Abb. 1: Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen
Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in seiner Sitzung am 24.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen gefasst und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Am 28. Februar 2022 hat der Stadtrat der Stadt Stolpen mit Beschluss Nr. 13/2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ beschlossen und bestimmt, dass die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen ist.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ und der parallel durchgeführten Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen sollen für die Entwicklung des Bahnhofsumfeldes die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Ziel der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit folgender Nutzungen im Plangebiet: Gemischte Baufläche, Gewerbliche Baufläche, Sondergebietsfläche Tierhaltung, Sondergebietsfläche Obstbau sowie Grünflächen.
Der Änderungsbereich umfasst auf einer Fläche von ca. 9,4 ha folgende Flurstücke:
| Gemarkung | Flurstücke | |
| vollständig | teilweise |
| Stolpen | 1349/3, 1349/4, 1349/5, 1349/8, 1349/9 | 1349/10, 1349/11 |
| Langenwolmsdorf | 1744, 1745, 1746, 1748, 1751, 1756/3 | 1553/1, 1553/2, 1593/29, 1747, 1756/2, 1759/3, 1759/4, 1759/8, 1759/9 |
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stopen in der Fassung vom 10.10.2023, bestehend aus Planzeichnung und Begründung in der Zeit vom 10. November 2023 bis einschließlich 8. Dezember 2023
auf der Internetseite der Stadt Stolpen www.stolpen.de und auch auf der Internetseite des Landesportales des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zu jedermanns Einsicht veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden zusätzlich zu den Dienstzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen öffentlich ausgelegt.
Dienstzeiten:
| Dienstag, Donnerstag und Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag zusätzlich | von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag zusätzlich | von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr. |
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist bis einschließlich 08.12.2023 per E-Mail an stadt@stolpen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Stolpen, abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art.6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.
Stolpen, 25.10.2023