 1381/8, Gemarkung Stolpen) befindet.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 13
Beratung und Beschlussfassung – Verkauf des Grund und Bodens vom Garagenkomplex Langenwolmsdorf Oberdorf
Im Hinblick auf die Einführung der Umsatzsteuer für die Stadtverwaltung Stolpen sind Stellplätze für Fahrzeuge gemäß § 4 Nr. 12 UstG umsatzsteuerpflichtig. Für die Vermietung der stadteigenen Garagen wie z. B. die Stellflächen in der Großraumgarage an den Stadtscheunen wird bereits eine Miete mit entsprechender Umsatzsteuer gegenüber den Nutzern erhoben.
Um den neu geltenden Bestimmungen des Grundsteuer- und Umsatzsteuergesetzes gerecht zu werden, sollen die Eigentumsverhältnisse neu geregelt werden.
Vor einer öffentlichen Ausschreibung sollte der Garagenkomplex den jetzigen Mietern/Pächtern meistbietend zum Verkauf angeboten werden. Die jetzigen Verträge sollten vorerst bestehen bleiben.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Grund und Bodens, auf dem sich der Garagenkomplex im Oberdorf von Langenwolmsdorf (Flurstück: 158, Gemarkung Langenwolmsdorf) befindet.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 14
Beratung und Beschlussfassung – Verkauf des kommunalen Grund und Bodens, auf dem sich private Garagen befinden
Im Hinblick auf die Einführung der Umsatzsteuer für die Stadtverwaltung Stolpen sind Stellplätze für Fahrzeuge gemäß § 4 Nr. 12 UstG umsatzsteuerpflichtig. Für die Vermietung der stadteigenen Garagen wie z. B. die Stellflächen in der Großraumgarage an den Stadtscheunen wird bereits eine Miete mit entsprechender Umsatzsteuer gegenüber den Nutzern erhoben.
Die einzelnstehenden Garagen und Carports sollten jedem Pächter zum Kauf angeboten werden. Sollten dies die Pächter ablehnen, müssen die Pachtverträge/Pachtpreise im Hinblick auf die neu geltenden Bestimmungen des Grundsteuer- und Umsatzsteuergesetzes, in denen geregelt wird, dass der Grundstückseigentümer auch für Gebäude auf fremden Grund und Boden bzw. für vermietete Gebäude grundsteuerpflichtig ist und zusätzlich Umsatzsteuer abführen muss, angepasst werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Grund und Bodens, auf dem sich ca. 15 einzelstehende und privat genutzte Garagen in den Ortsteilen befinden.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 15
Beratung und Beschlussfassung – Rücknahme der Garagenkomplexe in Langenwolmsdorf auf kommunalen Grund und Boden in das Eigentum der Stadt Stolpen
In Bezug auf die Garagenkomplexe ist es unverhältnismäßig, jede einzelne Garage vermessen zu lassen und an die einzelnen Pächter zu veräußern. Um den neu geltenden Bestimmungen des Grundsteuer- und Umsatzsteuergesetzes gerecht zu werden, in denen geregelt wird, dass der Grundstückseigentümer auch für Gebäude auf fremden Grund und Boden bzw. für vermietete Gebäude grundsteuerpflichtig ist und zusätzlich Umsatzsteuer abführen muss, müssen neue Pacht-/Mietverträge entsprechend angepasst werden. Die Stadt Stolpen beabsichtigt die einzelnen Teilgaragen der Komplexe zurückzunehmen, wenn ein Pächter mitteilt, dass die Pachtverträge beendet bzw. übergeben werden sollen. Nach der Übernahme durch die Stadt Stolpen werden dann entsprechende Mietverträge abgeschlossen. Diese werden so gestaltet wie auch die der bereits vermieteten Garagen in Stolpen. Die Mietpreise werden entsprechend des Stadtratsbeschlusses Nr. 74/2022 erhoben. Eine Kündigung bestehender Verträge ist vorerst nicht beabsichtigt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Übernahme der Garagen der Garagenkomplexe auf den Flurstücken 287/d und 338/b der Gemarkung Langenwolmsdorf in das Eigentum der Stadt Stolpen.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 16
Beratung und Beschlussfassung – Erwerb von Teilflächen der Flurstücke 60 und 75/3 der Gemarkung Oberhelmsdorf
Im Jahr 2022 ist der Straßenbau am Mittelweg in Helmsdorf erfolgt. Im Zuge der Bauarbeiten musste die Straße im Abschnitt zwischen den Grundstücken Mittelweg 1a und 7 grundhaft ausgebaut, die Straßenentwässerung reguliert und ein Leerrohrverband zur Breitbanderschließung verlegt werden. Im Auftrag des WAZV wurden ein neuer Mischwasserteilortskanal als Ersatzneubau und eine neue Trinkwasserleitung verlegt. Des Weiteren wurde im Auftrag der SachsenEnergie AG die vorhandene Gasleitung bis zum Grundstück Mittelweg Nr. 7 verlängert.
Bei der Realisierung der Baumaßnahme war es erforderlich, dass die Stadt Stolpen Teilflächen privater Grundstücke in Anspruch nimmt. Um sicherzustellen, dass die Straße sowie die darin verlegten Leitungen bzw. Kanäle auf öffentlichen Land verlaufen, müssen diese Teilflächen nun von den Grundstückseigentümern erworben werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Erwerb von Teilflächen der Flurstücke 60 (ca. 5 m²) und 75/3 (ca. 6 m²) der Gemarkung Oberhelmsdorf zu einem Preis von 10,00 €/m² im Zuge des erfolgten Straßenbaus „Komplexmaßnahme Mittelweg Helmsdorf“ von ………..
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 17
Beratung und Beschlussfassung – Erwerb einer Teilfläche des Flurstücks 61 der Gemarkung Oberhelmsdorf
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Erwerb einer Teilfläche des Flurstücks 61 (ca. 5 m²) der Gemarkung Oberhelmsdorf zu einem Preis von 10,00 €/m² im Zuge des erfolgten Straßenbaus „Komplexmaßnahme Mittelweg Helmsdorf“ von ………..
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 18
Beratung und Beschlussfassung – Erwerb von Teilflächen der Flurstücke 62 und 74 der Gemarkung Oberhelmsdorf
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Erwerb von Teilflächen der Flurstücke 62 (ca.8 m²) und 74 (ca. 9 m²) der Gemarkung Oberhelmsdorf zu einem Preis von 10,00 €/m² im Zuge des erfolgten Straßenbaus „Komplexmaßnahme Mittelweg Helmsdorf“ von ………..
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 19
Beratung und Beschlussfassung – Erwerb einer Teilfläche des Flurstücks 75/5 der Gemarkung Oberhelmsdorf
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Erwerb einer Teilfläche des Flurstücks 75/5 (ca. 12 m²) der Gemarkung Oberhelmsdorf zu einem Preis von 10,00 €/m² im Zuge des erfolgten Straßenbaus „Komplexmaßnahme Mittelweg Helmsdorf“ von ………..
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 20
Beratung und Beschlussfassung – Erwerb einer Teilfläche des Flurstücks 75/7 der Gemarkung Oberhelmsdorf
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Erwerb einer Teilfläche des Flurstücks 75/7 (ca. 90 m²) der Gemarkung Oberhelmsdorf zu einem Preis von 10,00 €/m² im Zuge des erfolgten Straßenbaus „Komplexmaßnahme Mittelweg Helmsdorf“ von ………..
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 21
Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Nachtragsleistung Nr. 1 im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen in Stolpen und Ortsteilen, Los 1 – Bushaltestelle Ärztehaus, Los 2 – Bushaltestelle Pfarrfelder“
Im Rahmen der Bauarbeiten zum o. g. Bauvorhaben sollen vertragsgemäß schadhafte Asphaltbereiche an der Haltestelle Pfarrfelder (Wendekreis) mit erneuert werden.
Nach dem vertragsgemäßen Abfräsen der Asphaltdeckschicht im Wendekreis wurde festgestellt, dass die vorhandene Asphaltdeckschicht eine ungleichmäßige Stärke besitzt und dass kein Schichtenverbund zwischen der Asphaltdeckschicht und der Asphalttragschicht besteht. Auf Grund dessen war es aus bautechnischen Gründen erforderlich, die Asphaltdeckschicht in der gesamten Schichtstärke abzufräsen. Nach der Entfernung der Asphaltdeckschicht wurde festgestellt, dass die vorhandene Asphalttragschicht erhebliche Qualitätsmängel (Unebenheiten, Querneigung usw.) aufweist, die auf eine mangelhafte Herstellung zurückzuführen sind. Zudem besitzt die Asphalttragschicht teilweise offene Fugen und Risse, die ohne Behandlung in der neu herzustellenden Asphaltdeckschicht durchdringen würden. Entlang der vorhandenen Rinnenplatten wurde abschnittsweise in einer Breite von ca. 30 cm keine Asphalttragschicht angetroffen.
Auf Grund des Schadensbildes ist es bautechnisch erforderlich, zusätzliche Leistungen auszuführen.
Beschluss
Für das Bauvorhaben „Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen in Stolpen und Ortsteilen, Los 1 – Bushaltestelle Ärztehaus, Los 2 – Bushaltestelle Pfarrfelder“, Produkt 54.10.01.00, Sachkonto: 099520, Maßnahme TIB00058 erfolgt die Vergabe der Nachtragsleistung Nr. 1 an die Firma BISTRA Bau GmbH & Co. KG, Dresdener Straße 63 aus 01877 Schmölln-Putzkau mit einer Bruttonachtragssumme von 20.390,59 €.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 22
Beratung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens – Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 2/7 der Gemarkung Neudörfel
Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 23
Beratung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens – Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 112/5 der Gemarkung Neudörfel
Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 24
Anfragen der Bürger
Herr Jungnickel äußert, dass der Tourismus nach wie vor in Stolpen gewollt ist. Leider wird die Burg nicht mehr angestrahlt, obwohl dies jetzt wieder möglich wäre. Er hat dazu bereits bei der zuständigen Stelle und der Burg angefragt, jedoch bisher keine Antwort erhalten. Er bittet, dass sich der Bürgermeister auch dafür einsetzt, dass die Burg abends wieder angestrahlt wird. Überall in Sachsen wird dies wieder gemacht, nur bei uns in Stolpen nicht. Gegebenenfalls geht er damit auch an die Presse.
BM Hirdina wird sich zum Thema nochmals an die Burg wenden.
Herr Jungnickel schlägt vor, nach dem Wald aus Richtung Fischbach nach Stolpen einen Fotoplatz einzurichten, da man von dort einen sehr schönen Blick auf Stolpen hat.
Herr Barthel verweist auf die Vorstellung zum neuen Bauhof. Er fragt, ob es Gespräche mit Dürrröhrsdorf-Dittersbach für einen gemeinsamen Bauhof gibt, um Kosten zu sparen und Synergieeffekte zu erreichen.
BM Hirdina verneint dies, da es auch ein schwieriges Thema ist (Gebäude- und Kostenabrechnung). Er bemerkt, dass ihm die Informationen aus der Vergangenheit vorliegen, wo der Gedanke einer Zusammenlegung inhaltlich besprochen wurde, die Herausforderungen aber größer waren als die positiven Synergieeffekte. Er informiert ebenfalls, dass es ein gemeinsames Förderprojekt zur interkommunalen Zusammenarbeit geben soll. Dort kann der Bauhof ggf. mit integriert werden, aber nicht als gemeinsamer Standort.
TOP 25
Anfragen der Stadträte
SR Walther weist im Vorfeld des Basaltlaufes auf Totholz an der Streckenführung in Rennersdorf-Neudörfel hin. Die Bäume wurden bereits markiert.
Herr Rutscher informiert, dass die Beseitigung des Holzes noch vor dem Lauf geplant ist und erfolgt, damit der Bereich sicher ist.
SR Engel fragt bezogen auf den Info-Bericht an, wie hoch die Kosten für die Flüchtlinge sind und wer sie trägt. Weiterhin möchte er wissen, wie der Unterricht zum Digitalpakt erfolgen soll und was für Arbeiten am Parkplatz „Am Graben“ ausgeführt werden.
BM Hirdina verweist auf den derzeitigen Stand bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Wir müssen uns Gedanken zur Unterbringung machen. Wenn weitere Zuweisungen erfolgen, wird der Stadtrat informiert. Im Rahmen des Digitalpaktes werden neue Geräte für die Schüler angeschafft, um die Arbeit im Unterricht zu erleichtern. Die Maßnahme wird gefördert.
Herr Rutscher informiert, dass auf dem Parkplatz das Pflaster ausgetauscht werden soll.
SR Wächtler fragt, wie die Bilanz des Haushaltes aussieht.
Herr Gäth bemerkt, dass der Stadtrat dazu im nächsten Monat eine Information zu den wesentlichen Abweichungen erhält.
BM Hirdina ergänzt, dass sich alles im Rahmen des Haushaltsplanes bewegt.
SR Steglich macht darauf aufmerksam, dass die Flächen im Bereich der Ostersäule sehr wild aussehen. Der Bauhof gibt sich mühe im Ort und diese Fläche verwildert.
SR Friedrich bemerkt, dass an der Bahnhofstraße (z. B. Nr. 21 – 27) der Landkreis dringend etwas beim Bankettbereich unternehmen muss. Teilweise liegt die Asphaltdecke seitlich schon frei.
BM Hirdina verweist auf einen Termin beim Landratsamt, wo er das Problem mit weiteren Themen ansprechen wird.
SR Barowsky fragt, wann die Erdablagerungen im Bereich „Steinbruch“ im Niederdorf entsorgt werden.
Herr Rutscher informiert, dass die Beräumung im Zuge der Straßenbaumaßnahme mit erfolgen wird.
SR Wächtler lobt den Bauhof für die schnelle Beräumung eines Grabens in Rennersdorf-Neudörfel.
Die Stadtratssitzung endete gegen 21:12 Uhr.