Mit Eintritt der kalten Jahreszeit besteht die Gefahr, dass Wasserleitungen und Wasserzähler einfrieren und beschädigt werden können. Bevor der erste strenge Frost kommt, sollten Wasserleitungen und -hähne im Keller, in der Garage und an den Außenwänden einem Wintercheck unterzogen werden, denn die durch unbewohnte und nicht beheizte Räume führenden Leitungen sind besonders frostgefährdet.
Sind Leitungen erst einmal eingefroren, kann dies große Schäden und hohe Kosten nach sich ziehen, die der Abnehmer zu verantworten und zu tragen hat. Ist ein Rohr erst einmal eingefroren, sollte man es keinesfalls selbst auftauen, da hierfür Fachkenntnisse erforderlich sind. Ein Fachinstallateur wird in einem solchen Fall die schlimmsten Schäden vermeiden.
Aus diesem Grund sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen während der Frostperiode getroffen werden:
| Außenwasserhähne | |
| • | Die Wasserzufuhr für den frostgefährdeten Leitungsabschnitt abdrehen und bis zum Absperrventil entleeren. |
| • | Außenwasserhahn geöffnet lassen |
| unbeheizte Kellerräume und Garagen | |
| • | Außentüren und Außenfenster geschlossen halten |
| • | beschädigte Scheiben und schlecht schließende Türen abdichten |
| • | Wasserzähler und frei liegende Rohre in frostgefährdeten Räumen dämmen oder gegebenenfalls beheizen |
Für Schäden vor und am Wasserzähler ist der Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“ der richtige Ansprechpartner. In diesen Fällen ist unserer Technische Bereich unter der Telefonnummer 0172 3743033 zu erreichen.
Bei allen anderen Schadensfällen - also immer, wenn die Hausinstallation hinter dem Wasserzähler betroffen ist - sollte ein Installationsfachbetrieb gerufen werden.