v. l. n. r: H. Friedrich, H. Walther, H. Thierse, H. Engel, H. Barthel, H. Ruhland, H. Steglich, H. Lesch, Fr. Bardoux, H. Henke, H. Barowsky, H. Karsch, H. Nöpel, BM Hirdina (nicht im Bild H. Böhmer, H. Wächtler, H. Wehner)
TOP 1
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Stadtrates. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist.
TOP 2
Dank an den Stadtrat der Legislaturperiode 2019 – 2024
BM Hirdina bedankt sich bei den Stadträten für die geleistete Arbeit im Ehrenamt in den letzten Jahren. Diese Arbeit ist nicht selbstverständlich und verdient Dank und Anerkennung. Er wünscht den ausgeschiedenen Stadträten alles Gute und überreicht abschließend einen Blumenstrauß.
TOP 3
Verpflichtung der Stadträte nach § 35 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO durch den Bürgermeister
BM Hirdina übermittelt seinen Glückwunsch zur Wahl der Stadträte.
Durch den Bürgermeister wird das Gelöbnis vorgelesen:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und die gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten als Stadtratsmitglied. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Stolpen gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Jeder Stadtrat erklärt einzeln: „Ich gelobe es.“ Einige fügen den Zusatz: „So wahr mir Gott helfe.“ an.
Anschließend informiert der Bürgermeister, dass die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses im „Stolpner Anzeiger“ am 05.07.2024 erfolgte. Mit Bescheid vom 22.07.2024 wurde die Stadtratswahl durch die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.
Der Stadtrat besteht aus 18 Sitzen (3 bleiben unbesetzt), die sich wie folgt aufteilen:
| CDU | 7 Sitze |
| AfD | 4 Sitze (davon 3 unbesetzt) |
| Wählervereinigung Stolpen | 2 Sitze |
| SPD | 1 Sitz |
| Bündnis 90/Die Grünen | 1 Sitz |
| Unabhängige Wählervereinigung der Ortschaften | 3 Sitze |
Die Stadträte stellen sich einzeln vor.
Ablehnungs- bzw. Hinderungsgründe entsprechend §§ 18 und 32 SächsGemO wurden nicht geltend gemacht.
BM Hirdina weist auf die Rechte und Pflichten der Stadträte entsprechend Sächsischer Gemeindeordnung sowie zum Datenschutz/Datengeheimnis bzw. der Verschwiegenheit hin.
Er wünscht sich eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Stadt Stolpen und ihrer Ortsteile.
TOP 4
Bestellung des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters
Gemäß § 54 Abs. 1 SächsGemO werden die Stellvertreter des Bürgermeisters nach jeder Wahl des Stadtrates neu bestellt. Aufgrund von § 8 der Hauptsatzung der Stadt Stolpen sind durch den Stadtrat zwei Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen.
Folgende Stadträte werden vorgeschlagen: Herr Lesch, Herr Albert, Herr Karsch
Die Wahl erfolgt geheim mit Stimmzettel.
Wahlergebnis: Herr Lesch – 9 Stimmen, Herr Albert – 4 Stimmen, Herr Karsch – 1 Stimme, ungültig – 1 Stimme
Damit ist Herr Lesch mehrheitlich gewählt.
Herr Lesch nimmt das Amt an und der Bürgermeister wünscht ihm alles Gute für diese Aufgabe.
Beschluss
Zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Stolpen wird bestellt: Herr Roman Lesch
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 5
Bestellung des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters
Folgende Stadträte werden vorgeschlagen: Herr Karsch, Herr Steglich, Herr Albert
Die Wahl erfolgt geheim mit Stimmzettel.
Wahlergebnis: Herr Karsch – 2 Stimmen, Herr Steglich – 8 Stimmen, Herr Albert – 5 Stimmen, ungültig – 1 Stimme
Damit ist Herr Steglich mehrheitlich gewählt.
Herr Steglich nimmt das Amt an und der Bürgermeister wünscht ihm alles Gute für diese Aufgabe.
Beschluss
Zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Stolpen wird bestellt: Herr Ralf Steglich
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 6
Benennung der Vertreter und Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“
| Entsprechend der Verbandssatzung des WAZV „Mittlere Wesenitz setzt sich die Verbandsversammlung wie folgt zusammen: | |
| - | Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden (Stolpen und Dürrröhrsdorf-Dittersbach) kraft Gesetz, im Verhinderungsfall deren Stellvertreter |
| - | jeweils zwei weitere Vertreter aus den Gemeinderäten, im Verhinderungsfall deren Verhinderungsvertreter (Wahl erfolgt im jeweiligen Gemeinderat). |
Entsprechend den Vorschlägen wurden folgende Vertreter durch den Stadtrat gewählt:
| 1. Vertreter | Verhinderungsvertreter |
| Herr Henry Ruhland | Herr Sören Karsch |
|
|
| 2. Vertreter | Verhinderungsvertreter |
| Herr Roman Lesch | Herr Kai Hemmerlein |
Die Vertreter und die Verhinderungsvertreter nehmen die Wahl an und der Bürgermeister wünscht ihnen für diese Aufgabe alles Gute.
TOP 7
Beratung und Beschlussfassung – Annahme einer Sachspende – Bücherschrank
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Sachspende an die Stadt Stolpen für die Lieferung eines Bücherschrankes für den Markt in Stolpen im Wert von 4.284,00 € brutto.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 8
Beratung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
TOP 8.1
Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB (Festsetzungen des B-Plans Wohngebiet Schlossberg) – Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Flurstück 1397/43 der Gemarkung Stolpen
Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 8.2
Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB (Festsetzungen des B-Plans Wohngebiet Schlossberg) – Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Flurstück 1397/48 der Gemarkung Stolpen
Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Im TOP 9/10 wurden die Anfragen der Bürger und Stadträte behandelt.
Die Stadtratssitzung endete gegen 19:33 Uhr