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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Sonstige öffentliche Bekanntmachungen

der LISt GmbH, handelnd im Auftrag des Freistaates Sachsen,

vertreten durch die Straßenbauverwaltung, Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen

Vorarbeiten zur Planung

S 159 - Neubau Geh- und Radweg bei Stolpen

Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken

Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt im Verwaltungsgebiet der Stadt Stolpen auf Grundlage der Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen sowie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit, das o. a. Vorhaben durchzuführen.

Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, werden in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen auf den Grundstücken der

Gemarkung:

Rennersdorf

Flurstücke:

552/6, 552/7, 552/11, 552/14, 552/15, 553/1, 553/2, 554/h, 554/i, 554/k, 578/7, 617/c, 618/3, 642/1, 642/6, 642/8, 644, 645/2, 645/3, 745, 746, 747/1, 758/1, 758/2, 758/3, 758/a

im Zeitraum vom 06.03.2023 bis voraussichtlich 31.07.2023 folgende Vorarbeiten durchgeführt:

Baugrunduntersuchungen.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Sächsische Straßengesetz (§ 38 SächsStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese zu dulden.

Zur Durchführung der Arbeiten werden die Grundstücke durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung bzw. der LISt GmbH betreten und ggfs. befahren.

Lagepläne, ggf. unter Ausweisung des Untersuchungsraumes, sind im Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen einsehbar:

https://mitdenken.sachsen.de/-NLwqe2b9

Ansprechpartner:

Herr Dipl.-Ing. Oliver Biastoch, LISt GmbH

Telefon: +49 37207 832-511

E-Mail: oliver.biastoch@list.smwa.sachsen.de

Etwaig durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung des geplanten Vorhabens entschieden.

Hainichen, 24.01.2023

gez.Sören Trillenberg
Geschäftsführer