Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in der Sitzung am 28.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf — 13.391.700,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf — 14.518.900,00 EUR |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf — -1.127.200,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf — 430.000,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf — 85.000,00 EUR |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf — 345.000,00 EUR |
| - | Gesamtergebnis auf — -782.200,00 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf — 0,00 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf — 0,00 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapitalgemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf — 790.300,00 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapitalgemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf — 0,00 EUR |
| - | veranschlagtes Gesamtergebnis auf — 8.100,00 EUR |
| im Finanzhaushalt mit dem | |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 12.918.500,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 13.148.200,00 EUR |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — -229.700,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.357.000,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.743.600,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -386.600,00 EUR |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -616.300,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 256.600,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 571.600,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -315.000,00 EUR |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf — -931.300,00 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf — 0,00 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitonsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf — 0,00 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf — 1.500.000,00 EUR
festgesetzt.
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf — 310,00 v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 430,00 v.H.
Gewerbesteuer auf — 395,00 v.H.
Weitere Festsetzungen:
Gemäß § 88 b Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung wird auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 verzichtet.
Stolpen, den 24. April 2023