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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Stolpen Hier: Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen

Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in seiner Sitzung am 27. Januar 2026 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen vom 31. Dezember 2025 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Stolpen weist für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ Bahnanlagen sowie Flächen für die Landwirtschaft aus. Ein großer Teil des südöstlichen Randbereiches liegt zudem in einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Darüber hinaus stellt der Flächennutzungsplan ein Gewässer und dessen Verlauf als Wasserfläche sowie weitere nachrichtliche Übernahmen zeichnerisch dar.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan der Stadt Stolpen wird daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Baufläche, zwei Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Tierhaltung“ sowie für Grünflächen zu schaffen. Der Geltungsbereich der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen umfasst auf einer Größe von ca. 8 ha die Flurstücke der Gemarkung Langenwolmsdorf 1744, 1745, 1746, 1748, 1751 und 1756/3 (vollständig) sowie 1553/1, 1553/2, 1593/29, 1747, 1756/2, 1759/3 und 1759/8 (teilweise).

Der Entwurf der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 31.12.2025 steht

über das zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) sowie auf der Internetseite der Stadt Stolpen (www.stolpen.de) zur Einsichtnahme zur Verfügung:

vom 06.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026

Zusätzlich liegen die Planunterlagen während der Dienstzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen, öffentlich aus.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist per E-Mail an stadt@stolpen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Stolpen, abgegeben werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur 1. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

- Umweltbericht mit der Bestandsbeschreibung der Schutzgüter und Bewertung der Umweltauswirkungen (Boden; Fläche, Wasser; Flora, Fauna, biologische Vielfalt, inkl. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung; Mensch, insbesondere menschliche Gesundheit; Klima, Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter)

Aus der Beteiligung zum Vorentwurf der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplanes liegen bereits folgende nach Einschätzung der Stadt Stolpen wesentlichen umweltbezogene Stellungnahmen vor:

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Stellungnahme Landesdirektion Sachsen

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Stellungnahme Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

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Stellungnahme Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Stellungnahme Landesamt für Archäologie Sachsen

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Stellungnahme Sächsiches Oberbergamt

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Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

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Stellungnahme SachsenNetze HS.HD GmbH

Bezüglich der Flächennutzungsplanänderung wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten sowie zur Information der Beteiligten über das Ergebnis der Abwägung verwendet. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Hirdina
Bürgermeister