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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2026
Allgemeine Informationen
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Bericht von der Stadtratssitzung am 27.01.2026

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 04.11.2025

Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 1. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2026. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.

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TOP 2

Beratung und Beschlussfassung – Bebauungsplan „Alte Napoleonstraße“, hier: Billigung und Offenlage

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ wurde am 28.02.2022 durch den Stadtrat der Stadt Stolpen beschlossen.

Insbesondere wegen der Lage am südlichen Ortseingang zur Stadt Stolpen und der Rolle des in Betrieb befindlichen Haltepunktes als südliche Eingangssituation zur Stadt, sollte mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ das Erscheinungsbild des Bahnhofareales sowie sein näheres Umfeld städtebaulich neu geordnet und zukunftsorientierte Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan „Alte Napoleonstraße“ sowie zur 1. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen im Parallelverfahren wurden Stellungnahmen durch Fachbehörden abgegeben.

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Beschluss

1.

Der Stadtrat der Stadt Stolpen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom 31.12.2025 sowie den dazugehörigen Gutachten und Anlagen.

2.

Der Stadtrat der Stadt Stolpen beschließt gem. § 3 Abs. 2 BauGB den Entwurf mindestens für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage.

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Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

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TOP 3

Beratung und Beschlussfassung – 1. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen, hier: Billigung und Offenlage

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan der Stadt Stolpen wird daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

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Beschluss

1.

Der Stadtrat der Stadt Stolpen billigt den Entwurf der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung in der Fassung vom 31.12.2025 sowie den Umweltbericht.

2.

Der Stadtrat der Stadt Stolpen beschließt gem. § 3 Abs. 2 BauGB den Entwurf mindestens für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage.

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Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

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TOP 4

Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden – Freiwillige Jugendfeuerwehr Stolpen

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Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Geldspende in Höhe von 200,00 € zur zweckgebundenen Verwendung für die Jugendfeuerwehr Stolpen.

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Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

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TOP 5

Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden – Bibliothek

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geldspenden in Höhe von 172,90 € an die Stadt Stolpen.

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Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

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TOP 6

Beratung und Beschlussfassung – Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbestandort Stolpner Straße (2. Änderung Vorhaben- und Erschließungsplan „Firma Frank Dlouhy, Druck- und Werbeschriften – Stolpner Straße“)“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen im Bereich dieses Bebauungsplanes

Die BTS-Brandschutztechnik Stolpen GmbH hat einen Antrag auf Einleitung und Durchführung eines Bauleitplanverfahrens eingereicht. Der Antragsteller ist seit 2017 am Standort ansässig und bietet vielfältige Dienstleistungen in den Bereichen Fahrzeug- und Feuerwehrtechnik mit Spezialisierung auf der feuerwehrtechnischen Ausrüstung von Fahrzeugen an. Die Ansiedlung auf dem Gelände der ehemaligen Druckerei „Frank Dlouhy, Druck- und Werbeschriften“ wurde durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kfz-Werkstatt Stolpner Straße“ (2017) baurechtlich vorbereitet. Seitdem hat sich das Unternehmen am Standort etabliert und im Rahmen der baurechtlichen Möglichkeiten erweitert.

Aufgrund der guten unternehmerischen Entwicklung und stabilen Auftragslage sind weitere Investitionen und bauliche Maßnahmen geplant, um den Standort kurz- bis mittelfristig zu erweitern, um damit Arbeitsabläufe und -bedingungen zu verbessern, Arbeitsplätze zu sichern und ggf. neue zu schaffen. Innerhalb des vorhandenen Bebauungsplangebietes gibt es jedoch keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr. Daher ist vorgesehen, die angrenzenden Grünflächen für eine bauliche Erweiterung des Unternehmens zu erschließen.

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Beschluss

a.

Der Stadtrat der Stadt Stolpen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbestandort Stolpner Straße (2. Änderung Vorhaben- und Erschließungsplan „Firma Frank Dlouhy, Druck- und Werbeschriften – Stolpner Straße“)“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen im Bereich dieses Bebauungsplanes. Der räumliche Geltungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt.

b.

Die Planaufstellungen erfolgen im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.

c.

Zur Regelung der Kostenübernahme im Zusammenhang mit den Bauleitplanverfahren wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Stolpen und dem Antragsteller abgeschlossen.

d.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

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TOP 7

Beratung und Beschlussfassung – Teilnahme am Projektaufruf 2025/2026 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2025 Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bereitgestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens veranschlagt. Es sind Jahresraten über sechs Jahre vorgesehen. Mit den Mitteln soll eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung ermöglicht werden.

Der Ersatzneubau des Sportplatzgebäudes in Stolpen ist ein prädestiniertes Projekt zur Teilnahme am Projektaufruf 2025/2026 - Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Dies beinhaltest alle Schwerpunkte der Förderkriterien.

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Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Teilnahme am Projektaufruf 2025/2026 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ für die Umsetzung des Vorhabens „Ersatzneubau des Sportplatzgebäudes in Stolpen“.

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Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

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TOP 8

Beratung und Beschussfassung – Widmung einer auszubauenden Erschließungsstraße an der Niederen Straße in Lauterbach

Im Rahmen der Erschließung des Wohngebietes „An der Ostersäule“ in Lauterbach hat der Erschließungsträger die Erschließungsstraße zu den geplanten neuen Baugrundstücken auszubauen.

Gemäß § 6 Abs. 2 SächsStrG kann die Stadt Stolpen als zuständige Behörde über die Widmung einer Straße für den öffentlichen Verkehr verfügen, wenn es sich dabei um eine Ortsstraße handelt. Ortsstraßen sind laut § 3 Abs. 3b SächsStrG Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage einer Gemeinde dienen oder zu dienen bestimmt sind. Ortsstraßen dienen vorrangig der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Eine Widmung des auszubauenden Straßenabschnittes der Niederen Straße einschließlich der Wendeanlage zur Ortsstraße ist unumgänglich. Alle rechtlichen Voraussetzungen bezüglich der Widmung sind erfüllt.

Das Widmungsverfahren soll in diesem Jahr durchgeführt werden.

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Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Widmung einer auszubauenden Erschließungsstraße einschließlich der Wendeanlage an der Niederen Straße in Lauterbach zur Ortsstraße.

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Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

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Im TOP 9/10 wurden die Anfragen der Bürger und Stadträte behandelt.

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Die Stadtratssitzung endete gegen 19:50 Uhr.

Rosner
Büro Bürgermeister