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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung Stadt Stolpen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in der Sitzung am 28.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

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Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf  —  13.391.700,00 EUR

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Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf  —  14.518.900,00 EUR

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Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf  —  -1.127.200,00 EUR

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Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf — 430.000,00 EUR

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Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf  —  85.000,00 EUR

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Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf  —  345.000,00 EUR

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Gesamtergebnis auf  —  -782.200,00 EUR

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Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf  —  0,00 EUR

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Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf  —  0,00 EUR

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Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapitalgemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf  —  790.300,00 EUR

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Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapitalgemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf  —  0,00 EUR

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veranschlagtes Gesamtergebnis auf  —  8.100,00 EUR

im Finanzhaushalt mit dem

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 12.918.500,00 EUR

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  13.148.200,00 EUR

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Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  -229.700,00 EUR

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.357.000,00 EUR

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.743.600,00 EUR

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Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -386.600,00 EUR

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Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -616.300,00 EUR

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  256.600,00 EUR

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  571.600,00 EUR

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Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -315.000,00 EUR

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Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf  —  -931.300,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  —  0,00 EUR

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitonsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf  —  0,00 EUR

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf  —  1.500.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf  —  310,00 v.H.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  430,00 v.H.

Gewerbesteuer auf  —  395,00 v.H.

§ 6

Weitere Festsetzungen:

Gemäß § 88 b Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung wird auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 verzichtet.

Stolpen, den 24. April 2023

Hirdina / Bürgermeister