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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Elternbeiträge ab dem 01. Januar 2024 in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Stolpen

Liebe Eltern,

entsprechend der Festlegungen des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen hat jede Kommune jährlich die durchschnittlichen Personal- und Sachkosten des Folgejahres eines Platzes je Einrichtungsart zu ermitteln und bekannt zu machen. Die ermittelten Kosten sind die Grundlage für die Höhe der Elternbeiträge im Jahr 2024.

Die Erhöhung der Elternbeiträge entsteht hauptsächlich durch die steigenden Personalkosten.