Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 27.05.2025
Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 7. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2025. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. BM Hirdina setzt den TOP 2 (Aufstellung und Beschlussfassung des Forsteinrichtungswerkes für den Körperschaftswald der Stadt Stolpen, Forstbetrieb 2425 für den Planungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2032) ab, da der Vertreter vom Forst kurzfristig verhindert ist. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.
| Vorstellung der Initiative für Demokratie „Stolpen für alle“ | |
| Frau Rasche und Frau Immel stellen die Initiative vor: | |
| - | Organisation regelmäßiger Treffen und Engagement für Stolpen mit bereits vorhandenem Unterstützerkreis |
| - | Initiative gibt es seit Juni 2024 und sie ist partei-, glaubens- und meinungsübergreifend für alle offen |
| - | Demokratiefest wurde 2024 organisiert und durchgeführt |
| - | nächstes Fest ist am 26.10.2025 auf dem Markt geplant, wo alle herzlich eingeladen sind |
| - | Erörterung der Frage: „Was verstehen wir unter Demokratie?“, z. B. Wahlen, Menschenrechte usw. – Demokratie ist eine Lebenseinstellung |
| - | offene Fragen dazu sollen mit Stolpenern geklärt bzw. besprochen werden |
| - | Dank an Stadtrat für Arbeit und Einsatz für Demokratie |
BM Hirdina bedankt sich für die Vorstellung. Er bemerkt, dass Vielfalt wichtig ist und Gespräche schaffen ein Für- und Miteinander, was von Bedeutung ist.
Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Bauleistungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Straßenausbau Am Steinbruch“ in Stolpen/OT Langenwolmsdorf, Maßnahme TIB00042 sowie Beschluss einer überplanmäßigen Auszahlung zur v. g. Maßnahme
Mit dem Stadtratsbeschluss Nr. 26/2025 vom 27.05.2025 hat der Stadtrat die Stadtverwaltung ermächtigt, die Planungsleistungen zur Ausschreibung und die Vergabe der Bauleistungen vor dem Erlass der Haushaltssatzung 2025 ausführen zu lassen. Die Ermächtigung bezog sich auf einen Kostenrahmen in Höhe von 400.000,00 €. Unter Berücksichtigung der Planungskosten in Höhe von 26.137,53 € und der Baukosten in Höhe von 443.728,07 € entsprechend Angebot ergeben sich aktuell Projektkosten von insgesamt 469.865,60 €. Da im Haushalt 2025 für die Maßnahme insgesamt 400.000,00 € veranschlagt sind, ergeben sich Mehrkosten in Höhe von ca. 70.000,00 €. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt über Mehreinzahlungen aus Landeszuweisungen aus Mitteln der pauschalen Zuweisung für Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von in kommunaler Baulast befindlichen Straßen und Radwegen und einen höheren Eigenmittelanteil der Stadt Stolpen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Straßenausbau Am Steinbruch“ in Stolpen/OT Langenwolmsdorf, Produkt 54.10.01.00, Sachkonto: 099520, Maßnahme TIB00042 an die Firma tdh Tiefbau Detlef Hartig, Stolpener Landstraße 15 aus 01833 Stolpen/OT Rennersdorf-Neudörfel zum Bruttoangebotspreis von 443.728,07 € sowie eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 70.000,00 €.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
Beratung und Beschlussfassung – Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 243 der Gemarkung Lauterbach
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer unvermessenen Teilfläche des Flurstücks 243 der Gemarkung Lauterbach mit einer Größe von ca. 235 m² zu 26,00 €/m² und 425 m² zu 5 €/m² an …………………………
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
Beratung und Beschlussfassung – Anfrage der Elawan Energy Deutschland Developments GmbH bezüglich einer Verpachtung von kommunalen Flurstücksflächen der Stadt Stolpen zur Projektentwicklung von Windkraftanlagenstandorten in potentiellen Windenergievorranggebieten im Bereich der Gemarkungen Stolpen und Langenwolmsdorf
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Stolpen spricht sich gegen eine Verpachtung kommunaler Flurstücke im Zusammenhang mit der Anfrage der Elawan Energy Deutschland Developments GmbH vom 07.05.2025 aus.
Dies betrifft insbesondere die im Rahmen dieser Anfrage auf den Flurstücken 380 und 384 der Gemarkung Stolpen sowie 651/1, 421/2 und 1191/1 der Gemarkung Langenwolmsdorf beabsichtigte Projektentwicklung von Windkraftanlagenstandorten.
Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.
Beratung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
TOP 6.1
Sanierung und Umbau eines Zweifamilienwohnhauses mit Dachgeschossausbau, Abbruch und Neuerrichtung zweier Anbauten auf dem Flurstück 1295 der Gemarkung Stolpen
Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 6.2
Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 1397/52 der Gemarkung Stolpen
Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Die Befreiung zu den Festsetzungen des B-Planes wird mit 14 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen bestätigt.
TOP 6.3
Errichtung eines Schwimmteiches, eines Wetterschutzes über einer Terrasse mit reversiblen Glaswänden und Sanierung eines Anbaus mit Balkon auf den Flurstücken 94/3, 94/5 und 94/6 der Gemarkung Niederhelmsdorf
Der Stadtrat erteilt mit 14 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen das gemeindliche Einvernehmen. Die Befreiung zu den Festsetzungen des B-Planes wird mit 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bestätigt.
Im TOP 7/8 wurden die Anfragen der Bürger und Stadträte behandelt.
Die Stadtratssitzung endete gegen 19:50 Uhr.
Aus dem schriftlichen Bericht des Bürgermeisters vom 19.08.2025 (auszugsweise)
| Informationen aus dem Hauptamt | |
| - | Abrechnung Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen aus dem Jahr 2024 (maßgeblich für die neuen Elternbeiträge ab Januar 2026) |
| - | Kontrollfahrt der Jugendclubs – Veranlassung einer Beurteilung der elektrischen Geräte durch eine Fachfirma |
| - | Feuerwehrwesen – Austausch der Firewall in der Feuerwehr in Stolpen. Der Austausch dieser Netzwerkkomponente war ein wichtiger Schritt, um die Daten und das Netzwerk weiterhin zu sichern. |
| - | Am 31.07.2025 bestätigte die Sächsische Aufbaubank den Verwendungsnachweis der Stadt Stolpen zu dem Förderprojekt „Digitale Schulen“. Die Gesamtausgaben von 413.185,69 EUR wurden in voller Höhe als zuwendungsfähig anerkannt. Die Höhe der bewilligten Zuwendung betrug 310.125,01 EUR. Die Differenz zwischen Zuwendung und Gesamtausgaben in Höhe von 103.060,68 EUR wurde aus Eigenmitteln finanziert.“ |
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| Informationen aus der Kämmerei | ||
| - | Zuwendungsbescheide | |
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| • | Für das Ganztagsangebot in der Oberschule Stolpen bewilligte die SAB aus Mitteln des Freistaates Sachsen mit Bescheid vom 03.08.2025 für das Schuljahr 2025/2026 eine zweckgebundene Zuweisung in Höhe von 40.761,38 EUR (entspricht 80 % der Zuweisungen der Vorjahre). Für die Grundschule Stolpen wurden 12.397,76 EUR bewilligt. |
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| • | Am 05.08.2025 erging der Festsetzungsbescheid über Finanzzuweisungen für das Ausgleichsjahr 2025 über den Finanzausgleich gemäß § 31 SächsFAG. Darin wurde eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 3.649.104,53 EUR berechnet (davon 100 % Allgemeine Schlüsselzuweisung und 0 % Investive Schlüsselzuweisung). Für übertragene Aufgaben wurden 2.184,80 EUR gewährt. |
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| • | Ebenfalls am 05.08.2025 erging der Festsetzungsbescheid über Bedarfszuweisungen für Investitionen und Instandsetzungen 2025 gemäß § 22 a SächsFAG (91.834,84 EUR). |
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| • | Mit Bescheid vom 12.08.2025 wurden Zuweisungen für den Straßenlastenausgleich (137.325,80 EUR) sowie für Instandsetzungs-, Erneuerungs- und Erstellungsmaßnahmen an den Straßen und Radwegen (92.743,89,72 EUR) gemäß § 17 Absatz 1 Sächsisches Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) festgesetzt. |
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| • | Für die Unterhaltung von Gewässern 2. Ordnung wurden gemäß § 20 c SächsFAG mit Bescheid vom 12.08.2025 Finanzzuweisungen in Höhe von 17.286,17 EUR gewährt (entspricht 50 % Zuweisungen der Vorjahre). |
| - | Haushaltsplanung – Haushaltssatzung für das Jahr 2025 | |
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| Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat mit Bescheid vom 03.07.2025 den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (550.000 EUR) gemäß § 82 Abs. 2 SächsGemO und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (300.000 EUR) gemäß § 81 Abs. 4 SächsGemO genehmigt. | |
| - | Haushaltsvollzug – Wesentliche Abweichungen | |
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| Gemäß § 75 Abs. 5 SächsGemO unterrichtet der Bürgermeister den Stadtrat und die Rechtsaufsichtsbehörde zum Stand 30. Juni des Haushaltsjahres schriftlich über wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan, insbesondere bei der Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, der Einzahlungen und Auszahlungen, der Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen, dem Schuldenstand der Gemeinde. Der Bericht liegt dem Stadtrat vor. | |
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| Informationen aus dem Bauamt | |
| - | Gewässerunterhaltung |
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| Der Bauhof führt seit Anfang Juli 2025 Gewässerunterhaltungsarbeiten in Stolpen und Ortsteilen aus. Schwerpunkte sind der Lauterbach, der Langenwolmsdorfer Bach und der Rennersdorfer Bach. Im Rahmen der Gewässerunterhaltungsarbeiten werden lokal Anlandungen beseitigt und das Gras im Ufer- sowie Böschungsbereich gemäht. |