TOP 1
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 27.01.2026
Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2026. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.
TOP 2
Beratung und Beschlussfassung – Billigung und Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Gewerbestandort Stolpner Straße“ Langenwolmsdorf
Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in seiner Sitzung am 27.01.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbestandort Stolpner Straße“ (2. Änderung Vorhaben- und Erschließungsplan „Firma Frank Dlouhy, Druck- und Werbeschriften – Stolpner Straße“)“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Stolpen im Bereich dieses Bebauungsplans beschlossen.
Im Zuge der Erarbeitung des Vorentwurfs wurde geprüft und entschieden, dass der o. g. Vorhaben- und Erschließungsplan vollständig durch die Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbestandort Stolpner Straße“ ersetzt werden kann und damit seine eigenständige Rechtswirkung entfällt. Vor diesem Hintergrund ist die Fortführung der Änderungsbezeichnung nicht erforderlich.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.
| Beschluss | |
| a. | Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbestandort Stolpner Straße“ Langenwolmsdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung in der Fassung vom 09.03.2026 wird gebilligt und als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung bestimmt. |
| b. | Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung des Vorentwurfs für die Dauer von einem Monat durchzuführen. Parallel dazu ist durch das beauftragte Planungsbüro die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen. |
| c. | Der Beschluss sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterlagen sind im Internet zu veröffentlichen. |
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 3
Beratung und Beschlussfassung – Billigung und Auslegung des Vorentwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Stolpen im Teilbereich des Bebauungsplans „Gewerbestandort Stolpner Straße“ Langenwolmsdorf
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.
Die im wirksamen Flächennutzungsplan enthaltene Darstellung des Plangebiets als Fläche für Landwirtschaft entspricht nicht der geplanten Nutzung des Areals. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu folgen, wird der Flächennutzungsplan parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert. Die Änderung sieht für das Plangebiet überwiegend die Darstellung einer gewerblichen Baufläche vor.
| Beschluss | |
| a. | Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen im Teilbereich des Bebauungsplans „Gewerbestandort Stolpner Straße“ Langenwolmsdorf, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 09.03.2026 wird gebilligt und als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung bestimmt. |
| b. | Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung des Vorentwurfs für die Dauer von einem Monat durchzuführen. Parallel dazu ist durch das beauftragte Planungsbüro die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen. |
| c. | Der Beschluss sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterlagen sind im Internet zu veröffentlichen. |
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 4
Beratung und Beschlussfassung – Änderung Nutzungsentgelte kommunale Einrichtungen
Unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktlage für die Anmietung von Räumlichkeiten sowie im Hinblick auf die steigenden Energie- und Stromkosten auch im kommunalen Bereich ist die Anpassung der bisherigen Beträge aus haushälterischen Gründen erforderlich.
Zur Unterstützung des Ehrenamtes in der kommunalen Vereinslandschaft sowie zur Würdigung des Engagements der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren bleibt für diesen Personenkreis die Nutzung der kommunalen Räumlichkeiten weiterhin kostenfrei. In diesen Fällen ist lediglich eine Betriebskostenpauschale zu entrichten.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die Änderung der Entgelthöhe für die Nutzung kommunaler Objekte (Gemeindezentren, Säle und die Kegelbahn in Lauterbach) sowie die Erhebung einer Betriebskostenpauschale ab 1. April 2026 gemäß Anlage.
Die Nutzungsentgelte einschließlich der Betriebskostenpauschale können jährlich angepasst werden, sofern die tatsächlichen Verbräuche sowie die damit einhergehenden tatsächlichen Kosten dies begründen.
Soweit die gesetzliche Umsatzsteuer entsteht, verstehen sich die genannten Beträge zusätzlich dieser Steuer.
Der Bürgermeister ist berechtigt, in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag, geringere Nutzungsentgelte zu erheben, die Betriebskostenpauschale bleibt davon unberührt.
Gleichzeitig wird der Beschluss-Nr. 83/2022 vom 19.12.2022 des Stadtrates der Stadt Stolpen aufgehoben.
Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bestätigt.
TOP 5
Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Bauleistungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen in Stolpen und Ortsteilen – Ausbau der Haltestellen „Alte Ziegelei“ in Stolpen/OT Langenwolmsdorf
Die Stadt Stolpen möchte die Bushaltestellen „Alte Ziegelei“ in Langenwolmsdorf in diesem Jahr barrierefrei ausbauen lassen. Dazu hat das Bauamt Anfang Oktober 2024 einen Fördermittelantrag beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr und beim Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen in Dresden eingereicht. Der Fördersatz für die Planungs- und Bauleistungen liegt in der Summe bei 90 %.
Die Leistungen wurden Anfang Februar 2026 öffentlich ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 26. Februar 2026 und der gesamtwirtschaftlichste Bieter wurde ermittelt.
Die Bauarbeiten sollen im Zeitraum von Mitte April 2026 bis Mitte Juni 2026 ausgeführt werden. Da die Arbeiten unter Vollsperrung des Haltestellenbereiches ausgeführt werden müssen, werden für den Zeitraum der Bauausführung Ersatzhaltestellen vor dem Baubereich eingerichtet.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen in Stolpen und Ortsteilen – Ausbau der Haltestellen „Alte Ziegelei“ in Stolpen/OT Langenwolmsdorf“ Produkt 54.10.01.00, Sachkonto: 099520, Maßnahme TIB00058 an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter, die Firma MONTAG Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Hertigswalde 144 aus 01855 Sebnitz zum Bruttoangebotspreis von 225.176,42 €.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 6
Beratung und Beschlussfassung – Verkauf Gewerbegrundstück Bischofswerdaer Straße 39 in Stolpen
Die Stadt Stolpen beabsichtigt das Flurstück 480/3 der Gemarkung Stolpen mit einer Größe von 2.447 m² als Gewerbegrundstück zu veräußern. Das Grundstück wird derzeit im Rahmen der Erschließung des Grundstückes für die Rettungswache des ASB (Bischofswerdaer Straße 37) mit erschlossen. Der Käufer erhält so ein vollerschlossenes und vermessenes Grundstück mit sehr guter Verkehrsanbindung.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Gewerbegrundstückes Bischofswerdaer Straße 39 (Flurstück 480/3, Gemarkung Stolpen) zu einem Mindestgebot von 86.000,00 €.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 7
Beratung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens – Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses als Aufstockung auf Nebengebäude auf dem Flurstück Nr. 84/2 der Gemarkung Langenwolmsdorf
Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Im TOP 8/9 wurden die Anfragen der Bürger und Stadträte behandelt.
Die Stadtratssitzung endete gegen 20:05 Uhr.