BM Hirdina, Kamerad Muschak und Kamerad Kegel
TOP 1
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 09.12.2025
Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 2. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2026. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.
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TOP 2
Beratung und Beschlussfassung – Bebauungsplan „Alte Napoleonstraße“, hier: Aufhebung Beschluss zur Billigung und Offenlage vom 27.01.2026 (Beschluss-Nr. 01/2026)
Am 27.01.2026 wurde der Beschluss zur Billigung und Offenlage des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ mit der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 31.12.2025 sowie den dazugehörigen Gutachten und Anlagen gefasst. Nach erfolgter Beschlussfassung ergingen Hinweise seitens der Öffentlichkeit, welche einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden sollten. Daraus ergeben sich Ergänzungen in den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung zum Bebauungsplan. Somit ist der Beschluss erneut zu fassen.
Beschluss
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Stolpen hebt den Beschluss zur Billigung und Offenlage vom 27.01.2026 (Beschluss-Nr. 01/2026) für den Bebauungsplan „Alte Napoleonstraße“, mit der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 31.12.2025 sowie den dazugehörigen Gutachten und Anlagen auf. |
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
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TOP 3
Beratung und Beschlussfassung – Bebauungsplan „Alte Napoleonstraße“, hier: Billigung und Offenlage
Beschluss
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Stolpen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom 31.12.2025, zuletzt geändert am 10.02.2026, den Umweltbericht in der Fassung vom 31.12.2025 sowie den dazugehörigen Gutachten und Anlagen. |
| 2. | Der Stadtrat der Stadt Stolpen beschließt gem. § 3 Abs. 2 BauGB den Entwurf mindestens für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage. |
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
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TOP 4
Beratung und Beschlussfassung – Billigung und Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Mischgebiet Wesenitzstraße“ Helmsdorf
Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Mischgebiet Wesenitzstraße“ Helmsdorf sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Stolpen im Bereich dieses Bebauungsplans beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.
Beschluss
| a. | Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Mischgebiet Wesenitzstraße“ Helmsdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung in der Fassung vom 09.02.2026 wird gebilligt und als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung bestimmt. |
| b. | Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung des Vorentwurfs für die Dauer von einem Monat durchzuführen. Parallel dazu ist durch das beauftragte Planungsbüro die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen. |
| c. | Der Beschluss sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterlagen sind im Internet zu veröffentlichen. |
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
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TOP 5
Beratung und Beschlussfassung – Billigung und Auslegung des Vorentwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Stolpen im Teilbereich des Bebauungsplans „Mischgebiet Wesenitzstraße“ Helmsdorf
Die im wirksamen Flächennutzungsplan enthaltene Darstellung des Plangebiets als Fläche für Landwirtschaft entspricht nicht der geplanten Nutzung des Areals. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu folgen, wird der Flächennutzungsplan parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert. Die Änderung sieht für das Plangebiet die Darstellung einer gemischten Baufläche vor.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.
Beschluss
| a. | Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen im Teilbereich des Bebauungsplans „Mischgebiet Wesenitzstraße“ Helmsdorf, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 09.02.2026 wird gebilligt und als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung bestimmt. |
| b. | Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung des Vorentwurfs für die Dauer von einem Monat durchzuführen. Parallel dazu ist durch das beauftragte Planungsbüro die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen. |
| c. | Der Beschluss sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterlagen sind im Internet zu veröffentlichen. |
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
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TOP 6
Beratung und Beschlussfassung – Zustimmung zur Neuwahl der Wehrleitung der Stadtteilfeuerwehr Stolpen
BM Hirdina bedankt sich bei den Kameraden für die jahrelange Mitarbeit und Tätigkeit in der Feuerwehr sowie die Bereitschaft, dieses Ehrenamt zu übernehmen, was nicht selbstverständlich ist. Die Wahl wurde am 31.01.2026 im Rahmen der Jahreshauptversammlung durchgeführt.
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Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Wahl des Kameraden Ronny Kegel zum Stadtteilwehrleiter und des Kameraden Dominic Muschak zum stellvertretenden Stadtteilwehrleiter der Stadtteilfeuerwehr Stolpen zu.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
BM Hirdina überreicht die Bestellungsurkunde sowie Blumen und wünscht für die kommenden Aufgaben viel Erfolg.
TOP 7
Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden – Stadtfest Stolpen
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Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geldspenden in Höhe von 100,00 Euro gemäß der beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen für das Stadtfest 2025.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
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TOP 8
Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden – Errichtung einer Erinnerung an den Stolpener Ehrenbürger Hellmut Fuchs
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Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geldspenden in Höhe von 2.045,08 Euro gemäß der beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen zur Errichtung einer Erinnerung an den Stolpener Ehrenbürger Hellmut Fuchs.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
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TOP 9
Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden – Verwendung für kulturelle/soziokulturelle Vorhaben
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Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geldspenden in Höhe von 665,92 Euro gemäß der beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen zur zweckgebundenen Verwendung für kulturelle/soziokulturelle Vorhaben.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
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TOP 10
Beratung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens – Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 219/22 und 219/25 der Gemarkung Oberhelmsdorf
Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Im TOP 11/12 wurden die Anfragen der Bürger und Stadträte behandelt.
Die Stadtratssitzung endete gegen 19:08 Uhr.