Im Februar 2025 erhalten Sie als Steuerpflichtiger Ihren neuen Grundsteuerbescheid.
Der Fälligkeitstermin verschiebt sich jedoch, sodass die erste Grundsteuerrate für 2025 erst im März zu begleichen ist. Die Fälligkeiten mit den entsprechenden Raten finden Sie zumeist auf der Rückseite Ihres Grundsteuerbescheides.
Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erfolgt die automatische Abbuchung erst zum benannten Fälligkeitstermin im März.
Sollten Sie die Zahlung der Grundsteuer per Dauerauftrag, Überweisung oder in bar vornehmen, bitten wir Sie, die neuen Ratenfälligkeiten ebenfalls zu beachten.