TOP 1
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 29.08.2023
Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 9. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2023. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist.
SR Lesch stellt den Antrag zur Absetzung des TOP 6.2 (Bau eines Löschwasserbehälters auf dem Flurstück 267/4 der Gemarkung Lauterbach), da es noch Klärungsbedarf gibt.
Der Antrag wird einstimmig bestätigt und von der Tagesordnung abgesetzt.
Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.
Der Stadtrat nimmt die Niederschriften zur Kenntnis.
TOP 2
Beratung und Beschlussfassung – 1. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Stolpen – Aufstellungsbeschluss
Die Stadt Stolpen verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2015. Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Stadt Stolpen möchte jedoch von den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes in einer Weise abweichen, die vom Entwicklungsgebot nicht mehr gedeckt ist. Somit bedarf es einer genehmigungspflichtigen Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Danach kann mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden.
Ziel der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit folgender Nutzungen im Plangebiet: Gemischte Baufläche, Gewerbliche Baufläche, Sondergebietsfläche Tierhaltung, Sondergebietsfläche Obstbau sowie Grünflächen.
| Beschluss | |
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Stolpen beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Alte Napoleonstraße“. |
| 2. | Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt und Bestandteil des Beschlusses. |
| 3. | Der Stadtrat der Stadt Stolpen beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. |
Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.
TOP 3
Beratung und Beschlussfassung – Bestätigung der Termine für die Sitzungen des Stadtrates im Jahr 2024
Beschluss
Der Stadtrat beschließt folgende Termine für die Stadtratssitzungen im Jahr 2024:
| 30. Januar | 27. August |
| 27. Februar | 24. September |
| 26. März | 22. Oktober |
| 23. April | 19. November |
| 21. Mai | 17. Dezember. |
| 18. Juni | |
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 4
Beratung und Beschlussfassung – 1. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über den gemeinsamen Betrieb einer ortsfesten Befehlsstelle zwischen der Stadt Stolpen und der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Seitens des Gemeinderates der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach gab es noch Ergänzungen bzw. Änderungen zur durch den Stadtrat der Stadt Stolpen am 30. Mai 2023 beschlossenen Vertragsänderung. Diese waren redaktioneller Art und wurden in der nunmehr vorliegenden Vertragsänderung berücksichtigt.
Beschluss
Der Stadtrat hebt den Beschluss 20/2023 zur 1. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über den gemeinsamen Betrieb einer ortsfesten Befehlsstelle zwischen der Stadt Stolpen und der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach auf und stimmt der vorliegenden 1. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über den gemeinsamen Betrieb einer ortsfesten Befehlsstelle zwischen der Stadt Stolpen und der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach zu.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 5
Beratung und Beschlussfassung – Übertragung der Aufgabe des geförderten Gigabitausbaus der „Dunkelgrauen Flecken“ sowie etwaiger zukünftiger Förderprogramme im Gemeindegebiet der Stadt Stolpen auf den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Mit dem Kreistagsbeschluss vom 25.09.2023 des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde der Durchführung eines "Dunkelgraue-Flecken-Programms" sowie etwaiger zukünftiger Förderprogramme im Rahmen des geförderten Gigabitausbaus im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter Leitung der Landkreisverwaltung einstimmig zugestimmt. Voraussetzung für das weitere Vorgehen ist ein erneuter positiver Ratsbeschluss des Stadtrates. Mit diesem soll der Bürgermeister zur Unterzeichnung einer gemeinsamen Vereinbarung (Durchführung Branchendialog und Markterkundungsverfahren durch Landkreisverwaltung) beauftragt werden. Das Verfahren erfolgt analog dem bisher geplanten „Hellgrauen Flecken“-Programm (Stadtratsbeschluss vom 26.09.2022).
Die Stadt Stolpen befindet sich derzeit in der Umsetzung des „Weiße Flecken“- Programms. Beide Programme können nicht miteinander verknüpft werden.
Aufgrund der Tatsache, dass allein die Umsetzung des „Weiße Flecken“- Programms bis 2025 dauert, wird durch die Verwaltung empfohlen, sich für das neue Programm an einem Kreisprojekt zu beteiligen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die Aufgabe des geförderten Gigabitausbaus sogenannter „Dunkelgrauer Flecken“, also Adresspunkten mit einer Internetversorgung von weniger als 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download, nach u. g. Förderrichtlinien sowie etwaiger zukünftiger Förderprogramme auf die Landkreisverwaltung zu übertragen.
Die Bürgermeister wird beauftragt, die Vereinbarung mit dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Durchführung eines Branchendialogs und Markterkundungsverfahrens für das Gemeindegebiet zu unterzeichnen.
Die Richtlinien „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 31. März 2023 sowie die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2023 – RL DiOS 2023) vom 22. August 2023 werden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 6
Beratung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
TOP 6.1
Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB (Festsetzungen des B-Plans Wohngebiet Schlossberg) auf dem Flurstück 1397/36 der Gemarkung Stolpen
Eine Zustimmung zur Trassierung erfolgte bereits bei anderen Grundstücken im B-Plan-Gebiet. Es sollte der gleiche Grundsatz wie bei anderen Grundstücken gelten.
Der Stadtrat erteilt mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 7
Anfragen der Bürger
Herr Jost fragt bezüglich der Entwicklung der Schweinemastanlage an, ob es neue Erkenntnisse seitens des Landratsamtes gibt. Er bemerkt, dass es am 18.10.2023 zwischen Landratsamt und Betreiber ein Gespräch zu den Problemen gegeben hat.
BM Hirdina informiert, dass der Verwaltung kein neuer Stand seitens des Landratsamtes vorliegt.
TOP 8
Anfragen der Stadträte
SR Engel fragt, für was die ausgeschriebene Stelle des Hausmeisters geplant ist.
BM Hirdina informiert, dass mit der Stelle alle kommunalen Objekte betreut werden sollen.
SR Friedrich kritisiert, dass der Bürgermeister seitens des Landratsamtes nicht zu aktuellen Belangen in Kenntnis gesetzt wird, um dann wiederum den Stadtrat zu informieren.
BM Hirdina gibt Herrn Friedrich recht und bemerkt ergänzend, dass wir aufgrund der Zuständigkeit des Landratsamtes darauf keinen direkten Einfluss haben.
SR Barowsky fragt zum Stand der Planung des Fußweges Stolpner Straße sowie zu Bauarbeiten am Bahnübergang Langenwolmsdorf-Polenz an.
Herr Rutscher informiert, dass die Planung zum Gehweg aufgrund von Kapazitätsproblemen noch in Arbeit ist. Zu Arbeiten am Bahnübergang ist der Verwaltung nichts bekannt.
SRin Bardoux regt an, an der Bushaltestelle Ärztehaus (Birkenweg) einen Fahrradständer aufzustellen.
BM Hirdina wird den Vorschlag prüfen.
Die Stadtratssitzung endete gegen 19:15 Uhr
| Informationen aus dem Hauptamt | ||
| - | Stellenausschreibung für Fachangestellten für Bäderbetrieb und Rettungsschwimmer | |
| > | Bewerbungsfrist war bis 23.10.2023 |
| > | Für keine der beiden Stellen gab es Bewerbungen. |
| > | Ausschreibung wird verlängert |
| - | Stellenausschreibung Hausmeister | |
| > | wird am 24.10.2023 auf Interamt und am 03.11.2023 in Anzeiger veröffentlicht |
| > | Bewerbungsfrist ist bis 08.01.2024 |
| - | Präventionstag 2024, geplanter Termin: 22. Juni 2024 im Stadtbad Stolpen | |
| > | Übernahme Staffelstab für 2024 |
| > | Fördermittelantrag beim Sächsischen Staatsministerium des Innern fristgerecht eingereicht |
| > | Suchtprävention und Unfallprävention in Zusammenarbeit mit dem Landespräventionsrat, der Polizei sowie den Kommunen Neustadt, Sebnitz und Hohnstein |
| > | Zielgruppe: Jugendclubs |
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| Informationen aus dem Bauamt | ||
| - | Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens im Quellgebiet des Langenwolmsdorfer Baches in Langenwolmsdorf | |
| Die Bauarbeiten laufen planmäßig. | ||
| - | Forst | |
| Die Stadt Stolpen stellte Anfang September 2023 einen Fördermittelantrag zur Förderung von Waldumbaumaßnahmen nach der Förderrichtlinie WuF/2023 beim Staatsbetrieb Sachsenforst. | |
| Die Fördermittel sollen für eine geplante Waldumbaumaßnahme über Naturverjüngung im Jahr 2024 im Bereich der Buschmühle (Flurstück: 702/1 der Gemarkung Stolpen) genutzt werden. Die Höhe der beantragten Förderung beträgt 1.900,00 €. | ||