Am 18. September 2024 überreichte der Landrat Michael Geisler den Fördermittelbescheid für das Erbgericht in Lauterbach.
Die bereitgestellten Gelder werden gezielt eingesetzt, um sowohl den Saal als auch den Bühnenbau zu sanieren.
Unser Ziel ist es mit Hilfe der Fördermittel die derzeit gesperrten Räumlichkeiten wieder für Veranstaltungen nutzbar zu machen.
Ein besonderer Dank gilt dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, dem Freistaat Sachsen sowie allen Beteiligten, die sich für die Bereitstellung der Fördermittel eingesetzt haben.
Ebenfalls möchte ich der Ev. Kindertageseinrichtung St. Martin in Lauterbach für die kulturelle Darbietung eines wunderschönen Herbstliedes danken.