Die Meldebehörde der Stadt Stolpen übermittelt im März 2025 nach § 58c Abs. 1 Soldatengesetz die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2026 volljährig werden (Geburtsjahr 2008) an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (Vorname, Name und gegenwärtige Anschrift).
Einziger Zweck dieser Datenübermittlung ist die Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften, da die allgemeine Wehrpflicht seit 1. Juli 2011 ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden ist.
Die Betroffenen haben das Recht, dieser Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz zu widersprechen. Der Widerspruch muss nicht begründet werden und ist an keine Voraussetzungen gebunden. Er ist bis 28. Februar 2025 schriftlich (bei mehreren Wohnungen am Hauptwohnsitz) bei der Stadtverwaltung Stolpen, Meldebehörde, Markt 1, einzulegen. Das entsprechende Formular finden Sie online unter https://stolpen.de/buergerservice/formulare.php.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wird, wird die Meldebehörde die Daten bis 31. März 2025 weitergeben.