TOP 1
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 24.06.2025
Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 8. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2025. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.
TOP 2
Beratung und Beschlussfassung – Abschluss des Fördergebietes „Stolpen-Kernstadt“ in Stolpen in den Förderprogrammen „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (SOP) sowie „Lebendige Zentren“ (LZP)
Die Fördermaßnahme „Stolpen-Kernstadt“ wurde mit Zuwendungsbescheid vom 23.08.2013 rückwirkend zum 01.01.2013 in das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (SOP) aufgenommen und mit Zuwendungsbescheid vom 16.10.2020 in das Nachfolgeprogramm „Lebendige Zentren“ (LZP) überführt.
Grundlage für die Programmaufnahme war die formulierte Zielstellung der Stadtentwicklung, wonach die Entwicklung eines Stadtzentrums höchste Priorität hat. Wesentliche Schritte, vorrangig im baulich-investiven Bereich konnten im Rahmen der Stadtsanierung bereits realisiert werden.
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist das Fördergebiet gegenüber den Fördermittel-gebern (Bund und Land) abzurechnen. Die STEG Stadtentwicklung GmbH, die das Gebiet von Beginn an als Programmbegleiter im Auftrag der Stadt betreut hat, wurde beauftragt die Abrechnung entsprechend den Vorgaben der Förderrichtlinie Städtebauliche Erneuerung und der Sächsischen Aufbaubank zu erstellen.
Die Fördergebietsabrechnungen für die Städtebauförderprogramme SOP und LZP umfassen den zahlenmäßigen Nachweis vom Beginn der Gesamtmaßnahme bis zum Ende des Bewilligungs- und Durchführungszeitraums am 31.12.2025. Die Abrechnungen beinhalten die ausbezahlten Städtebaufördermittel sowie die sanierungsbedingten Ausgaben und Einnahmen.
Insgesamt sind in das Fördergebiet „Stolpen-Kernstadt“ aus den beiden Förderprogrammen SOP und LZP Städtebaufördermittel von rd. 4,183 Millionen Euro geflossen. Davon haben der Bund und das Land rund 2,789 Millionen Euro Finanzhilfen (2/3) und die Stadt Stolpen einen Komplementäranteil von rund 1,394 Millionen Euro (1/3) bereitgestellt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Stolpen nimmt die von der STEG Stadtentwicklung GmbH erstellten Abrechnungen der Städtebauförderprogramme SOP und LZP vom August 2025 für das Fördergebiet „Stolpen-Kernstadt“ zur Kenntnis.
| Der Stadtrat der Stadt Stolpen beschließt die Aufhebungen der Beschlüsse | |
| - | Nr. 03/2013 vom 25.02.2013 über die Abgrenzung des Fördergebiets „Stolpen-Kernstadt“, |
| - | Nr. 65/2015 vom 24.08.2015 über die 1. Erweiterung des Fördergebiets „Stolpen-Kernstadt“ sowie |
| - | Nr. 17/2019 vom 01.04.2019 über die 2. Erweiterung des Fördergebiets „Stolpen-Kernstadt“. |
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 3
Beratung und Beschlussfassung – Aufstellung und Beschlussfassung des Forsteinrichtungswerkes für den Körperschaftswald der Stadt Stolpen, Forstbetrieb 2425 für den Planungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2032
Gemäß § 22 Abs. 2 SächsWaldG sind für den Staats- und Körperschaftswald in der Regel zehnjährige Betriebspläne sowie jährliche Wirtschaftspläne aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt über den Staatsbetrieb Sachsenforst.
Das Forsteinrichtungswerk beinhaltet die systematische Erfassung, Bewertung und Dokumentation der Wälder in einem bestimmten Gebiet. Es dient dazu, die Nutzung, Pflege und Bewirtschaftung der Wälder nachhaltig zu planen und zu steuern. Dabei werden wichtige Daten wie Baumarten, Bestände, Altersklassen und Standortbedingungen erfasst, um eine fundierte Grundlage für die Forstwirtschaft zu schaffen. Das Forsteinrichtungswerk enthält Informationen über die Bestandsaufnahme, die Bewirtschaftungsziele, die Maßnahmen zur Pflege und Nutzung des Waldes sowie die nachhaltige Bewirtschaftung im Einklang mit ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten. Es dient als Grundlage für die forstliche Planung, Bewirtschaftung und Entscheidungsfindung.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den vom Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk und Forstrevier Neustadt, aufgestellten periodischen Betriebsplan (Aufstellung und Beschlussfassung des Forsteinrichtungswerkes für den Körperschaftswald der Stadt Stolpen, Forstbetrieb 2425) für den Planungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2032.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 4
Beratung und Beschlussfassung – Wirtschaftsplan 2026 für den Kommunalwald
Gemäß § 48 SächsWaldG sind der Bewirtschaftung von Körperschaftswald periodische Betriebspläne, die von der oberen Forstbehörde aufzustellen sind, und jährliche Wirtschaftspläne (§ 22 Abs. 2) zugrundezulegen, die sich auf alle wesentlichen Wirtschaftsmaßnahmen erstrecken und den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft entsprechen müssen. Der jährliche Wirtschaftsplan ist von der oberen Forstbehörde unter Beachtung des periodischen Betriebsplanes aufzustellen; er soll einen Vorschlag der Einnahmen und Ausgaben erhalten.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den vom Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk und Forstrevier Neustadt, aufgestellten und als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan für das Jahr 2026.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 5
Beratung und Beschlussfassung – 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße“, hier: Billigung des Vorentwurfes
Die Planänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden, sofern die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG zu dem Ergebnis kommt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären.
| Beschluss | |
| 1. | Der Vorentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße", bestehend aus dem Rechtsplan, den textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der zugehörigen Begründung, jeweils in der Fassung vom 27.08.2025, wird gebilligt. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach 13a Abs. 2 zur UVP-Vorprüfung durchzuführen. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB nach Abschluss der Vorprüfung des Einzelfalls die Durchführung der Planänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und gemäß § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen. |
| Der Beschluss wird mit 11 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bestätigt. | |
TOP 6
Beratung und Beschlussfassung – Verkauf einer unvermessenen Teilfläche des Flurstückes 242/2 der Gemarkung Langenwolmsdorf
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer unvermessenen Teilfläche des Flurstücks 242/2 der Gemarkung Langenwolmsdorf mit einer Größe von ca. 500 m² an ……………………. zu einem vorläufigen Gesamtpreis von 18.000,00 €.
Der Beschluss wird mit 11 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
TOP 7
Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Nachtragsleistung Nr. 1 im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Straßenausbau Am Steinbruch“ in Stolpen/OT Langenwolmsdorf, Maßnahme TIB00042
Auf Grund der angespannten Haushaltssituation in der Stadt Stolpen wurden im Bauamt Einsparmaßnahmen bei der Bauausführung mit dem Ingenieurbüro und dem Baubetrieb besprochen, die zu einer Reduzierung der Baukosten führen sollen.
Beschluss
Für das Bauvorhaben „Straßenausbau Am Steinbruch“ in Stolpen/OT Langenwolmsdorf, Produkt 54.10.01.00, Sachkonto: 099520, Maßnahme TIB00042 erfolgt die Vergabe der Nachtragsleistung Nr. 1 an die Firma tdh Tiefbau Detlef Hartig, Stolpener Landstraße 15 aus 01833 Stolpen/OT Rennersdorf-Neudörfel mit einer Bruttonachtragssumme von -36.218,60 €.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 8
Bauantrag zur Errichtung einer Produktionshalle mit Sozialtrakt und einer Unterstellhalle für Stapler mit Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB, Flurstücke 1593/28 und 799, Gemarkung Langenwolmsdorf
Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen sowie die Befreiung zu den Festsetzungen des B-Planes.
Im TOP 9/10 wurden die Anfragen der Bürger und Stadträte behandelt.
Die Stadtratssitzung endete gegen 21:15 Uhr.