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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2024
Allgemeine Informationen
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Information des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“

Ab dem Monat Februar 2024 ist der Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ mit dem Wechsel der auszutauschenden Wasserzähler (Eichfrist abgelaufen) beschäftigt. Es betrifft in diesem Jahr vorwiegend die Orte Helmsdorf und Stolpen. Es können aber auch in anderen Ortsteilen vereinzelt Zählerwechsel stattfinden.

Nach § 12 der Wasserversorgungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ hat der Anschlussnehmer dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Zweckverbandes Zutritt zum Wasserzähler zu gestatten, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Pflichten (vgl. § 19 Abs. 2 WVS) erforderlich ist.

Aus Wirtschaftlichkeitsgründen ordnen wir den Wasserzählerwechsel je nach Arbeitsanfall flexibel in die Tagesabläufe ein. Der erste Besuch erfolgt deshalb ohne vorherige Ankündigung. Wird der Anschlussnehmer nicht angetroffen, hinterlässt unser Mitarbeiter eine Benachrichtigungskarte. Es wird gebeten, unter der aufgeführten Rufnummer einen neuen Termin zu vereinbaren.

Diese gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme ist für Sie kostenfrei.

Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“