In den letzten Monaten mehren sich Hinweise der Anwohner und der Friedhofsverwaltung, dass der Stolpener Friedhof durch Radfahrer und Mopedfahrer befahren wird und hierin eine praktische Abkürzungsmöglichkeit in Richtung Jockrimstraße und Altstädter Weg gesehen wird. Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe, des Gedenkens und des Innehaltens. Der Würde des Ortes entsprechend untersagt die Friedhofsordnung das Befahren des Friedhofes mit Fahrzeugen jeglicher Art. Ausgenommen davon sind lediglich Kinderwagen, Rollstühle und Wirtschaftsfahrzeuge der Friedhofsverwaltung. Die Zuwegung zum Friedhof aus Richtung Jockrimstraße erfolgt über eine öffentlich gewidmete Ortstraße bis zum Holztor am Ende des Weges. Nur diese ist für den öffentlichen Verkehr nutzbar. Ab dem Eingangstor gelten die Regelungen der Friedhofsordnung. Wir bitten dies zu beachten.