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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Stolpen Hier: Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Alte Napoleonstraße"

Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ vom 31. Dezember 2025, zuletzt geändert am 10. Februar 2026, gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bestimmt.

Ziel des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ ist die städtebauliche Neuordnung des südlichen Ortseingangs der Stadt Stolpen, insbesondere im Bereich des Bahnhofsareals, sowie die Schaffung einer nachhaltigen, konfliktarmen und zukunftsorientierten Nutzung der Flächen. Hierzu sollen gewerblich geprägte Strukturen geordnet weiterentwickelt, Entwicklungsmöglichkeiten für bestehende Betriebe gesichert und die langfristige, umweltgerechte Nutzung der vorhandenen Tierhaltungsanlage durch die Ausweisung eines Gewerbegebietes und zweier Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Tierhaltung“ planungsrechtlich abgesichert werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird durch die Bahnstrecke Pirna–Sebnitz in einen nördlichen und einen südlichen Teil gegliedert. Nördlich der Bahnanlagen befinden sich gewerblich genutzte Flächen, Obstbauflächen sowie das teilweise brachliegende Bahnhofsareal, während südlich der Bahnstrecke die bestehende Tierhaltungsanlage mit zugehöriger Güllehaltung sowie angrenzende Grün- und Gewässerstrukturen liegen. Das Plangebiet ist überwiegend von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von Wohn- und Mischstrukturen der Ortsteile Stolpen und Langenwolmsdorf umgeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ umfasst auf einer Größe von ca. 8 ha die Flurstücke der Gemarkung Langenwolmsdorf 1744, 1745, 1746, 1748, 1751 und 1756/3 (vollständig) sowie 1553/1, 1553/2, 1593/29, 1747, 1756/2, 1759/3 und 1759/8 (teilweise).

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 31. Dezember 2025, zuletzt geändert am 10. Februar 2026, steht über das zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) sowie auf der Internetseite der Stadt Stolpen (www.stolpen.de) zur Einsichtnahme zur Verfügung:

vom 06.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026

Zusätzlich liegen die Planunterlagen während der Dienstzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen, öffentlich aus.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist per E-Mail an stadt@stolpen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Stolpen, abgegeben werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

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Umweltbericht mit der Bestandsbeschreibung der Schutzgüter und Bewertung der Umweltauswirkungen (Boden; Fläche, Wasser; Flora, Fauna, biologische Vielfalt, inkl. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung; Mensch, insbesondere menschliche Gesundheit; Klima, Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter)

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Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Grünordnung und der Bewertung der Eingriffe und der Beschreibung von Kompensationsmaßnahmen

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Artenschutzfachbeitrag mit der Bewertung der Eingriffe und der Darstellung von Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen,

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Schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm und Außenlärm mit Ermittlung und Darstellung der relevanten Immissionsorte sowie Immissionswerte sowie Maßnahmen zum Schallschutz

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Gutachten zur Luftreinhaltung mit Ausbreitungsrechnungen für Geruch, Staub, Bioaerosole, Ammoniak und Stickstoff

Aus der Beteiligung zum Vorentwurf Bebauungslanes „Alte Napoloenstraße“ liegen bereits folgende nach Einschätzung der Stadt Stolpen wesentlichen umweltbezogene Stellungnahmen vor:

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Stellungnahme Landesdirektion Sachsen

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Stellungnahme Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

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Stellungnahme Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

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Stellungnahme Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“

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Stellungnahme BUND LV Sachsen e.V

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten sowie zur Information der Beteiligten über das Ergebnis der Abwägung verwendet. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Hirdina

Bürgermeister