Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in seiner Sitzung am 27.01.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbestandort Stolpner Straße“ (2. Änderung Vorhaben- und Erschließungsplan „Firma Frank Dlouhy, Druck- und Werbeschriften – Stolpner Straße“) in Langenwolmsdorf mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen im Bereich dieses Bebauungsplanes beschlossen (Beschluss-Nr. 05/2026).
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 394/16 der Gemarkung Langenwolmsdorf gemäß beigefügter Abbildung. Für den Teil des Flurstücks, auf dem sich die BTS- Brandschutztechnik Stolpen GmbH etabliert hat, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan rechtskräftig.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die unmittelbar an den Standort der BTS-Brandschutztechnik Stolpen GmbH angrenzenden Grünflächen für eine gewerbliche Nutzung zu entwickeln und damit Baurecht für eine Erweiterung des Unternehmens zu schaffen. Dafür ist eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes erforderlich.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Stolpen sieht sowohl für die bestehenden Betriebsflächen als auch die geplanten Erweiterungsflächen eine landwirtschaftliche Nutzung vor. Daher ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes parallel zum Bebauungsplanverfahren erforderlich.
Die Planungen werden im Regelverfahren aufgestellt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.
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Stolpen, 28.01.2026