Titel Logo
Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 2/2025
Allgemeine Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht von der Stadtratssitzung am 17.12.2024

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 22.10.2024

Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 5. öffentlichen Sitzung des Stadtrates in der neuen Legislaturperiode. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. SR Lesch stellt im Namen der CDU den Antrag, dass zum TOP 2 nur eine Beratung und keine Beschlussfassung erfolgt. Der Antrag wird einstimmig bestätigt. Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.

 — 

TOP 2

Beratung – Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Stolpen

Herr Gurath von EMRAGIS Sicherheitsingenieure GmbH aus Dresden erläutert die einzelnen Punkte der Planung anhand einer Präsentation, so u. a.

-

Ziele und Inhalte einer Brandschutzbedarfsplanung

-

Personalanalyse entsprechend den einzelnen Standorten (Anzahl/ Qualifikation/Altersstruktur usw.)

-

Einsatzanalyse/Ausrüstung

-

Darstellung Risikoobjekte sowie Ausrückezeiten/Fahrzeugkonzept

-

Bewertung Gerätehäuser

-

Verweis auf Löschwasserversorgung

-

Übersicht Investitionskosten

Die Einarbeitung der in der Diskussion angesprochenen Punkte wird geprüft bzw. erfolgen und die Vorlage erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 — 

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung – Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Träger (einschließlich Horteinrichtungen) und in der Kindertagespflege und über die Erhebung von Elternbeiträgen (Kindertageseinrichtungssatzung)

Die finanzielle Situation der sächsischen Kommunen im Allgemeinen und die der Stadt Stolpen im Speziellen hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft. Die angespannte Haushaltslage hat weitreichende Auswirkungen auch auf die Leistungsfähigkeit der Stadt Stolpen. Freiwillige kommunale Leistungen, welche über die Pflichtaufgaben hinausgehen, sind daher der erste Baustein, die es zu überprüfen gilt, um langfristig einen ausgeglichenen kommunalen Haushalt aufstellen zu können. Nur in diesen Bereichen sind Kürzungen und Streichungen denkbar.

Vom bisherigen § 4 Abs. 3 der Kindertageseinrichtungssatzung der Stadt Stolpen vom 13.10.2021 profitieren auf freiwilliger kommunaler Basis etwa fünfzehn Kinder mit einem Erstattungsbeitrag in Höhe von ca. 15.500 EUR. Bei Verwendung dieser Mittel für Pflichtaufgaben im Bereich der Kindertagesbetreuung könnten alle Kinder und Familien gleichermaßen davon profitieren.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Träger (einschließlich Horteinrichtungen) und in der Kindertagespflege und über die Erhebung von Elternbeiträgen (Kindertageseinrichtungssatzung) zum 1. Februar 2025.

Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen bestätigt.

Die 1. Änderungssatzung wurde bereits in der Ausgabe 1/2025 des Amtsblattes veröffentlicht.

 — 

TOP 4

Beratung und Beschlussfassung – Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt können seitens der Kreditinstitute die Zinskonditionen nur befristet (in der Regel maximal 1 Tag) verbindlich gehalten werden. Um kurzfristig - auch zwischen den Terminen der Stadtratssitzungen - auf Zinsschwankungen reagieren und günstige Konditionen in Anspruch nehmen zu können, macht sich eine Beauftragung des Bürgermeisters erforderlich.

Die Höhe und der Zeitpunkt der Kreditaufnahme richten sich nach der Investitionstätigkeit (Investitionsauszahlungen für Grunderwerb, Baumaßnahmen, bewegliche Sachanlagen und Investitionsfördermaßnahmen abzüglich der Einzahlungen für Investitionstätigkeit aus Zuweisungen und ggf. Veräußerung von Anlagevermögen) und dem Haushaltsvollzug (z. B. Liquidität).

Beschluss

Der Bürgermeister wird gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 der Hauptsatzung vom Stadtrat beauftragt, bis zum Gesamtbetrag der vorgesehenen und durch die Rechtsaufsicht genehmigten Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 700.000 EUR, beim günstigsten Anbieter einen Darlehensvertrag abzuschließen.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

 — 

TOP 5

Vorstellung und Beratung – Hebesätze für die Grundsteuer A und B für das Haushaltsjahr 2025

Der Kämmerer, Herr Gäth informiert anhand einer Präsentation zur Ermittlung der Hebesätze im Rahmen der Grundsteuerreform:

-

Gründe der Reformierung zur Grundstücksbewertung

-

Verweis auf gesetzliche Grundlagen

-

Berechnung des Grundsteuerwertes für alle Wohngrundstücke erfolgt künftig im Ertragswertverfahren

-

Anwendung des Sachwertverfahren für Nichtwohngrundstücke

-

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz ist künftig durch den Eigentümer zu zahlen und nicht mehr durch den Nutzer

-

neues Verfahren kommt ab 1. Januar 2025 zur Anwendung

-

Steuerzahlungen werden sich verändern, einige müssen mehr bezahlen, andere weniger

-

Info, wie Umsetzung in Sachsen erfolgt (3-stufiges Verfahren)

-

Ablauf des Verfahrens in der Stadtverwaltung

-

Verweis auf Aufkommensneutralität – Grundsteueraufkommen 2025 soll so hoch sein wie 2024

-

Darstellung Messbetragsaufkommen und Hebesatz

Der Beschluss zur Hebesatzung soll am 28.01.2025 im Stadtrat gefasst werden.

 — 

TOP 6

Beratung und Beschlussfassung – Verkauf einer unvermessenen Teilfläche des Flurstückes 215/1 der Gemarkung Stolpen

Im Rahmen der Diskussion zeigt sich, dass noch einige Belange im Vorfeld eines möglichen Verkaufs geklärt werden sollten.

Das Bauamt wird den Vorgang nochmals prüfen und dem Stadtrat ggf. neu vorlegen.

 — 

TOP 7

Beratung und Beschlussfassung – Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 1133/3 der Gemarkung Stolpen

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer unvermessenen Teilfläche des Flurstücks 1133/3 der Gemarkung Stolpen mit einer Größe von ca. 744 m² an ………………. zu einem Preis von 10,00 €/m².

Der Beschluss wird mit 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen bestätigt.

 — 

Im TOP 8/9 wurden die Anfragen der Bürger und Stadträte behandelt.

 — 

Die Stadtratssitzung endete gegen 21:10 Uhr.

Rosner
Büro Bürgermeister