Die Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Stolpen erfolgt entsprechend der Satzung aller zwei Jahre und wird im Rahmen eines Empfangs des Bürgermeisters vorgenommen. Neben den Vorschlägen der Stadt- und Ortschaftsräte können auch Einwohner der Stadt Stolpen und juristische Personen Vorschläge unterbreiten, wobei Selbstvorschläge nicht zulässig sind.
Die Verleihung kann insgesamt an bis zu 3 Personen/Vereine/Interessengemeinschaften in den Kategorien
| - | Kinder-, Jugend und Sportarbeit |
| - | Kultur-, Heimat- und Brauchtumspflege |
| - | Soziales und kommunalpolitisches Engagement |
erfolgen.
Vorschläge können bis zum 31. März 2026 bei der
Stadtverwaltung Stolpen
Büro Bürgermeister
Markt 1
01833 Stolpen
mit dem abgedruckten Formular eingereicht werden. Es ist eine ausführliche Begründung erforderlich. Das Formular steht auch auf unserer Homepage www.stolpen.de (Eingangsseite unter Aktuelles) zur Verfügung.
Über die Vorschläge entscheidet der Stadtrat per Beschluss.