H. Säuberlich, BM Hirdina, H. Leideck, H. Wehner, S., H. Kramer, H. Wehner, T., H. Böhmer, H. Lesch, H. Steglich (v. l. n. r.)
TOP 1
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 2. öffentlichen Sitzung des Stadtrates in der neuen Legislaturperiode. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.
TOP 2
Verpflichtung eines Stadtrates nach § 35 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO durch den Bürgermeister
SR Wächtler konnte zur konstituierenden Sitzung nicht anwesend sein. Durch den Bürgermeister wird das Gelöbnis vorgelesen und SR Wächtler erklärt: „Ich gelobe es.“
TOP 3
Ernennung der Ortsvorsteher
In den jeweiligen konstituierenden Sitzungen der Ortschaftsräte, welche im August stattfanden, wurden die Ortsvorsteher und Stellvertreter wie folgt gewählt:
| Ortschaft | Ortvorsteher | Stellvertreter |
| Stolpen | Ronald Leideck | Ronald Pichler |
| Langenwolmsdorf | Richard Säuberlich | Steffen Roch |
| Helmsdorf | Sven Wehner | Dr. Frieder Gahmig |
| Lauterbach | Sven Böhmer | Rainer Lock |
| Rennersdorf-Neudörfel | Torsten Kramer | Rico Thierse |
| Heeselicht | Tino Wehner | Renate Tittel |
Der Bürgermeister beruft die Ortsvorsteher als Ehrenbeamte auf Zeit für 5 Jahre und überreicht die Ernennungsurkunde sowie einen Blumenstrauß. Er wünscht weiterhin eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der Stadt Stolpen und ihrer Ortsteile.
In der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 27.08.2024 wurden Herr Roman Lesch als 1. Stellvertreter und Herr Ralf Steglich als 2. Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt, welche ebenfalls noch einen Blumenstrauß erhalten.
TOP 4
Vorstellung und Beratung zum Vorhaben „Errichtung einer PV-Anlage“ auf dem Flurstück 75/34 der Gemarkung Niederhelmsdorf, Ziegeleistraße
BM Hirdina spricht sich generell positiv für die Errichtung von PV-Anlagen aus, wenn dadurch keine Versiegelung von Landwirtschaftsflächen erfolgt. Der Standort der ehemaligen Deponie an der Ziegeleistraße ist dafür geeignet.
Herr Krellmann und Herr Müzel von der CWH Ingenieurgesellschaft mbH aus Dresden erläutern anhand einer Präsentation das Vorhaben:
| - | Kurzvorstellung der Ingenieurgesellschaft |
| - | Projektüberblick (Standort, Fläche, Zufahrt, Anschluss usw.) |
| - | Anforderungen an eine Deponie für PV-Anlagen (Abdichtung, Oberfläche, Standsicherheit, keine Beeinträchtigung der Deponie, bundeseinheitlicher Qualitätsstandard, erforderliche Untersuchungen) |
| - | Zweckverband Abfallwirtschaft ist in Gespräche mit eingebunden |
| - | Vermarktungsmöglichkeiten |
In der anschließenden Beratung zeigt sich, dass es noch offene Fragen gibt, welche einer Klärung bedürfen. Generell ist zu erörtern, ob und unter welchen Bedingungen dieses Projekt umgesetzt werden kann.
TOP 5
Beratung und Beschlussfassung – Wirtschaftsplan 2025 für den Kommunalwald
Gemäß § 48 SächsWaldG sind der Bewirtschaftung von Körperschaftswald periodische Betriebspläne, die von der oberen Forstbehörde aufzustellen sind, und jährliche Wirtschaftspläne (§ 22 Abs. 2) zugrundezulegen, die sich auf alle wesentlichen Wirtschaftsmaßnahmen erstrecken und den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft entsprechen müssen. Der jährliche Wirtschaftsplan ist von der oberen Forstbehörde unter Beachtung des periodischen Betriebsplanes aufzustellen; er soll einen Vorschlag der Einnahmen und Ausgaben erhalten.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den vom Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk und Forstrevier Neustadt, aufgestellten und als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan für das Jahr 2025.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 6
Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Planungsleistungen nach § 34 (Gebäudeplanung) und § 51 (Tragwerksplanung) HOAI zu den Leistungsphasen 5 bis 9 für das Bauvorhaben Erbgericht Lauterbach - Umbau/Sanierung Bühnenanbau/ Saaldach
Das Vorhaben beinhaltet den Teilrückbau der verschlissenen und nicht mehr benötigten Gebäudekubatur des Bühnenanbaus am Erbgerichtssaal sowie die Erneuerung der Dacheindeckung im Bereich des Erbgerichtssaales mit Bühnenanbau.
Die mit dem Vorhaben verbundene Projektumsetzung zum geförderten Vorhaben ist hinsichtlich der anstehenden Ausführungsplanung mit anschließender Ausschreibung im Zeitraum von 10 bis 12/2024 angedacht. Mit der Realisierung des Vorhabens soll dann im Frühjahr 2025 begonnen werden. Das Vorhaben soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die stufenweise Vergabe der Planungsleistungen nach § 34 (Gebäudeplanung) und § 51 (Tragwerksplanung) HOAI zu den Leistungsphasen 5 bis 9 für das Bauvorhaben Erbgericht Lauterbach -Umbau/Sanierung Bühnenanbau/Saaldach; Produkt 11.13.05.36, 2021-06, Sachkonto 421101 an das Ingenieurbüro Köhler Bauplanungen aus Neustadt/Sachsen zu einer Bruttoangebotssumme von 23.721,11 Euro gemäß Honorarangebot vom 04.09.2024.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 7
Beratung und Beschlussfassung – Annahme einer Sachspende – Obstbäume
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Sachspende an die Stadt Stolpen für die Lieferung von 6 Obstbäumen incl. Dreibock am Steinweg in Stolpen im Wert von 295,39 € brutto.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 8
Beratung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
TOP 8.1
Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB (Festsetzungen des B-Plans Wohngebiet Schlossberg) – Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Flurstück 1397/44 der Gemarkung Stolpen
Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 8.2
Bauantrag nach § 63 SächsBO zur Änderung einer Ferkelzuchtanlage – Errichtung eines Güllebehälters mit Zeltdach, Abtankplatz und Pumpbehälter auf dem Flurstück 1756/3 der Gemarkung Langenwolmsdorf
Der Stadtrat erteilt mit 14 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 8.3
Bauantrag nach § 63 SächsBO zum Neubau eines Einfamilienhauses als Bungalow auf dem Flurstück 122/5 der Gemarkung Neudörfel
Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Im TOP 9/10 wurden die Anfragen der Bürger und Stadträte behandelt.
Die Stadtratssitzung endete gegen 21:30 Uhr.
Aus dem schriftlichen Bericht des Bürgermeisters vom 17.09.2024
| Informationen aus dem Hauptamt | ||
| - | Der Umzug der Musikschule Sächsische Schweiz ist mit Beginn des neuen Schuljahres erfolgt. Nunmehr werden alle musikalischen Angebote an einem einheitlichen Standort „Am Graben“ angeboten. Für das Wahllokal (Stolpen001) ergeben sich daraus keine Änderungen. | |
| - | Umsetzung Digitalpakt Schulen | |
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| Der Bewilligungszeitraum des DigitalPakt Schule endet am 31. Dezember 2024. Nach derzeitigem Stand können für die Stolpener Schulen alle Maßnahmen wir geplant umgesetzt werden. Die Realisierung erfolgt in enger Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitungen entsprechend der Medienbildungskonzepte der Schulen. | |
| - | Feuerwehr - Einsatzgeschehen | |
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| Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Stolpen hatten im Jahr 2024 bis dato 55 Einsätze. | |
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| Informationen aus der Kämmerei | ||
| - | Folgende Zuwendungsbescheide gingen der Stadtverwaltung Stolpen zu: | |
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| o | Für das Ganztagsangebot in der Oberschule Stolpen bewilligte die SAB aus Mitteln des Freistaates Sachsen für das Schuljahr 2024/2025 eine zweckgebundene Zuweisung in Höhe von 50.151,38 EUR. Für die Grundschule Stolpen wurden 13.975,76 EUR bewilligt. Für die Unterstützung der inklusiven Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhält die Stadt Stolpen eine Zuweisung in Höhe von 2.700 EUR. |
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| o | Am 02.07.2024 erging der Festsetzungsbescheid über Finanzzuweisungen für das Ausgleichsjahr 2024 über den Finanzausgleich gemäß § 31 SächsFAG. Darin wurde eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 3.616.445,02 EUR berechnet (davon 93,5 % Allgemeine Schlüsselzuweisung und 6,5 % Investive Schlüsselzuweisung). Für übertragene Aufgaben wurden 2.223,60 EUR gewährt. |
| - | Haushaltsvollzug | |
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| Die Unterrichtung über wesentliche Abweichungen zum Haushaltsplan 2024 wurde den Stadträte übermittelt. | |
| - | Grundsteuerreform | |
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| Im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform wurden bisher 2.218 der 3.795 Messbescheide des Finanzamtes bearbeitet. Im Dezember soll die Umstellung abgeschlossen sein, so dass anschließend die neuen Hebesätze ermittelt werden können. | |
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| Informationen aus dem Bauamt | ||
| - | Umbau des Bahnübergangs in Stolpen | |
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| Nach sechsmonatiger Bauzeit erfolgte am 11.09.2024 die Inbetriebnahme des umgebauten Bahnübergangs in Stolpen. Durch die Baumaßnahme wurde die Sicherheit am Bahnübergang u. a. durch die neue Lichtzeichenanlage und die Halbschranken erhöht. Die Stadt Stolpen dankt allen betroffenen Anwohnern für Ihr aufgebrachtes Verständnis und ihre Geduld im Zusammenhang mit den Einschränkungen, die sich durch die Bauarbeiten ergeben haben. Mit der Inbetriebnahme wurde die Vollsperrung der Napoleonstraße aufgehoben. | |
| - | Kanalumverlegung Jockgrimstraße in Stolpen | |
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| Im Auftrag des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ werden im Zeitraum von Mitte September bis Ende Oktober 2024 Kanalbauarbeiten im Kreuzungsbereich Jockgrimstraße/Altstädter Weg ausgeführt. Auf Grund der engen Platzverhältnisse müssen die Bauarbeiten unter Vollsperrung ausgeführt werden. Eine fußläufige Erreichbarkeit der Grundstücke an der Jockgrimstraße wird durch Baufirma gewährleistet. | |
| - | Ersatzneubau Regenwasserkanal an der Napoleonstraße in Heeselicht | |
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| Die Kanalbauarbeiten an der Napoleonstraße konnten Ende KW 36 – 2024 nach nur dreiwöchiger Bauzeit abgeschlossen werden. | |
| - | Breitbandausbau in Stolpen und Ortsteilen | |
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| Im Auftrag der Deutschen Telekom werden aktuell in Stolpen, Lauterbach und Langenwolmsdorf Arbeiten zum Breitbandausbau ausgeführt. Nähere Informationen zu den einzelnen Baubereichen sind auf der Internetseite der Stadt Stolpen eingestellt. | |
| - | Rathaus Stolpen | |
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| Behebung und Instandsetzung Wasserschaden im Sanitärbereich im EG | |
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| Die Beauftragung der Firmen ist erfolgt. Die Sanierung des Sanitärbereich hat am 09.09.2024 begonnen und soll bis zum 30.11.2024 abgeschlossen werden. | |
| - | FFW Helmsdorf | |
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| Behebung und Instandsetzung Wasserschaden im Sanitärbereich im 1. OG | |
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| Die Maßnahme wurde bis zum Dorffest „777 Jahre Helmsdorf“ abgeschlossen. | |
| - | Stadtbad Stolpen - Errichtung Zaunanlage | |
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| Um unberechtigte Zutritte ohne Bezahlung des Badeintrittes zu verhindern, war eine zusätzliche Abtrennung zum hinteren Badareal notwendig. Dies konnte durch eine Errichtung einer Zaunanlage mit abschließbarem Tor erzielt werden. | |
| - | „Am Graben 9“ in Stolpen | |
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| Instandhaltungsmaßnahmen für Nutzung durch die Stiftung | |
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| Für die Nutzung der Räumlichkeiten „Am Graben 9“ durch die Stiftung waren kleiner Unterhaltsleistungen notwendig, die zeitnah abgestellt wurden, so dass die Stiftung ihr Domizil beziehen kann. | |