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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2025
Allgemeine Informationen
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Bericht von der Stadtratssitzung am 28.01.2025

Kamerad Böttger, Kamerad Rüdiger und BM Hirdina

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 19.11.2024

Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 1. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2025. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.

TOP 2

Beratung und Beschlussfassung – Zustimmung zur Neuwahl der Wehrleitung der Stadtteilfeuerwehr Helmsdorf

BM Hirdina bedankt sich bei den Kameraden für die Bereitschaft, dieses Ehrenamt zu übernehmen. Die Wahl wurde am 11.01.2025 im Rahmen der Jahreshauptversammlung durchgeführt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Wahl des Kameraden Eric Böttger zum Stadtteilwehrleiter und dem Kameraden Clemens Rüdiger zum stellvertretenden Stadtteilwehrleiter der Stadtteilfeuerwehr Helmsdorf zu.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

BM Hirdina überreicht die Bestellungsurkunde sowie Blumen und wünscht für die neuen Aufgaben viel Erfolg.

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung – Annahme von einer Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr Stolpen

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Sachspende im Wert von 3.000,00 Euro für die Feuerwehr Stolpen.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

TOP 4

Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden – Freiwillige Jugendfeuerwehr Stolpen

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Geldspende in Höhe von 200,00 € zur zweckgebundenen Verwendung für die Jugendfeuerwehr Stolpen.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

TOP 5

Beratung und Beschlussfassung – Satzung zur Festsetzung der Grundsteuerhebesätze 2025 der Stadt Stolpen (Grundsteuer-Hebesatz-Satzung 2025)

Die Festlegung der Hebesätze erfolgt normalerweise in der jährlichen Haushaltssatzung. Da diese aber bis zur üblichen ersten Fälligkeit der Grundsteuerrate (15. Februar) nicht vorliegen wird, soll die Festsetzung dieser Hebesätze vorab in einer separaten Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Festsetzung der Grundsteuerhebesätze 2025 der Stadt Stolpen.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

Der Verwaltungsvorschlag zur Absenkung des bisherigen Hebesatzes zur Grundsteuer B von 403 v. H. auf 365 v. H. wurde durch den Stadtrat mitgetragen.

Die Satzung wurde bereits in der Ausgabe 2/2025 des Amtsblattes veröffentlicht.

TOP 6

Beratung und Beschlussfassung – 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße“

Beschluss

1.

Auf Antrag der Firma RKV Rudolf Kimmerle Verwaltung vom 04.12.2024 beschließt der Stadtrat die Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße“ für die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Grundstücke Flurstück-Nr. 323/2 sowie Teilflächen aus den Flurstücken 316/2 und 324/2.

2.

Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.

Die Planänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden, sofern die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG zu dem Ergebnis kommt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären.

4.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB sowie gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB nach Abschluss der Vorprüfung des Einzelfalls die Durchführung der Planänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und gemäß § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen bestätigt.

TOP 7

Beratung und Beschlussfassung – Verkauf des Mehrfamilienhauses Pirnaer Landstraße 22e mit dem dazugehörigen Flurstück 160/5 der Gemarkung Altstadt

Das Objekt wurde bereits mehrfach ausgeschrieben, jedoch bisher keine Gebote bei der Stadt Stolpen eingereicht. Es ist beabsichtig, das Mehrfamilienhaus nun erneut auszuschreiben und das Mindestgebot auf 125.000 Euro zu senken.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Mehrfamilienhauses Pirnaer Landstraße 22e mit dem dazugehörigen Flurstück 160/5 der Gemarkung Altstadt unter dem Wert des Wertgutachtens des Gutachterausschusses vom Mai 2022. Gleichzeitig wird der gefasste Verkaufsbeschluss Nr. 43/2024 vom 18.06.2024 aufgehoben.

Der Beschluss wird mit 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen bestätigt.

Im TOP 8/9 wurden die Anfragen der Bürger und Stadträte behandelt.

Die Stadtratssitzung endete gegen 19:33 Uhr.

Aus dem schriftlichen Bericht des Bürgermeisters vom 22.01.2025

Informationen aus der Kämmerei

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Zuwendungsbescheide

Am 23.12.2024 ging der Bescheid über den Landeszuschuss für das Haushaltsjahr 2025 für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 1.434.497,65 EUR ein.

Informationen aus dem Bauamt

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Bauvorhaben Grundschule Langenwolmsdorf-Erneuerung Elektroinstallation

Die Arbeiten zum Bauvorhaben wurden Ende Dezember 2024 zum Abschluss gebracht. Im Ergebnis der durch den Freistaat Sachsen geförderten Maßnahme (Schul-Infra+Digitalpakt) hat die Grundschule Langenwolmsdorf im Zeitraum 06 bis 12/2024 eine neue Elektroinstallation im gesamten Objekt erhalten. Gleichzeitig wurden mit diesem Projekt auch die Anforderungen des Digitalpaktes umgesetzt. Parallel dazu hat die Grundschule einen neuen Breitbandanschluss in Glasfaserausführung bekommen und alle Unterrichtsräume sind nunmehr digital umfänglich erschlossen.

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Umbau/Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Rennersdorf-Neudörfel

Witterungsbedingt mussten die Bauarbeiten im Außenbereich an der Fassade und am Saaldach im Dezember 2024 eingestellt werden. Unabhängig davon werden die Innenausbauarbeiten weiter vorangetrieben. Aktuell sind die Innenputzarbeiten als Voraussetzung für die dann anschließenden Fußbodenarbeiten in Ausführung.

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Erbgericht Lauterbach – Umbau Saalanbau und Sanierung Saaldach

Die mit der geförderten Maßnahme geplanten Bauleistungen in den Baulosen Abbruch, Gerüst, Bau, Zimmerer, Dachdecker, Bauelemente und Maler sind aktuell im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach VOB/A ausgeschrieben. Die Submission findet am 31.01.2025 statt. Die Leistungen sollen im Stadtrat am 04.03.2025 vergeben werden und Ende März 2025 beginnen.

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Kita „St. Martin“ Lauterbach-Sanierung/Umbau Kellergeschoss mit Erweiterung zur integrativen Nutzung

Die erforderlichen Bauleistungen in den Baulosen Abbruch, Bau, Fliesen, Maler und Innentüren sind aktuell im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach VOB/A ausgeschrieben. Die Submission findet am 30.01.2025 statt. Die betreffenden Bauleistungen sollen im Stadtrat am 04.03.2025 vergeben werden. Für die Bauleistung wurde am 26.07.2024 über die LEADER-Förderung ein Zuwendungsantrag gestellt. Aktuell liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor! Die Umsetzung der Maßnahme ist im Zeitraum 04 bis 07/2025 geplant.

Rosner
Büro Bürgermeister