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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 11/2023
Allgemeine Informationen
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Bericht von der Stadtratssitzung am 26.09.2023

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 27.06.2023

Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 8. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2023. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist.

BM Hirdina ändert die Tagesordnung wie folgt: Streichung von TOP 6.3 (Antrag auf Vorbescheid: Agri PV-Anlage in Lauterbach auf einer Ackerfläche, Flurstück 672 der Gemarkung Lauterbach), da der Antrag zurückgenommen wurde. Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.

Der Stadtrat nimmt die Niederschriften zur Kenntnis.

TOP 2

Zwischenbericht zum Projekt mitEINander Stolpener Land/Soziale Orte

Frau Miletics und Frau Tuschling vom Gogelmosch e. V. berichten anhand einer Präsentation zum aktuellen Stand und zeigen einen Kurzfilm zur Arbeit und den Projekten. Sie informieren zu den entsprechenden Aktivitäten bei den 6 Projekten (Spielbühne, Offene Treffs, Stolpener Kulturland, Grünes Stolpen, Von uns, für uns im Stolpener Land, Simul+Ideenwettbewerb). Viele Angebote werden sehr gut angenommen und es sind noch einige Veranstaltungen in diesem Jahr geplant. So soll es u. a. eine Zusatzaufführung des Theaterstückes „Tanz auf dem Vulkan“ geben und auch die Beteiligung am Weihnachtsmarkt ist vorgesehen.

BM Hirdina bedankt sich für die schönen Veranstaltungen und Formate, die bisher durchgeführt wurden. Er verweist auf die Kooperationsgemeinschaft zwischen Stadt Stolpen und dem Gogelmosch e. V. sowie die Finanzierung der Projekte über Fördermittel.

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung – Satzung über die Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Stolpen

Mit der Einführung der Satzung im Jahr 2008 und der Änderungssatzung vom 22.06.2016 wurden verbindliche Regelungen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements geschaffen. Bisher erfolgte die Ehrung im Rahmen des Neujahrsempfanges, welcher seit dem Jahr 2022 nicht mehr durchgeführt wird. Künftig soll die Verleihung im Rahmen eines Empfangs des Bürgermeisters erfolgen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Stolpen.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

Die Satzung ist in dieser Ausgabe unter „Amtliche Bekanntmachungen“ abgedruckt.

TOP 4

Beratung und Beschlussfassung – 1. Änderung zur Parkgebührenordnung Stadt Stolpen

Die Tagesgebühr für Reisebusse erweist sich in der Praxis als schwierig realisierbar. Es gibt Beschwerden seitens der Busunternehmen gegenüber der Burg Stolpen, dass die Gebühr deutlich zu hoch ist und daher in Erwägung gezogen wird, die Destination Stolpen aus dem Reiseprogramm zu streichen. Der regionale und überregionale Vergleich der Bus-Parkgebühren bestätigt diese Aussage. Eine Tagesgebühr in Höhe von 10,00 EUR für Reisebusse erscheint besonders im Hinblick auf die touristische Relevanz des Parkplatzes angemessen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung zur Parkgebührenordnung der Stadt Stolpen vom 01. Februar 2023.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

Die Änderung der Parkgebührenordnung ist in dieser Ausgabe unter „Amtliche Bekanntmachungen“ abgedruckt.

TOP 5

Beratung und Beschlussfassung – Teilnahme am Projektaufruf 2023 – Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Gegenstand der Förderung sind kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Die Umsetzung der Konzeption des Stadtbadareals Stolpen ohne Caravan-Camping ist ein prädestiniertes Projekt zur Teilnahme am Projektaufruf 2023. Dies beinhaltest alle Schwerpunkte der Förderkriterien (Sport, Jugend und Kultur). Die Konzeption dient als Grundlage zur Einreichung der Antragsunterlagen. Das Caravan-Camping findet dabei aufgrund der Nichtförderfähigkeit und aus finanzieller Sicht keine Berücksichtigung. Ziel ist es das Projekt in den Jahren 2025 bis 2027 mit 3. Bauabschnitten umzusetzen. Die Gesamtausgaben wurden mit 3.819.900,00 Euro berechnet. Bei einem Fördersatz von 45 Prozent beträgt der Eigenanteil der Stadt Stolpen 2.100.945,00 Euro. Bei einem Fördersatz von 75 Prozent im Falle einer Haushaltsnotlage beträgt der Eigenanteil der Stadt Stolpen 954.975,00 Euro. Das Projekt findet in der mittelfristigen Haushaltsplanung mit einem Fördersatz von 75 Prozent Berücksichtigung.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Teilnahme am Projektaufruf 2023 – Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die Umsetzung der Nutzungskonzeption des Stadtbadareals Stolpen ohne Caravan-Camping.

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bestätigt.

TOP 6

Beratung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

TOP 6.1

Erstellung eines prüffähigen Brandschutzkonzeptes für den Gesamtbetrieb

hier: 1. Änderung der brandschutztechnischen Infrastruktur i. V. m. der Umnutzung des Hochregallagers; 2. Errichtung eines unterirdischen Löschwasserbehälters – 1. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 17.01.2023 auf dem Flurstück 1309 der Gemarkung Stolpen

Ein Behältereinbau von 2 x 150 m³ ist vorgesehen. Dies ist dringend notwendig, um die Löschwasserversorgung in diesem Bereich zu sichern. Seitens der Verwaltung gibt es keine Einwendungen zum Vorhaben

Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

TOP 6.2

Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Flurstück 1252 der Gemarkung Stolpen

Das Grundstück befindet sich im Innenbereich. Die Erschließung ist gesichert und die Gestaltung des Anbaus fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Seitens der Verwaltung gibt es keine Einwendungen zum Vorhaben.

Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

TOP 7

Anfragen der Bürger

Herr Barthel fragt, ob es Erkenntnisse zu den Schmierereien am Schützenhaus gibt.

BM Hirdina informiert, dass die Ermittlungen laufen. Es gibt Vermutungen, welchen die Polizei nachgeht.

Frau Gestring äußert, dass alle die Augen offenhalten und aufpassen sollten. Gegenseitige Aufmerksamkeit ist wichtig.

BM Hirdina bemerkt, dass die Auslobung einer Belohnung durch die Stadt Stolpen für Hinweise geprüft wurde. Dies rechtlich jedoch schwierig ist, zumal die Stadt nicht Strafverfolgungsbehörde ist, sondern die Staatsanwaltschaft.

Frau Gestring meint, dass ein Bekenntnis der Stadt für die Eigentümerin auch wichtig ist.

BM Hirdina sagt, dass sich die Stadt/der Stadtrat dazu noch positionieren wird.

Herr Kwasny fragt zum Beschluss des Stadtrates bezüglich der Rettungswache an. Was ist geplant und die Anwohner möchten wissen, was konkret passiert.

BM Hirdina betont, dass die Rettungswache für Stolpen wichtig ist. Er informiert, dass der jetzige Standort nicht DIN-gerecht ist. Ein entsprechender Standort ist an Prämissen gebunden. Die Stadt hat deshalb Grundstücke gesucht, die dafür in Frage kommen. Beim Verfahren zum Bebauungsplan werden die Bürger mit einbezogen und können Stellungnahmen abgeben. Die Erschließung wird durch den ASB getragen und nicht durch die Stadt.

Herr Rutscher ergänzt, dass es sich um einen Grundsatzbeschluss handelt. Die Aufstellung des B-Planes ist notwendig, um Baurecht zu schaffen. Im Zuge der einzelnen Verfahrensschritte (Vorentwurf, Entwurf) erfolgt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und auch die Bürger können Stellungnahmen abgeben. Die Abwägung dazu erfolgt in öffentlicher Sitzung. Erst danach wird der Satzungsbeschluss gefasst. Mit der öffentlichen Bekanntmachung ist dann Baurecht geschaffen. Bei Fragen können die Anlieger gern ins Bauamt kommen und ein Austausch kann erfolgen. Im Rahmen der Grundstückssuche hat sich der Standort an der Bischofswerdaer Straße als am günstigsten erwiesen.

Frau Gestring fragt, ob ein anderer Standort noch möglich wäre, wenn sich noch eine andere Fläche findet.

BM Hirdina meint, dass dies so nicht vorgesehen ist. Er betont, dass der Träger Planungssicherheit benötigt.

Herr Kwasny fühlt sich dann in seiner Privatsphäre eingeschränkt (Sichtbeziehung usw.).

SR Böhmer äußert, dass er sich als jetziger Nachbar der Rettungswache bisher nicht gestört gefühlt hat. Da Tag und Nacht jemand anwesend ist, vermittelt es eher ein Gefühl von besserer Sicherheit.

BM Hirdina sichert zu, mit den Anliegern weiter im Gespräch zu bleiben. Er betont, dass bei einer Verlegung der Rettungswache in einen anderen Ort die medizinische Versorgung für Stolpen eingeschränkt wäre.

Frau Gestring bedankt sich bei SRin Bardoux und SR Karsch für das Engagement bei der Tauschbar, bei der Stadtverwaltung für die Bereitstellung und Unterstützung beim Jugendhaus sowie beim Gemeinsam unterwegs e. V. für die Veranstaltung „Stolpen läuft“.

TOP 8

Anfragen der Stadträte

SR Barowsky fragt zur Baustelle an der Stolpner Straße und der Errichtung eines Funkmastes an.

Herr Rutscher verweist darauf, dass dem Ortschaftsrat dazu vor einigen Jahren Unterlagen vorgelegen haben. Der Mast ist im Außenbereich mit einer begrenzten Höhe genehmigungsfrei. Aktuell liegt der Verwaltung kein anderer Sachverhalt vor. Eine Nachfrage kann beim Landratsamt nochmals erfolgen. Eine Bereitschaft des Grundstückseigentümers scheint es zu geben.

SR Ruhland fragt zum Zustand des Kellerbereiches der Kita Lauterbach an.

BM Hirdina informiert, dass Schimmelbefall festgestellt und der Keller für die Nutzung gesperrt wurde. Es wird eine Abstimmung mit dem Träger, dem Landesjugendamt und dem Landratsamt dazu geben. Eine tragfähige Lösung für die Zukunft muss gefunden werden. Die Kita Lauterbach ist wichtig für die Trägervielfalt in der Kommune und die essenziell wichtig für die Absicherung der Kinderbetreuung.

Die Stadtratssitzung endete gegen 19:43 Uhr.

Aus dem schriftlichen Bericht des Bürgermeisters vom 21.09.2023

Informationen aus dem Hauptamt

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Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 12 SächsDSchG (Kulturdenkmale) zur Sanierung des Kriegerdenkmals der Gefallenen des 1. Weltkrieges in Heeselicht wurde beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eingereicht. Vorgesehen ist die malermäßige Sanierung, die Ausbesserung verblasster Schriften sowie die Betonsanierung im Eingangsbereich möglichst noch bis Ende des Kalenderjahres 2023.

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Im Rahmen der Lehrkräfte-Endgeräte-Ergänzungs-Förderverordnung vom 15. Juni 2023 erhält die Stadt Stolpen ein Schulträgerbudget in Höhe von 25.705,94 EUR. Durch diese Förderverordnung werden Mittel für die Beschaffung mobiler Endgeräte für die Lehrkräfte zugewiesen. Dies ergibt sich in Zusammenhang mit den Neuregelungen der Sächsischen Lernmittelverordnung, wonach Schulträger verpflichtet sind, jeder Lehrkraft ein mobiles Endgerät und das für deren Nutzung erforderliche Zubehör als Lehrmittel leihweise zu überlassen. An den beiden Grundschulen wurden in Zusammenhang mit der Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung im Sommer 2022 bereits alle Lehrkräfte mit Geräten ausgestattet. Das Budget kann somit vollständig für die bisher noch nicht ausgestatteten Lehrkräfte der Ludwig-Renn-Oberschule verwendet werden. Vorgesehen ist die Anschaffung von Laptops zur Verwendung für Unterrichtsvorbereitung und Unterricht.

Informationen aus der Kämmerei

Die Unterrichtung über wesentliche Abweichungen zum Haushaltsplan 2023 haben die Stadträte erhalten.

Informationen aus dem Bauamt

Grund- und Oberschule Stolpen

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Sanierung Flachdach Lehrereingang einschl. Austausch Fensterelement im 1. OG

Die Maßnahme wurde in den Sommerferien 2023 umgesetzt.

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Digital-Pakt Schule Stolpen – Schaffung Infrastruktur

Die Entwurfsplanung wurde erarbeitet und bestätigt. Derzeit wird an der Ausführungsplanung und der Ausschreibung gearbeitet.

Kita Stolpen

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Umbau und Erweiterung Brandmeldeanlage

Aufgrund von gesetzlichen Forderungen muss die Brandmeldeanlage umgebaut und erweitert werden. Der Auftrag wurde an die Wartungsfirma erteilt. Die Leistungen sollen bis zum 31.10.2023 abgeschlossen werden.

Kita Lauterbach

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Umbau und Erweiterung Brandmeldeanlage

Aufgrund von gesetzlichen Forderungen muss die Brandmeldeanlage umgebaut und erweitert werden. Der Auftrag wurde an die Wartungsfirma erteilt. Die Leistungen sind abgeschlossen. Die Anlage ist funktionstüchtig.

Kita Langenwolmsdorf

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Nachrüstung Rauchwarnmelder in Schlafräumen und Fluren

Aufgrund von gesetzlichen Forderungen müssen Rauchwarnmelder in Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Fluren, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Die Forderungen sollen bis zum 31.12.2023 erfüllt werden.

Sportplatz Heeselicht

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Instandsetzung Elektroanlage

Die Elektroanlage des Sportplatzgebäudes und der Flutlichtanlage in Heeselicht wies nach der Prüfung erhebliche Mängel auf. Diese wurden durch die Fa. SSS aus Neustadt abgestellt, so dass die Anlage wieder in Betrieb genommen werden konnte.

FFW Stolpen

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Nachrüstung Klima-Splitt-Gerät Serverraum

Aufgrund von klimatischen Bedingungen ist eine Nachrüstung eines Klima-Splitt-Gerätes im Serverraum unabdingbar. Der Auftrag für die Nachrüstung wurde an die Fa. Böhme & Standfuß aus Stolpen erteilt. Die Leistung soll bis zum 30.11.2023 abgeschlossen werden.

Rosner
Büro Bürgermeister