Im Rahmen der Erschließung des Wohngebietes „An der Ostersäule“ in Lauterbach hat der Erschließungsträger die Erschließungsstraße zu den geplanten neuen Baugrundstücken einschließlich der Wendeanlage auszubauen. Der auszubauende Straßenabschnitt an der Niederen Straße dient der Erschließung der bestehenden und der neuen Wohngrundstücke und erfüllt dadurch die Funktion einer Ortsstraße.
Der gewidmete Straßenabschnitt ist im Lageplan gelb gekennzeichnet. Die Verfügung wird mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Widmung im Stadtanzeiger der Stadt Stolpen wirksam.
Im Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Stolpen wird ein neues Bestandsblatt angelegt. Dieses kann im Bauamt eingesehen werden.
Gegen die genannte Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen, Zimmer 2.03, zu den Sprechzeiten einzulegen.
Stolpen, den 28.01.2026
Hirdina
Bürgermeister